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O2 Music Paket wird berechnet obwohl nicht gebucht

  • December 23, 2021
  • 11 Antworten
  • 478 Aufrufe

Hallo,

laut meiner Rechnung weist 5 Buchungen im Monat November zu je 3,77 EURO für ein O2 Musik Paket auf. Ich habe jedoch nie ein Abo abgeschlossen, geschweige denn den Dienst genutzt. Im Oktober tauchte es auch schon auf der Rechnung auf, habe ich leider zu spät gesehen. 

Wie kann das sein?

Ich habe das Abo jetzt unter mein O2 gekündigt. Ich hoffe damit ist der Spuk dann auch vorbei?

 

Viele Grüße

 

 

11 Antworten

  • December 23, 2021

Hallo,

laut meiner Rechnung weist 5 Buchungen im Monat November zu je 3,77 EURO für ein O2 Musik Paket auf. Ich habe jedoch nie ein Abo abgeschlossen, geschweige denn den Dienst genutzt. Im Oktober tauchte es auch schon auf der Rechnung auf, habe ich leider zu spät gesehen. 

Wie kann das sein?

Ich habe das Abo jetzt unter mein O2 gekündigt. Ich hoffe damit ist der Spuk dann auch vorbei?

 

Viele Grüße

 

 

Hallo @Fibo2110 

Bitte Drittanbietersperre setzen, damit es nicht wieder passiert und Geld zurückfordern.

 

Näheres hier:

Gruß

Gmo

 


o2_Kurt
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  • Moderator
  • January 9, 2022

Hallo @Fibo2110 ,

 

die Kündigung des Dienstes wurde erfolgreich durchgeführt.

Aufgrund deiner Beschreibung habe ich auch die Erstattung der Beträge beantragt. Wird dem stattgegeben, solltest du dies auf den nächsten Rechnung einsehen können.

Danke für die Tipps, @Gmo !

Viele Grüße,
Kurt


  • Besucher:in
  • October 30, 2023

Guten Tag!

 

Auch ich habe festgestellt, daß die Rechnungen in letzter Zeit höher waren. Heute habe ich eine Mitteilung erhalten, daß ich angeblich ein Musikpaket gebucht habe. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Ich habe nie wissentlich dieses Paket gebucht und auch keine Songs heruntergelden.

In den Einstellungen habe ich das Paket gekündigt und auch eine Drittanbietersperre eingeführt.

An wen muß ich mich wenden zwecks einer Erstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge?


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Guten Tag!

 

Auch ich habe festgestellt, daß die Rechnungen in letzter Zeit höher waren. Heute habe ich eine Mitteilung erhalten, daß ich angeblich ein Musikpaket gebucht habe. Dem widerspreche ich ausdrücklich. Ich habe nie wissentlich dieses Paket gebucht und auch keine Songs heruntergelden.

In den Einstellungen habe ich das Paket gekündigt und auch eine Drittanbietersperre eingeführt.

 

 

Super 

An wen muß ich mich wenden zwecks einer Erstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge?

Widerspreche den Rechnungen innerhalb der Frist von 8 Wochen bitte um Rückerstattung mit Begründung.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/#/Rechnung_&_Zahlung/Sonstige_Rechnungs-_und_Zahlungsanliegen

Gruß


o2_Ines
  • Moderatorin
  • November 14, 2023

Hallo @Ina_hi, herzlich willkommen in unserer Community.

Von derKnuddeler hast du ja schon wunderbar schnell alle Antworten erhalten. Hast du der Rechnung bereits widerrufen?

Viele Grüße, Ines.


bielo
Legende
  • November 14, 2023

 

 

 

An wen muß ich mich wenden zwecks einer Erstattung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge?

 

Melde das bitte der BNetzA. Die sammeln diese Einzelfälle.

 

Es ist schon ein Unding, wie diese Abos immer “zufällig” entstehen, dass o2 es zulässt, dass eigene Abo-Angebote über Werbung “eingefangen” werden können und dass der Kunde es dann so schwer hat, alles wieder glatt zu ziehen.

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular


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Hallo @Ina_hi 

Eine zusätzliche Beschwerde bei der Verbraucherberatung Hamburg könnte auch hilfreich sein.

https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde

 


  • Besucher:in
  • November 14, 2023

Danke Knuddeler. Das habe ich noch nicht gemacht, werde es aber nachholen


  • Besucher:in
  • November 14, 2023

Hallo @Ina_hi, herzlich willkommen in unserer Community.

Von derKnuddeler hast du ja schon wunderbar schnell alle Antworten erhalten. Hast du der Rechnung bereits widerrufen?

Viele Grüße, Ines.

Hallo Ines,

ich habe umgehend folgendes gemacht:

  • Im Kundenportal das Musikpaket gekündigt
  • Die Drittanbietersperre wieder aktiviert. Meines Wissens nach hatte ich diese in der Vergengenheit auch gesetzt, aber sie war jedenfalls nicht mehr aktiviert
  • ich habe online noch einmal gekündigt und die Rückerstattung der Kosten verlangt.

Seitens o2:

  • gibt es keine Kündigungsbestätigung
  • gibt es keine Antwort auf meine online gesendete Nachricht von vor 14 Tagen

bielo
Legende
  • November 14, 2023

Bei der Drittanbietersperre muss beachtet werden, dass man zu Setzen dieser mit der jeweiligen Rufnummer (wenn man mehr als eine hat) angemeldet ist. Das “umschalten” in mein o2 auf die andere Nummer setzt die Sperre nicht zuverlässig. 


o2_Steffen
  • Team
  • December 1, 2023

Hallo @Ina_hi, soweit mir bekannt ist erhält man für die Deaktivierung des Musicabos keine Kündigungsbestätigung per Mail oder SMS.

Du kannst allerdings deinen Status deiner aktiver Abos prüfen, in dem du ABO an die 66399 sendest, so meine Info.

Dein Schreiben ist auf jeden Fall bei uns eingegangen, der Status hierfür ist allerdings noch auf offen.

Falls du innerhalb der nächsten 7 Tage keine Rückmeldung erhalten hast, gebe mir hier bitte noch einmal eine kurze Rückmeldung.

Vielen Dank

LG Steffen