Hallo @ErikThunig ,
Willkommen in der Community.
Das deine PS5 nicht mehr funktioniert ist echt nicht schick,
da kann ich deinen Unmut nachvollziehen.
Jedoch ist es so, dass für die PS5 von Sony nur 1 Jahr Garantie besteht und dieser Zeitraum
ist ja bereits überschritten, daher auch die Kosten, die über Sony entstehen würden, wenn du sie reparieren lassen würdest.
Tatsächlich können wir in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Viele Grüße Maria
Ja, die Garantie beträgt 12 Monate, aber habt ihr als Händler nicht 24 Monate Gewährleistung zu geben?
Ich verstehe nicht, dass man als Händler sagt “der Hersteller gibt nur 12 Monate Garantie, deshalb können wir nicht weiter helfen” obwohl zumindestens doch die Gewährleistung abgeklärt werden müsste, oder nicht?
Ich finde diese Antwort, ehrlich gesagt, etwas erschreckend.
Genau @Libertas . Ich denke auch, dass O2 als Händler gesetzlich verpflichtet ist innerhalb dieser 24 Monate für Reparatur oder Austausch zur sorgen.
@o2_Maria Da hast du glaube ich mein Anliegen nicht korrekt verstanden.
Die Aussage mag korrekt sein, dass Sony 12 Monate Garantie hat. Aber es geht nicht um die Garantie sondern die Gewährleistung vom Händler.
Diese ist gesetzlich auf 24 Monate gelegt und keiner will weiterhelfen. O2 stellt sich taub und stumm.
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Eine Gewährleistung ist halt keine Garantie und da muss man erstmal ein paar Dinge klären. Es bedeutet leider nicht pauschal automatisch, dass alles einfach instand gesetzt werden muss, aber ich sage mal so, die meisten Händler, die Service und Kundenzufriedenheit priorisieren, sollten sich den Fall zumindestens mal ansehen und nicht gleich schreiben “da können wir nicht weiter helfen”.
Gewährleistungen müssen ja gegeben werden, wenn nachweisbar ist, dass der Fehler von anfang da war. Glaube die Beweislastumkehr ist mittlerweile bei 12 Monaten. Das ist in deinem Fall ja in jedem Fall überschritten. Somit wirst du belegen müssen, dass der technische Fehlervon anfang an da war. Das ist halt nicht so leicht.
Aber bei den früheren Playstations ist es ja bekannt, dass dort Probleme auftreten können, somit könnte es für mich durchaus möglich sein, dass man hier die Ansicht vertritt, dass der Fehler von anfang an da war. Da gabs zB Probleme mit den Kühlmitteln.
Ich hab auch ne Ps5, allerdings erst dieses Jahr gekauft. Ich würde ausrasten, wenn man mich einfach so abweisen würde. Immerhin kostet das Zeug viel Geld.
Da hilft es nur ein Gutachten in Auftrag zu geben, das Beweist das der Fehler schon ab dem ersten Tag vorlag.
Sagen wir so:
die gesetzliche Gewährleistung ist im ersten Jahr für den Käufer ein Vorteil, weil der Verkäufer nachweisen muss das bei Auslieferung KEIN Fehler vorlag. Faktisch unmöglich, deshalb auch immer Austausch bzw Reperaturversuch ohne murren.
Im zweiten Jahr hat der Käufer die A Karte und muss halt beweisen das der Fehler schon von Anfang an vorlag.
Fast unmöglich und ein finanzielles Risiko.
Wenn Du nachweisen kannst, das der Defekt schon von Beginn an vorhanden ist (Gutachten), dann greift die Gewährleistung.
Hey @ErikThunig,
die Community Mitglieder haben dir hier hilfreiche Antworten gegeben, zum Thema Gewährleistung. Hier bräuchte es ein Gutachten. Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne wieder :)
Viele Grüße,
Flo