Hallo alle Zusammen, ich schildere nun hier meinen Fall, in der Hoffnung, dass irgendjemand mir helfen kann.
Juni 2013 kündigte ich meinen o2-Vertrag zum 28.08.2014. Kurz darauf erhielte ich einen Anruf, mir war nie bewusst um was es in diesem Telefonat eigentlich ging. Jedenfalls fragte der nette Herr am Telefon, ob ich den Tarif denn nicht wechseln möchte, da meiner tatsächlich ziemlich schlechte Konditionen hatte. Gern stimmte ich zu ohne zu wissen was auf mich zukommt.
Nach dem 28.08.2014 erhielt ich weiterhin Rechnungen von o2. Mehrmals schickte ich Ihnen die rechtswirksame Kündigung. Daraufhin kam ein Brief ich hätte meine Kündigung ZURÜCK GENOMMEN. Zum einem kann man eine rechtswirksame Kündigung nicht zurück nehmen. So etwas gibt es nicht. Es muss ein Neuvertrag ausgemacht werden. Zum anderem war es aber so oder so eine Lüge. Ich hatte das nie getan! Ich wusste nie um was es in diesem Telefonat ging. Ich muss gestehen ich war ziemlich naiv, ich dachte es geht wirklich darum, weil mein Tarif so schlechte Konditionen hatte, mir einfach etwas besserer anzubieten. Jedenfalls versuchte ich mehrmals Kontakt aufzunehmen sowohl über Chat als auch per Post. Eine Zeit lang war dies erfolglos, bis ich am Telefon eine sehr nette Dame hatte. Ich schilderte ausführlich meinen Fall, woraufhin sie Rücksprache mit der Kündigungsabteilung hielt und mir bestätigte, dass o2 ein Fehler unterlaufen sei. Daraufhin erhielt ich wieder Rechnungen von o2- und es folgte das gleiche von vorne, ich sagt Ihnen ich hätte gekündigt, sie argumentieren mit einen zurück genommenen Kündigung, bis nun endlich ein Brief vom Inkassobüro reinflaterte. nach erfolglosen Versuchen beim Inkassobüro beschloss ich zur Verbraucherzentrale zu gehen.
Diese bestätigte mir, dass ich ihm Recht sei. Eine Kündigung kan man nicht zurück nehmen. Aber auch, dass ich nach diesem Tarifwechsel, eine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten hätte MÜSSEN. Ansonsten ist das ganze eh absoluter Schwachsinn. Da ich diese nie erhalten hatte, war es mir möglich bis zu Juli 2015 oder wann das war, den Tarifwechsel zu widerrufen. Die Verbaucherzentrale erkläre mir genauestens was ich zu schrieben hatte, und das tat ich auch! Und siehe da, es kam ein Brief von o2 der Anschluss wird nun zum 28.08.2014 deaktiviert!!!
Leider bekam ich aber von dem Inkassobüro weiterhin Briefe, woraufhin ich bei o2 Anrief, und sie darum bat, sich mit dem Inkassobüro in Verbindung zu setzen, dass der Vertrag rückwirkend gekündigt wurde, da sagt doch mir tatsächlich die Frau am Telefon, diesen Brief an mich gibt es nicht, der wurde nie geschrieben ????!!!! Nun und heute erhielt ich wieder einen Inkassobrief ich solle den Betrag in Höhe von 339,11 bis zum 9.11.2015 überweisen.
Leider weiß ich nicht was ich nun tun soll. Vor allem ist das ganze so eine extreme psychische Belastung, ich hoffe jemand kann mir helfen.
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Hallo Jessica Köksal,
du schreibst folgendes:
Du schreibst noch folgendes:
Du schreibst auch folgendes:
Du schreibst auch noch folgendes:
Du schreibst ebefalls folgendes:
Du schreibst auch folgendes:
Gruß, Sonic28
du schreibst folgendes:
Jedenfalls fragte der nette Herr am Telefon, ob ich den Tarif denn nicht wechseln möchte, da meiner tatsächlich ziemlich schlechte Konditionen hatte.Durch die Zustimmung hast du aktiv die Kündigung zurückgenommen.
Du schreibst noch folgendes:
Daraufhin kam ein Brief ich hätte meine Kündigung ZURÜCK GENOMMEN. Zum einem kann man eine rechtswirksame Kündigung nicht zurück nehmen. So etwas gibt es nicht.Falsch! Man kann tatsächlich eine Kündigung zurücknehmen, und zwar bis zu dem Tag, an dem der Vertrag deaktiviert wird. Und das hast du mit dem Anruf getan.
Du schreibst auch folgendes:
Es muss ein Neuvertrag ausgemacht werden.Muss nicht.
Du schreibst auch noch folgendes:
Zum anderem war es aber so oder so eine Lüge. Ich hatte das nie getan!Das war keine Lüge von der Person am Telefon. Du hast das tatsächlich getan.
Du schreibst ebefalls folgendes:
Ich muss gestehen ich war ziemlich naiv, ich dachte es geht wirklich darum, weil mein Tarif so schlechte Konditionen hatte, mir einfach etwas besserer anzubieten.Es wurde dir sicherlich auch was besseres angeboten, aber mit dem Effekt, dass du deine Kündigung selber zurück genommen hast und deinenn Vertrag aktiv verlängert hast. Warum sollte man dir sonst bessere Konditionen anbieten, wenn du bei deiner Kündigung bleibst?
Du schreibst auch folgendes:
Eine Zeit lang war dies erfolglos, bis ich am Telefon eine sehr nette Dame hatte. Ich schilderte ausführlich meinen Fall, woraufhin sie Rücksprache mit der Kündigungsabteilung hielt und mir bestätigte, dass o2 ein Fehler unterlaufen sei. Daraufhin erhielt ich wieder Rechnungen von o2- und es folgte das gleiche von vorne, ich sagt Ihnen ich hätte gekündigt, sie argumentieren mit einen zurück genommenen Kündigung, bis nun endlich ein Brief vom Inkassobüro reinflaterte. nach erfolglosen Versuchen beim Inkassobüro beschloss ich zur Verbraucherzentrale zu gehen. Diese bestätigte mir, dass ich ihm Recht sei. Eine Kündigung kan man nicht zurück nehmen.Wieso sollte man selber eine Kündigung nicht zurücknehmen können? Das geht wunderbar, bis zu dem Tag, an dem der Vertrag deaktiviert wird. Und wenn dir die Mitarbeiter am Telefon sagen, dass das nicht geht, dann ist das schlichtweg eine Falschaussage von denen.
Gruß, Sonic28
Für derartige Anliegen ist ein Kundenforum nicht so optimal. Die Verbraucherzentrale hat völlig Recht. Dennoch hilft es nicht in falscher Form zu reklamieren. Um rechtlich abgesichert zu sein, muß eine Reklamation schriftlich und nachweisbar erfolgen, d.h. vorzugsweise Einschreiben oder Fax + normaler Brief.
Lege die Kündigungsbestätigung oder andere Belege dem Schreiben bei. Inkasso nur einmalig über nachweisbare Kündigung informieren und anschließend ignorieren.
PS: Und nie wieder am Telefon Vereinbarungen eingehen!
Lege die Kündigungsbestätigung oder andere Belege dem Schreiben bei. Inkasso nur einmalig über nachweisbare Kündigung informieren und anschließend ignorieren.
PS: Und nie wieder am Telefon Vereinbarungen eingehen!
Gruß, Sonic28
Anders sieht es aus bei Neuabschlüssen. Der wäre hier theoretisch auch möglich gewesen. Da zieht aber wieder das Fernabsatzrecht mit Widerrufsmöglichkeit
Richtig, VolP-Droide,
das gleiche hat mir die Verbraucherzentrale auch gesagt. Eine Kündigung kann nicht zurück genommen werden. Und AKTIV war das schon mal gleich gar nicht, da mir das nicht bewusst war. Dies entspricht einer arglistigen Täuschung. Ich habe selbstverständlich den Brief schriftlich eingeschickt, und dem Inkassobüro habe ich die Kündigung auch schon zukommen lassen. Ich fühle mich ziemlich unwohl das Inkassobüro einfach zu ignorieren. Wenn ich das tue, was passiert als nächstes?
das gleiche hat mir die Verbraucherzentrale auch gesagt. Eine Kündigung kann nicht zurück genommen werden. Und AKTIV war das schon mal gleich gar nicht, da mir das nicht bewusst war. Dies entspricht einer arglistigen Täuschung. Ich habe selbstverständlich den Brief schriftlich eingeschickt, und dem Inkassobüro habe ich die Kündigung auch schon zukommen lassen. Ich fühle mich ziemlich unwohl das Inkassobüro einfach zu ignorieren. Wenn ich das tue, was passiert als nächstes?
Die schicken immer weiter Bettelbriefe. Im schlimmsten Fall rufen die an. Das könnte man aber grundsätzlich untersagen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dem vollumfänglich widersprechen ohne jegliche Begründung. Dann beißt der Sachbearbeiter dort schon mal in die Tischplatte
Dreh- und Angelpunkt ist aber der Nachweis der Kündigung!
Lass aber bitte strafrechtlich relevante Vorwürfe. Du hast einen Rückgewinnungsanruf erhalten und das ist soweit unbedenklich. Wenn Du Dingen zustimmst, die Du gar nicht richtig erfasst hast, dann hast Du schon ein wenig Mitschuld.
Dreh- und Angelpunkt ist aber der Nachweis der Kündigung!
Lass aber bitte strafrechtlich relevante Vorwürfe. Du hast einen Rückgewinnungsanruf erhalten und das ist soweit unbedenklich. Wenn Du Dingen zustimmst, die Du gar nicht richtig erfasst hast, dann hast Du schon ein wenig Mitschuld.
Nun ja es kam ja die betätigte Kündigung nie zu Wort. Ich war in dem Glauben, dass die Änderung dieser Konditionen bis zu der Kündigung gelten?! Und selbst wenn, wie gesagt dafür gibt es ja die WIDERRUFSBELEHRUNG, genau für so etwas, wenn etwas nicht gescheit erfasst wurde!!
Betreffend der arglistigen Täuschung weiß ich bescheid, ich kann sie leider nicht nachweisen. Wollte dies nur einmal angemerkt haben.
Betreffend der arglistigen Täuschung weiß ich bescheid, ich kann sie leider nicht nachweisen. Wollte dies nur einmal angemerkt haben.
Das hier "Daraufhin kam ein Brief ich hätte meine Kündigung ZURÜCK GENOMMEN." reicht auch um jedem AG die Kündigung zu belegen. Wenn Real Inkasso hartnäckig bleibt: die Abwehr unberechtigter Forderung per Anwalt oder Verbraucherzentrale zahlt übrigens der Kontrahent, also das Inkasso.
Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage:
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die in dem Augenblick rechtswirksam wird, in welchem sie dem Empfänger zugeht. Dieser muss dabei nicht einmal Kenntnis davon nehmen, es reicht sogar, wenn er die Möglichkeit dazu hatte, die Kündigung zu lesen.
Erklärt ein Vertragspartner, dass er seine Kündigung zurück nimmt, meint er damit, dass er das Vertragsverhältnis fortsetzen will.
--
Da das Vertragsverhältnis aber durch die Kündigung (wenn Sie denn wirksam war) beendet ist, hilft nur noch eins weiter - ein neuer Vertrag. Dieser kommt gerade dann zustande, wenn der gekündigte Vertragspartner mit der "Rücknahme der Kündigung" einverstanden ist. Sind sich beide Seiten einig, den Vertrag fortsetzen zu wollen wäre die an sich unmögliche Rücknahme der Kündigung also ausnahmsweise einmal erfolgreich, weil Sie in Wirklichkeit ein neuer Vertrag ist.
// Mit Inkasso-Büros würde ich in keiner Form kommunizieren. Wie VoIP schrieb, warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt und dem MUSS dann widersprochen werden.
LG
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die in dem Augenblick rechtswirksam wird, in welchem sie dem Empfänger zugeht. Dieser muss dabei nicht einmal Kenntnis davon nehmen, es reicht sogar, wenn er die Möglichkeit dazu hatte, die Kündigung zu lesen.
Erklärt ein Vertragspartner, dass er seine Kündigung zurück nimmt, meint er damit, dass er das Vertragsverhältnis fortsetzen will.
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Da das Vertragsverhältnis aber durch die Kündigung (wenn Sie denn wirksam war) beendet ist, hilft nur noch eins weiter - ein neuer Vertrag. Dieser kommt gerade dann zustande, wenn der gekündigte Vertragspartner mit der "Rücknahme der Kündigung" einverstanden ist. Sind sich beide Seiten einig, den Vertrag fortsetzen zu wollen wäre die an sich unmögliche Rücknahme der Kündigung also ausnahmsweise einmal erfolgreich, weil Sie in Wirklichkeit ein neuer Vertrag ist.
// Mit Inkasso-Büros würde ich in keiner Form kommunizieren. Wie VoIP schrieb, warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt und dem MUSS dann widersprochen werden.
LG
Wenn es tatsächlich so gelaufen ist wie geschildert wird o2 / das Inkassounternehmen inrgendwann aufgeben (müssen), denn damit vor Gericht gehen werden sie bestimmt nicht wollen. Auch o2 weiss, dass man eine Kündigung so nicht zurücknehmen kann. Man darf einfach nicht reagieren, es sei denn ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht, dem man innerhalb von 14 Tagen widersprechen muss, was nichts mehr als ein x ins richtige Kästchen setzen bedeutet. Man kann den Widerspruch begründen, muss man aber nicht.
Will ich gar nicht widersprechen - das meinte ich mit der Fortsetzung ala "In der Praxis wird sich kein Kunde beschweren, wenn er einen Vorteil hat und damit ist es egal."
Ein Problem wird es, wenn es strittig wird und es keine übereinstimmende Willenserklärung gibt. Dann gilt unweigerlich die Kündigung.
Ein Problem wird es, wenn es strittig wird und es keine übereinstimmende Willenserklärung gibt. Dann gilt unweigerlich die Kündigung.
der Witz ist, ich habe einen zweiten Vertrag bei o2 bestehen! Darum wollte ich ja diesen Vertrag unbedingt loswerden?! Und für mich gab es natürlich gar mei keinr andere Option. Ich wollte einfach nur diesen Vertrag loswerden, weil ich einen anderen Hab
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