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o2 My-Handy Kaufvertrag - Recht + Inkasso - SCHUFA???

  • 8 November 2010
  • 1 Antwort
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Guten Tag!

Ich bin durch einige größere Rechnungen in den letzten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

In der Zeit ist es leider vorgekommen, dass ich meine o2 My-Handy-Raten per Lastschrift nicht mehr begleichen konnte.

 

Vor einigen Tagen habe ich ein Schreiben erhalten:




 

Auszug:

 

Recht+Inkasso




Guten Tag,




da bislang kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, erklären wir hiermit gemäß 5.3 der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen den Rücktritt vom Ratenzahlungsplan.




Folgende Hauptforderung machen wir gegen Sie geltend:




.....

.....

Summe: 165,00 €




Von der Geldendmachung von Nebenforderungen, wie z.B. Mahnkosten und Verzugszinsen sehen wir vorbehaltlich einer fristgerechten Zahlung ab.




Wir fordern Sie letztmalig auf, den offenen Gesamtbetrag auf das im Briefkopf genannte Konto unter Angabe der Kundennummer eingehend bis spätestebs 20. November 2010 zu überweisen.




Nach furchtlosen Verstreichen der Frist behalten wir uns vor, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben und gerichtlich geltend zu machen. Die dadurch enstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.




Es liegt in Ihrem Interesse, sich durch die fristgerechte Zahlungen die nicht unerheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten einer gerichtlichen Durchsetzung zu ersparen.

 

 

Meine Frage:




Ich habe die 165,00 € jetzt überwiesen. Muss ich jetzt trotzdem Angst vor einen negativen SCHUFA-Eintrag haben?
Ich habe mit einem Mitarbeiter von o2 telefoniert. Der hat mir mitgeiteilt, das eine negative Eintragung erst durch die Übergabe an ein Inkassobüro vorgenommen wird.

 

Leider habe ich von einem Bekannten gehört (und auch aus dem Forum), dass die Mitarbeiter im Telefonservice nicht die kompetentesten sind.

 

Hat jemand Erfahrung mit der SCHUFA in Verknüpfung mit dem o2 My-Handy-Kaufvertrag?

 

Ich werde mir aufjedenfall in der nächsten Woche eine SCHUFA Auskunft holen und wenn eine Eintragung vorgenommen wurde, diese sofort mit Hilfe durch meinen Anwalt löschen bzw. speeren lassen. Schließlich ist der Betrag jetzt bezahlt.

 

 

Vielen Dank und Gruß

 

Heinrich


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1 Antwort

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Hallo Heinrich,

 

warum denn diese Panik? Wenn du den Betrag bezahlt hast und dieser bis zum 20. November 2010 bei o2 eingeht, hast du doch nichts zu befürchten!! Du bist in dem Moment in der Bringeschuld. D.h. du solltest dich auch erkundigen, ob o2 den Betrag auch erhalten hat!

 

Wenn du dir einen Schufaauszug holst, dann verwechsel bitte nicht den Schuldnereintrag mit einem Informationseintrag! Du kannst dir auch einen Onlinezugang einrichten um tagesaktuell auf dein Schufakonto zu schauen!