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o2 Vertrag auf Glasfaser "Aufrüsten" als Mieter - Frage

  • February 1, 2024
  • 7 Antworten
  • 265 Aufrufe

Hallo,

 

Da ab 6/24 hier Glasfaser verfügbar ist, wollte ich heute einen Vertrag abschließen. Soweit auch alles  Im letzten Schrit sehe ich allerdings den Punkt “Ich bin Haus-/ Wohnungseigentümer” obwohl mich das im Bestellprozess vorher nicht gefragt wurde, ich kann das auch nicht auf Mieter ändern.

 

Was bedeutet das nun? Kann ich als Mieter den Glasfaseranschluss nicht buchen? Falls doch, wie kann ich das ändern? Ich bin ja nicht der Eigentümer.

 

Das der Vermieter zustimmen muss, weiß ich, aber das ist wohl gesetzlich seit 2021 nur formsache.

 

Über Antworten bin ich dankbar.

 

MfG

 

 

Lösung von o2_Sven

Hallo @Janne1995 ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Die Auswahl ob du der Eigentümer oder nicht bist, ist für den weiteren Auftragsprozess wichtig, du kannst natürlich erstmal bestellen, ab einem gewissen Zeitpunkt müssen wir dann aber die Zustimmung des Vermieters erhalten für den Ausbau, daher ist dieser Punkt Teil des Bestellvorgangs.

 

Schöne Grüße, Sven

7 Antworten

o2_Sven
  • Moderator
  • Lösung
  • February 3, 2024

Hallo @Janne1995 ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Die Auswahl ob du der Eigentümer oder nicht bist, ist für den weiteren Auftragsprozess wichtig, du kannst natürlich erstmal bestellen, ab einem gewissen Zeitpunkt müssen wir dann aber die Zustimmung des Vermieters erhalten für den Ausbau, daher ist dieser Punkt Teil des Bestellvorgangs.

 

Schöne Grüße, Sven


  • Besucher:in
  • February 9, 2024

[...] Die Auswahl ob du der Eigentümer oder nicht bist, ist für den weiteren Auftragsprozess wichtig [...]

Hallo,

Danke zunächst für die Antwort.  Vielleicht verstehe ich sie nicht richtig, denn ich stehe gerade vor demselben Rätsel wie die ursprünglich fragende Person: Eine Auswahl ist nämlich gar nicht möglich.  In der Bestellübersicht erscheint dieser Punkt – “Ich bin Haus-/Wohnungseigentümer” – und ist nicht editierbar.

Handelt es sich dabei um einen Fehler oder bedeutet es schlicht, dass eine Bestellung auf diesem Wege in dieser Situation nicht möglich ist?

Vielen Dank.


o2_Steffen
  • Team
  • February 14, 2024

Hallo und herzlich willkommen in der Community @mulk. 💙

o2_Sven meinte damit, dass du die Bestellung erst einmal als “Eigentümer” durchführen kannst, nach einer gewissen Zeit, würde jedoch die offizielle Zustimmung deines Vermieters/Eigentümers benötigt werden, dass ein Ausbau stattfinden darf.

Hoffe ich habe das gut erklärt. 😅

LG Steffen


  • Besucher:in
  • May 11, 2025

Ich verstehe das nicht. Darf ich nun als Mieter den Glasfaseranschluss bestellen oder nicht? Ich darf nicht als "nicht Eigentümer" einen Vertrag als "ich bin Haus/Wohnungseigentümer" unterschreiben. Das heißt das ich als Mieter diesen Vertrag nicht unterschreiben darf. Das wäre ja Betrug. Das hinterher die Zustimmung der Eigentümer eingeholt werden muss tut nicht zu Sache. Der Vertrag wurde auf falsche Tatsachen ausgestellt und ist somit nichtig. So wie das da steht darf nur der Eigentümer den Anschluss bestellen. Die Formulierung ist eindeutig. Wie soll ein Mieter das bestellen? Auch wenn er die Zustimmung der Eigentümer hat? 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • May 11, 2025

Den Vertrag "unterschreibst" du als Vertragspartner, aber wenn du nicht Eigentümer bist benötigst du die Zustimmung des Vermieters für die ggf. erforderlichen baulichen Maßnahmen, also des Eigentümers. Die Zustimmung darf dieser aber nicht ohne triftigen Grund verweigern. In dem Fall kommt aber der Vertrag mit dir gar nicht zustande. Der Eigentümer muss nämlich noch einen sogenannten Gestattungsvertrag abschließen. Es sind also zwei Verträge.

Das Bestellformular ist einfach schlecht gemacht, aber mit der Bestellung kommt erstmal noch kein Vertrag zustande.

Wie kommst du auf Betrug?


  • Besucher:in
  • May 13, 2025

Hallo,

Betrug ist vielleicht etwas stark ausgedruckt. Auf jeden Fall kann ich kein Verkaufsformular abschicken bei den es besagt das ich Besitzer oder Eigentümer bin, obwohl das nicht stimmt. Im Grunde verhindert diese Formulierung das ich als Mieter den Glasfaser bestellen kann. Das wäre vortäuschen falsche Tatsachen. Oder? Was schade ist, den sonnst würde ich es tun. Ich hatte es bereits letzten Jahr bestellt. Die Formulierung hallt mich davon ab. 

Grüße.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • May 16, 2025

Hallo ​@Chris xyz,

grundsätzlich ist die Bestellung eines neuen Glasfaseranschlusses für Mieter nur mit dem Einverständis des Vermieters möglich. Ich vermute, dass meine Kollegen im obigen Fall davon ausgegangen sind.

Der Ausbau darf nicht durch den Mieter veranlasst werden, das würde sonst im Bestellprozess dann zu einer Stornierung führen, wenn der eigentliche Eigentümer seine Zustimmung zum Ausbau gegenüber dem zuständigen Vordienstleister verweigert.

Ich stimme dir also zu, dass es nicht rechtens ist, als Eigentümer zu bestellen, wenn man es nicht ist.

In vielen Fällen erfolgt der Ausbau bei Mehrfamilienhäusern auf Anforderung des Hauseigentümers, in so einem Fall werden dann die Wohnungen alle auf Veranlassung des Vermieters angeschlossen. Viele Vermieter möchten einen Einzelausbau für einzelne Mieter gerne vermeiden. In diesen Fällen kann es sein, dass man nicht als Mieter bestellen kann.

Auf jeden Fall sollte man sich als Mieter zunächst immer mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Hier gibt es noch weitere Informationen zu diesem Thema: Mieter oder Vermieter will kein Glasfaser-Internet? | o2

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia