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Portierungsentgelt auf 6,82 gedeckelt


Liebe Moderatoren,

ich habe letzte Woche eine Rufnummerportierung zum 08.05.2020 (Bestätigt zum 11.05.2020) beantragt. Hierauf habe ich eine Bestätigungsmail über das Entgelt von 30 EUR erhalten. Per heute wurde jedoch das Entgelt durch die Bundesnetzagentur auf 6,82 EUR gedeckelt. Wie werden Sie diese Minderung für bereits beantragte Portierungen, welche aber erst jetzt nach der Deckelung umgesetzt und in Rechnung gestellt werden, handhaben?

Vielen Dank!

MfG

Till

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Lösung von o2_Ines 24 April 2020, 14:31

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2 Antworten

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Ich gehe mal davon aus, dass du nach den zum Auftragszeitpunkt gültigen Konditionen abgerechnet wirst. Also mit den 30€. 

Hallo @TiFaBu, willkommen hier in der Community. Schön, dass du dich hier meldest.

Da der Antrag vor der Änderung eingegangen ist, wird der Preis, der zu der Zeit gültig war, berechnet. Tut mir leid, dass ich dir da nichts anderes schreiben kann.

Viele Grüße, Ines.

 

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