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Online Vorteil gestrichen nach Beschwerde



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202 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo möp!

 

Wende dich einmal an einen Moderatoren hier im Forum. Vielleicht besteht die Möglichkeit dir entgegen zu kommen. Schaue auf der Hauptseite des Forums ganz unten welcher der Moderatoren, erkennbar am o2_ vor ihren Namen online ist und scheibe eine private Nachricht. Schildere dein Anliegen und nenne auch deine Mobilfunknummer und Kundenkennzahl.

 

Viel Glück und Grüße

von brianna

ahaaaaa.. 

also ..Der Unterschied liegt im Tarif. Du hast ja scheinbar einen Studenten-Tarif abgeschlossen, deine Freundin einen Online-Tarif. Die Bereinigung hängt vom Tarif ab, nicht vom Abschlußdatum.

interessant.. also ist es doch nicht ok von O2 das bei einem ALTEN ONLINE_Tarif die Frei-Smsen hinterrücks nach JAHREN gestrichen wurden! ???

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo DasStinktDoch!

 

Es hängt von beidem ab! Bei einigen Tarifen auch bei online abgeschlossenen waren die Frei-SMS befristet! Die Moderatoren schauen sicherlich gerne auch bei dir nach.

 

Grüße von brianna

Benutzerebene 1
Hallo DasStinktDoch,

 

das System überprüft in bestimmten Abständen automatisch alle Sonderkonditionen und Vorteile auf ihre Berechtigung. Auch ein Online-Vorteil wird überprüft.

 

Lieben Gruß

Ilona

Gleiches Problem bei mir! Frei-SMS ausgelaufen. Zum Thema:

"Vertragsarchiv:

"Als DAUERHAFTEN Online-Vorteil erhalten Sie wahlweise entweder [2 Jahre lang 15 % Rabatt auf den Betrag Ihrer monatlichen Online-Rechnung] oder bis zu 200 Frei-SMS pro Monat (nur gültig ins deutsche Mobilfunknetz).
Ich entschied mich für die Frei-SMS, die dem Satzbau nach die Formulierung "dauerhaft", aber eindeutig nicht "2 Jahre lang" enthält.

Die Streichung ist aus meiner Sicht somit unzulässig. Dies hat mir ein Ansprechpartner der Vertragshotline übrigens sogar telefonisch bestätigt." aus den anderen Posts:

 

Eindeutig ist, dass sich die 2 Jahre nur(!) auf die 15% beziehen. Sonst müsste es nämlich heißen: ...erhalten sie "2 Jahre entweder ... oder ...". Das heißt es aber hier nicht. Hier steht das 2 Jahre eindeutig nach dem entweder.

Ich verstehe nicht, wie O2 hier argumentieren möchte und wieso es ihnen so wichtig ist, ihre langjährigen treuen Kunden so vor den Kopf zu stoßen, dass sie kündigen.

Gibt es bei der Verbraucherzentrale schon eine Sammelklage?

 

VG

 


Gibt es bei der Verbraucherzentrale schon eine Sammelklage?

 

 

 

Garantiert nicht.

Zitat Formulieren:

"(...) Eindeutig ist, dass sich die 2 Jahre nur(!) auf die 15% beziehen. Sonst müsste es nämlich heißen: ...erhalten sie "2 Jahre entweder ... oder ...". Das heißt es aber hier nicht. Hier steht das 2 Jahre eindeutig nach dem entweder.
Ich verstehe nicht, wie O2 hier argumentieren möchte (...)"

Kann man so auslegen, muss man aber nicht. Ich persönlich wäre bei dieser Formulierung davon ausgegangen, dass die zeitliche Befristung für beides gilt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Fuchs schrieb:

Kann man so auslegen, muss man aber nicht. Ich persönlich wäre bei dieser Formulierung davon ausgegangen, dass die zeitliche Befristung für beides gilt.
Würde ich auch so sehen, wenn die eckige Klammer nicht wäre.

 

Hast du einen Link zum Originalarchiv?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
andante schrieb:
Fuchs schrieb:

Kann man so auslegen, muss man aber nicht. Ich persönlich wäre bei dieser Formulierung davon ausgegangen, dass die zeitliche Befristung für beides gilt.
Würde ich auch so sehen, wenn die eckige Klammer nicht wäre.

 

 

Diese ist aber vom TE und nicht aus dem Text aus dem Archiv. Den Satz kannst du in Google eingeben, dann werden einige Archivseiten gefunden, die den Satz genau so enthalten. Auch ich würde das aber so auslegen, dass die Befristung für beides gilt und dauerhaft sich nur auf das Angebot an sich bezieht. Anders wäre es vielleicht wenn solche Rabatte grundsätzlich länger als 2 Jahre gewährt werden, was bei o2 nicht der Fall ist.

Unabhängig davon "Dauerhaft" und "Befristung" schliessen sich, für mich zumindest, aus.

 

Solchen Unklarheiten können nicht zu Lasten des Kunden gehen.

 

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich gebe dir Recht, die Formulierung ist gar nicht eindeutig: "Dauerhaft" hätten sie komplett weglassen sollen. Ob Fehler oder Absicht sei dahingestellt.

 

Das Problem mit solchen womöglich widerspruchlichen Formulierungen ist, dass jede Seite die für sich passende Auslegung suchen wird, und am Ende im Zweifelsfall ein Gericht rechtsverbindlich entscheiden muss.

An alle, die sich hier veräppelt fühlen: Ein Blick ins Gesetz genügt: §305c BGB (Überraschende und mehrdeutige Klauseln), dort Absatz 2:

"Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."

 

Das bedeutet: Schwammig formuliert = zum Vorteil des Kunden auslegen! Man mag dann trefflich darüber streiten, ob "Optionen" denn auch schon AGB sind, aber O2 hat diese "Optionen" ja zu Hauf vorformuliert "verwendet" (wie allein dieser Thread hier zeigt...). Deswegen würde ich sagen: Ja, es sind AGB.

 

Unabhängig davon bezieht sich O2 mW nach bei der Rechtmäßigkeit des Vorgehens hier bei vielen Fällen auf einen Absatz in den AGB, der besagt, dass O2 Optionen kündigen könne - allerdings unter gewissen Voraussetzungen. Beispielsweise muss eine Änderungsmitteilung ergangen sein, "das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung darf sich nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden verschieben und noch ein paar Dinge. Eine Fußnote in einer Rechnung ist ganz sicher keine Änderungsmitteilung - eine solche muss bspw. durch einen Betreff kenntlich gemacht werden. Entscheidend aber ist, dass sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in fast allen Fällen hier WESENTLICH zu Ungunsten des Kunden verschiebt...

 

Ich hatte Anfang 2013 das gleiche Problem: Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein incl. Kopie der alten Unterlagen. Direkt an höhere Stelle wenden. Hat geholfen. Liegt aber eben an den tatsächlichen Unterlagen des alten Abschlusses. Bei mir stand da einfach nur unter Optionen: Online-Vorteil: Monatlich XXX Frei-SMS.

 Liegt aber eben an den tatsächlichen Unterlagen des alten Abschlusses. Bei mir stand da einfach nur unter Optionen: Online-Vorteil: Monatlich XXX Frei-SMS.
Eben und nur deshalb hat es geholfen.

 

TomTom80 schrieb:
An alle, die sich hier veräppelt fühlen: Ein Blick ins Gesetz genügt: §305c BGB (Überraschende und mehrdeutige Klauseln), dort Absatz 2:

"Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."


Jedem Kunden steht der Rechtsweg offen um seine vertraglichen Ansprüche durchzusetzen. Kann der Kunde nicht nachweisen, dass die Option unbefristet war, so dürfte auch der og. Paragraf ins Leere laufen. O2 hebt nämlich die Option mit dem Hinweis auf, er war befristet und es wurde vergessen, die Befristung umzusetzen. Wie du da mit dem § 305c BGB argumentieren willst, ist mir schleiferhaft.

Es geht nicht um den Hinweis bzw. die Behauptung, die unter der Rechnung steht. Sondern um die Zeile in den Unterlagen des Vertragsabschlusses. Wenn die schwammig formuliert sind, etwa so dass man davon ausgehen könnte dass eine automatische Vertragsverlängerung zu den SELBEN Konditionen stattfindet (und damit auch die "Optionen" betrifft), dann zieht der § 305c (2) BGB mE nach. Und DANN ist völlig uninteressant, was für ein Hinweis unter einer Rechnung steht.

 

Daneben aber - und das finde ich eigentlich viel ernster - steht in den AGB von O2:

 

15.2 Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch
Angebot von Telefónica Germany und Annahme des Kunden vereinbart
werden. Das Angebot von Telefónica Germany erfolgt durch Mitteilung
der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von
Telefónica Germany oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots
dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Telefónica Germany den
Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen
hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag
zu den bisherigen Bedingungen weiter.

15.3 Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung können nur gemäß
15.2 vereinbart werden, soweit durch die Änderung das Verhältnis von
Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Kunden
verschoben wird.

 

Ich glaube, in keiner der hier angesprochenen Hinweise unter der Rechnung  - und die sind garantiert keine "Änderungsmitteilung" - wird auf 6 Wochen Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hingewiesen. Auch der übliche Widerpruchshinweis für Rechnungspositionen kann nicht so ausgelegt werden, weil da 8 (und nicht 6) Wochen vermerkt sind und sich dieser explizit auf Rechnungspositionen bezieht... Und zu dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung... ich denke das spricht für sich.


 

Mehr muss man dazu nicht sagen.

@TomTom80   Du verstehst es nicht, oder?

 

O2 hat auf der Rechnung nur zusätzlich den Hinweis aufgenommen, dass die vorher vertraglich vereinbarten Sonderkonditionen auslaufen. Da wurde nichts weggenommen, was auf Dauer angelegt war. Es wurden keine AGB oder die Leistungsbeschreibung geändert. Es stand bei Vertragsschluss fest, dass diese Sonderkonditionen zeitlich befristet sind.

 

Kann der Kunde nun nachweisen, dass die Sonderkonditionen auf Dauer vertraglich vereinbart waren, bekommt er sie wieder. Da gibt es zig Beispiele hier im Forum.

 

Das einzige was o2 hier mal wieder anzukreiden ist, dass sie mit der Rasenmähermethode vorgehen, da es immer mal wieder Ausnahmen gab, wo o2 keine Befristung geregelt hat.

Hallo, bei mir das gleiche Problem. Die Frei-SMS sind nach (ich glaube minimal) 9 Jahren gestrichen worden.

 

Die Argumentation, weshalb dies passierte, variierte je nach Einwand, den ich anbrachte. Eine konsistente Begründung erhielt ich nicht.

 

Zuerst hieß es, der Onlinevorteil sei ausgelaufen, da nicht Vertragsbestandteil und freiwillig von o2 gewährt. Ich hielt dem entgegen, dass die Frei-SMS nicht Onlinevorteil, sondern Bestandteil des JungeLeute Tarifs waren.

 

Als ich auf diese Tatsache hinwies, behauptete die Mitarbeiterin, es liege keine Legitimation vor (nachdem die Kollegin aus einer anderen Abteilung, mit der ich 5 Minuten zuvor gesprochen hatte, mir merkwürdigerweise das Vorliegen einer Legitimation mit Datum bestätigt hatte).

 

Als ich dies wiederum anmerkte, wurde kritisiert, dass die Kopie schlecht leserlich sei. Als ob das in dem Zusammenhang eine Rolle spielen würde.

 

Als nächstes wurde der Wegfall der Frei-SMS im JungeLeute-Tarif damit begründet, dass ich den Vertrag nicht um 24 Monate, sondern nur automatisch um 12 Monate verlängert habe. Ich habe vor einem Jahr mit einem Mitarbeiter von o2 gesprochen und ausdrücklich danach gefragt, ob ein Unterschied zwischen der automatischen und der ausgesprochenen Verlängerung besteht. Dies wurde verneint. Mir wurde damals sogar von dem o2-Mitarbeiter geraten, meinen noch viel günstigeren Genion Bestandstarif auf jeden Fall zu behalten, da die neueren Tarife ungünstiger seien.

 

Mir wurde gestern mitgeteilt, die Mitteilung über den Wegfall der Frei-SMS sei in einer der letzten Rechnungen erfolgt. Das habe ich geprüft. Auch hier gibt es wieder eine Ungereimtheit: In der Mitteilung steht, o2 habe mir die 150 Frei-SMS freiwillig länger als bis in das Jahr 2006 gewährt. Ich habe die 150 Frei-SMS jedoch erst seit 2010 erhalten.

 

Juristisch ist zudem eindeutig die Mitteilung auf der Rechnung zu beanstanden. Eine Mitteilung gilt dann als zugestellt, wenn sie im Wirkungsbereich des Empfänger ist. Dies war früher der Briefkasten und ist seit jüngerer Zeit auch der Emaileingang. Ganz bestimmt jedoch gilt dies nicht für einen Hinweis auf einer Rechnung, die ich erst einmal aus einem geschützten Bereich eines Kundenportals downloaden muss.

 

Vertragskündigung ist heute rausgegangen.

 

 

Hallo Alveolar,

 

herzlich willkommen im Forum ☺️

 

Bei dem Online- Vorteil der 150 Frei-SMS handelt es sich nicht um einen Bestandteil des Mobilfunkvertrages. Dieser Vorteil wurde von uns als Bonus für einen Onlinevertragsabschluss gewährt.

 

Der Online-Vorteil von 150 Frei-SMS war eigentlich auf 24 Monate begrenzt. Systemisch wurden dieser damals leider nicht zum richtigen Zeitpunkt deaktiviert.

Im Zuge einer Systembereinigung wurden diese unberechtigten Rabatte nun deaktiviert.

 

Der Hinweis, des Wegfalls der 150 Frei- SMS wird in der Rechnung vermerkt.

Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Rechnungen per E-Mail zu versenden. Diese müssen, wie du bereits schon erwähnt hattest, in einem geschützen Bereich des Portals heruntergeladen werden.

 

 

Viele Grüße

Bianca

 

Genau darum geht es ja. Ich habe keinen Online-Vorteil, sondern 150 Frei-SMS aus dem Studentenvorteil / Junge Leute Tarif.

 

Die Behauptung, die 150 Frei-SMS seien mir kulanterweise länger als 2006 gewährt worden ist aus mehreren Gründen unzutreffend:

Erstens gab es, als ich meinen Vertrag mit Onlinevorteil abschloss, 125 Frei-SMS und nicht 150.

Zweitens besteht der Vertrag mit Online-Vorteil seit September 2010 nicht mehr, da ich damals in einen Junge Leute Tarif wechselte. Erst seitdem habe ich 150 Frei-SMS erhalten.

 

Worüber ich mich ärgere sind drei Tatsachen:

 

Erstens die Behandlung durch das Serviceteam am Telefon, das dort mit falschen Aussagen operierte, bei Nachfragen unangekündigt auflegte / weiterverband und seine Argumentation alleine in Person einer Mitarbeiterin dreimal änderte. Diese wollte mir u.a. weismachen, ihr läge keine Legitimation vor (die zuvor am Telefon gesprochene Kollegin hatte mir die Legitimation mit Datumsangabe bestätigt). Besagte Frau hat erst dann überhaupt nachgeschaut, ob die Legitimation vorliegt. Was ist das bitte für ein Verhalten, mutwillig falsche Behauptung aufzustellen, um den Anrufer ruhigzustellen?

 

Zweitens ärgere ich mich darüber, dass hier offenbar bewusst die rechtliche Grauzone ausgenutzt wird, dass die Frei-SMS, Rechnungsrabatte oder was auch immer für zusätzliche Leistungen nicht Vertragsbestandteil seien. Sonst wäre eine Mitteilung über die Einstellung auf der Rechnung, die nicht von o2 zugestellt wird, eindeutig unzulässig.

 

Drittens ärgere ich mich über den Umstand, dass anscheinend damals bei der letzten automatischen Vertragsverlängerung falsche Aussagen des Mitarbeiters am Telefon erfolgten (Falls es wirklich eine Rolle spielt, ob ausdrücklich um 24 Monate oder automatisch um 12 Monate verlängert wird... das war die letzte Argumentation oben genannter Kollegin für den Verlust meines Junge Leute Vorteils.

 

Dieses rumgeiere bei einem Kunden, der dem Unternehmen trotz günstiger Konkurrenz 9 oder mehr Jahre treu war, ist schon sehr kundenunfreundlich. Ich habe in den letzten dreineinhalb Jahren monatlich knappe zehn Euro gezahlt und von der o2/Festnetzflat wegen Flatrate am Festnetzanschluass kaum Gebrauch gemacht. Eigentlich ideal für o2.

 

Wenn Online-Kunden bei o2 ihre Vorteile verlieren, gibt es keinen Grund, nicht zu einem günstigeren Mitbewerber oder gleich einem Discounter (außer man benötigt unbedingt LTE) zu wechseln.

Waren die Frei-SMS Vertragsbestandteil, und zwar dauerhaft, und kannst Du es nachweisen, dann stehen sie Dir zu.

 

Wenn nicht, dann nicht.

 

Wenn ja, dann Nachweise kopieren und mit Schriftsatz senden an:

 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

Alveolar schrieb:
 

(...) bei einem Kunden, der dem Unternehmen trotz günstiger Konkurrenz 9 oder mehr Jahre treu war, ist schon sehr kundenunfreundlich. Ich habe in den letzten dreineinhalb Jahren monatlich knappe zehn Euro gezahlt und von der o2/Festnetzflat wegen Flatrate am Festnetzanschluass kaum Gebrauch gemacht. Eigentlich ideal für o2.

 

Wenn Online-Kunden bei o2 ihre Vorteile verlieren, gibt es keinen Grund, nicht zu einem günstigeren Mitbewerber oder gleich einem Discounter (außer man benötigt unbedingt LTE) zu wechseln.

 

Die (wenn auch längere) Zeit, in der Du "treuer" Kunde warst, ist (leider) ohne Belang in Bezug auf das Vertragsverhältnis und die Vergünstigungen, die Du vermeintlich oder tatsächlich zu Recht für Dich beanspruchst.

 

Wenn Du für Dich entscheidest, dass es für Dich besser ist, zu einem günstigeren Wettbewerber zu wechseln, dann ist das Deine Entscheidung. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass in Bezug auf die gebotenen Leistungen und den Service die angeblich günstigeren Mittbewerber bei näherer Betrachtung gar nicht so günstig sind...

Die Frage nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis muss ich schon für mein eigenes Nutzungsprofil beantworten.

 

Da ich überall WLAN Zugang habe, dadurch maximal 2 MB Internettraffic über HSDPA im Monat generiere, durchschnittlich nicht einmal 50 meiner 150 Frei-SMS beansprucht habe und monatlich im Schnitt 20 Minuten und das ausschließlich in Mobilfunknetze telefoniere, gibt es sicherlich günstigere Angebote für mich.

 

Außerdem beanspruche ich keine Leistungen für mich, die ich nicht bezahlt habe. Aber wenn o2 juristisch im Recht sein sollte (was ich nicht mehr nachprüfen kann, weil die Frage ist, als zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen mein Vertrag gilt), erwarte ich doch zumindest eine angemessene Betreuung auch als Onlinekunde.

 

Nochmal: Es wurden vorgestern am Telefon falsche Behauptungen aufgestellt, ich wurde belogen, dann wurde eingelenkt, und alles nur, um mich abzuwimmeln. Es wurde u.a. wahrheitsungemäß behauptet, ich wäre per SMS über das Auslaufen der Frei-SMS informiert worden. Darüber bin ich ausreichend verärgert - wie viele andere hier auch - um sogar zu einem teureren Anbieter zu wechseln.

 

Was die Gerichte zu entscheiden haben:

 

1. Gilt eine Mitteilung, die ausschließlich durch Download aus einem Kundenportal zugänglich wird, als zugestellt (d.h. zählt das Portal zu meinem Wirkungsbereich)?

 

2. Wenn nein: Gilt die Anforderung für die Zustellung nur dann, wenn Leistungen Vertragsbestandteil sind, oder generell, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen?

 

 

Was die Gerichte zu entscheiden haben:

 

1. Gilt eine Mitteilung, die ausschließlich durch Download aus einem Kundenportal zugänglich wird, als zugestellt (d.h. zählt das Portal zu meinem Wirkungsbereich)?

 

 

Das braucht nun kein Gericht mehr zu entscheiden. Du hast diese Info ja erhalten, wie du hier schreibst. Also ist sie wirksam bekannt gegeben worden.

 

Darüberhinaus verwechselst du was. o2 ist der Meinung, dass der Bonus zeitlich befristet war. Daher bräuchten sie dich gar nicht mehr informieren. Das war einfach nur zusätzlicher Service.

 

Wenn du der Meinung bist, dass der Bonus nicht befristet war, dann lege deine Nachweise per Kopie o2 vor. Alle Kunden, die das hier machten, bekamen den Bonus auch wieder zurück.

 

Mehr braucht man über diesen Thema nicht mehr zu schreiben, wenn es um rechtliche Fragen geht. Ob das kundenfreundlich ist oder nicht, bewerte ich nicht, weil jeder Kunde da seine eigene Auffassung zu hat.

Alveolar schrieb:
 

(...)

 

Was die Gerichte zu entscheiden haben:

 

1. Gilt eine Mitteilung, die ausschließlich durch Download aus einem Kundenportal zugänglich wird, als zugestellt (d.h. zählt das Portal zu meinem Wirkungsbereich)?

 

 

Ich glaube nicht, dass ein Gericht lange bräuchte, um zu einer Entscheidung zu gelangen:

 

Da Du der Rechnungszustellung in Dein Kundenportal (über die Du ja noch zusätzlich per SMS informiert wirst) zugestimmt haben musst, dürfte sie also als zugestellt gelten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Bei von Anfang an zeitlich begrentzen Sonderkonditionen ist eine Ankündigung so oder so nicht notwendig. Entsprechend stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer solchen Ankündigung auch nicht.

 

Ausgenommen davon sind die Fälle, wo die Konditionen wirklich unbegrenzt gelten. Dort werden sie ja auch wieder eingerichtet. Entsprechend ist (auch) hier die ankündigung irrelevant.

Als Aktualisierung:

 

Nur, dass ich eine Mitteilung erhalten habe, heißt nicht, dass Sie in meinem Wirkungsbereich ist, also wirksam zugegangen. Wenn ein Kundenportal juristisch betrachtet nicht zu meinem Wirkungsbereich zählt, ist die Mitteilung juristisch nicht zugegangen. Dabei ist es dann egal, ob ich sie irgendwann zur Kenntnis genommen habe oder nicht.

 

Ich habe noch nie eine SMS erhalten, wenn eine Rechnung vorhanden ist, aber das ist hier eigentlich auch irrelevant.

 

Wenn das Kundenportal juristisch zu meinem Wirkungsbereich zählt, ist die alleinige Mitteilung auf der Rechnung (in einem Kasten, der sonst für Eigenwerbung genutzt wird) weiterhin mit Zweifeln behaftet.

 

Das Argument, dass es eine freiweillige Leistung von o2 ist, die auf 24 Monate begrenzt war,  befreit o2 außerdem nicht von der Mitteilungspflicht, wie hier behauptet wird. Nein, es war nicht nur ein netter Zug von o2, mich darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich keine Frei-SMS mehr habe. Schließlich verursacht mir die Einstellung dieser Leistung zusätzliche Kosten, auch wenn sie nicht Vertragsbestandteil war. Darüber muss ich informiert werden, insbesondere nachdem der Vorteil nahezu 10 Jahre lang Bestand hatte.

 

Die VSZ zeigt sich an dem Vorgang jedenfalls interessiert.