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O² Musik Paket

  • May 13, 2024
  • 4 Antworten
  • 85 Aufrufe

Mir werden seit dem 10.04.24 wöchentlich die Gebühren für das O² Musik Paket angerechnet, obwohl ich es nie gebucht hatte.

Ich habe bereits die Drittanbietersperre aktiviert und das Abo gekündigt.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. lohnt es sich dagegen vor zu gehen? 

Lösung von Bumer

@funnypapi 

nutze das Kontaktformular und reklamiere die Rechnung.

Kontaktformular

weitere Infos stehen in dieser FAQ:

 

4 Antworten

Bumer
Legende
  • Lösung
  • May 13, 2024

@funnypapi 

nutze das Kontaktformular und reklamiere die Rechnung.

Kontaktformular

weitere Infos stehen in dieser FAQ:

 


bielo
Legende
  • May 14, 2024

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

schriftlich kündigen, oder versuchen Abos hier selbst zu verwalten oder zu beenden:

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular


o2_Flo
  • Team
  • May 22, 2024

Hey @funnypapi,

willkommen in der o2 Community 💙

Wenn ich das Richtig sehe, hast du bereits alle Informationen über die Kolleg:innen erhalten. Ist alles zu deiner Zufriedenheit geklärt worden :)?

Viele Grüße,
Flo


o2_Flo
  • Team
  • June 10, 2024

Hey @funnypapi,

falls du noch Hilfe benötigst, melde dich gerne wieder bei uns 💙

Viele Grüße,
Flo