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O2 Mitarbeiter aus der KR-Abteilung zieht meine Kündigung ohne meine Einwilligung zurück

  • September 1, 2019
  • 22 Antworten
  • 636 Aufrufe

Nach einer Frustgerechten Kündigung(6 MONATE VOR VERTRAGSENDE) bekomme einen Anruf aus der KR-Abteilung. Der Kollege von der Hotline wollte mir ein Angebot unterbreiten damit ich Bleibe. Hatte zu der Zeit einen Tarif mit 6GB Datenvolumen für 49,99 und einen Rabat von 75%(nach vorlezter Kündigung). Somiz zahlte nur 12,50 zu der Zeit für den Tarif. Hatte nicht wirklich Zeit in dem Moment mit dem MA zu telefonieren da ich auf der Arbeit wahr und bat ihn schnell zu sein. Dan sagte er, Zitat: Was halten Sie davon wenn ich Ihnen 5 Euro Rabat als Denkhilfe auf die nächsten 6 Monate gebe und wir telefonieren in ein zwei Monaten noch mal und sprechen wieder über das Thema?
Ich bekam kein Anruf wieder. Deshalb dachte ok der Vertrag läuft aus und ich hölle mit ein neues mir ähnlichen Konditionen nur dann zum Aktuellen Preis.
Musste aber enttäuscht feststellen das der Vertrag nach 6 Monaten nicht auslief und mir die gebür in volle Höhe vom Konto abgebucht wurde. Finde schade dass man die Kunden für dumm hält. Denn sicherlich keiner möchte so ein Unschlagbares Angebot akzeptieren und statt 12,50 auf einmal 50 für das gleiche Zahlen.
Super Strategie der KR-Abteilund, supper Konzept!
Hätte für jeden Familienmitglied einen Vertrag bei O2 abgeschlossen(3)die ich nun auslaufen lassen werde.
Danke O2.

Lösung von bielo

Da würde ich nochmals einen schriftlichen Versuch starten. Argumente wie, dass ein Systemfehler nicht zu Lasten des Kunden gehen sollten, wären da gut.

22 Antworten

  • September 1, 2019
Hattest Du seinerzeit eine Kündigungsbestätigung erhalten? Wenn ja, hast Du sie noch? Was steht auf den Rechnungen der letzten Monate auf der letzten Seite unter "Gut zu wissen"? Hast Du nach dem Telefonat eine Mail von o2 erhalten? Wenn ja, was steht da drin?

Wenn Du der Auffassung bist, die Kündigung nicht zurückgenommen zu haben, dann schreibe vielleicht einen Brief an o2 und fechte die angebliche Kündigungsrücknahme an und bestehe auf der fristgerechten Beendigung des Vertrags. o2 müsste Dir beweisen, dass Du die Kündigung zurückgenommen hast. Nur die Gewährung eines Rabatts - ohne weitere Belege - reicht meiner Meinung nach als Beweis nicht aus.

bs0
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  • September 1, 2019
Warum denkst du hast du den Rabatt bekommen? Dass du kündigst? Es kann natürlich sein, dass der Mitarbeiter das nicht eindeutig gemacht hat am Telefon, was ja unschön ist, aber hast du denn nach dem Telefonat keine E-Mails bekommen? Wenn nicht könntest du noch versuchen, die Verlängerung schriftlich anzufechten. o2 muss ja im Zweifelsfall für die Kündigungsrücknahme Nachweise vorlegen. Die 6x 5 Euro müsstest du dann natürlich zurückbezahlen.

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  • September 1, 2019
Hallo, danke für die schnelle Antwort,
Ja, ich habe eine Bestätigung per Mail erhalten nach dem telefonat. Nur diese habe ich nicht genau durchgelesen, da ich davon ausging dass es eine Besteigung des 5 Euro Rabat ist. Habe die Mail erst dann genau durchgelesen als das Geld ohne jegliche Rabatte na ablauf der 6 Monaten weiterhin abgebucht wurde.
In dieser Bestätigung stand wie ich nun weiß das ich mit der Zusage der 5Euro Aktion somit meine Kündigung Zurückgezogen habe und diese aks Gegenstandslos betrachtet wird.
Nur der versprochene Anruf des Mitarbeiters kamm nie. Somit meiner Meinung nach es wahr ein klares in die Irre führen Verhalten des Kunden. 6 Monate 5 € Rabat für die restlichen 6 Monate und ein Versprechen eines erneuten Rüchruffes um weiteres bleiben zu besprechen wahr für mich glaubwürdig. Aber anschließend im System als zurückziehen der Kündigung zu hinterlegen finde keine kundenorientierte Taktik. Der Vertrag Bürde fristlos stillgelegt aber das Erstatten des Geldes würde mir verweigert mit der Aussage betrachten Sie ses als eine Lehre.
Mir für mein Geld welches unteranderem das Gehalt des Mitarbeiters sicherstellt noch eine Lehre zu erteilen finde ich als falsche Taktik des o2 Unternehmens.
Bin wie gesagt seit Viag Interkom Zeiten ein Kunde von Ihnen und habe für jeden Familienmitglied einen Vertrag bei aihnen abgeschlossen. Nun werde ich dafür auch noch belehrt. Ich finde das habe ich nicht verdient.

bielo
Legende
  • September 1, 2019
Hallo, danke für die schnelle Antwort,
Ja, ich habe eine Bestätigung per Mail erhalten nach dem telefonat. Nur diese habe ich nicht genau durchgelesen, da ich davon ausging dass es eine Besteigung des 5 Euro Rabat ist. Habe die Mail erst dann genau durchgelesen als das Geld ohne jegliche Rabatte na ablauf der 6 Monaten weiterhin abgebucht wurde.
In dieser Bestätigung stand wie ich nun weiß das ich mit der Zusage der 5Euro Aktion somit meine Kündigung Zurückgezogen habe und diese aks Gegenstandslos betrachtet wird.
Nur der versprochene Anruf des Mitarbeiters kamm nie. Somit meiner Meinung nach es wahr ein klares in die Irre führen Verhalten des Kunden. 6 Monate 5 € Rabat für die restlichen 6 Monate und ein Versprechen eines erneuten Rüchruffes um weiteres bleiben zu besprechen wahr für mich glaubwürdig. Aber anschließend im System als zurückziehen der Kündigung zu hinterlegen finde keine kundenorientierte Taktik. Der Vertrag Bürde fristlos stillgelegt aber das Erstatten des Geldes würde mir verweigert mit der Aussage betrachten Sie ses als eine Lehre.
Mir für mein Geld welches unteranderem das Gehalt des Mitarbeiters sicherstellt noch eine Lehre zu erteilen finde ich als falsche Taktik des o2 Unternehmens.
Bin wie gesagt seit Viag Interkom Zeiten ein Kunde von Ihnen und habe für jeden Familienmitglied einen Vertrag bei aihnen abgeschlossen. Nun werde ich dafür auch noch belehrt. Ich finde das habe ich nicht verdient.



Du solltest das Angebot mit der Stilllegung annehmen. Ob der Email die du erhalten hast, wird eine Anfechtung schwer.

bs0
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  • September 1, 2019
Mit welcher Begründung wurde der Vertrag "fristlos stillgelegt" bzw. was meinst du damit genau?

bielo
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  • September 1, 2019
Vermutlich Kulanzangebot.

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  • September 1, 2019
Mit der Begründung das es wohl ein Systemfehler gewesen ist das der Vertrag nich rechtzeitig auslief. Es ist mir klar dass ich keine Chancen danach habe.
Nur für mich wahr es ein Klares in die Irre führen des Kunden. Bin über 18 Jahren Kunde von O2 und bis jetzt lief alles problemlos für mich.
Nun werde ich gehen.

bielo
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  • September 1, 2019
Hast du das schriftlich?

Wenn es ein Systemfehler war, dann muss o2 erstatten, es sei denn, der Vertrag wurde genutzt.

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  • September 1, 2019
Warum denkst du hast du den Rabatt bekommen? Dass du kündigst? Es kann natürlich sein, dass der Mitarbeiter das nicht eindeutig gemacht hat am Telefon, was ja unschön ist, aber hast du denn nach dem Telefonat keine E-Mails bekommen? Wenn nicht könntest du noch versuchen, die Verlängerung schriftlich anzufechten. o2 muss ja im Zweifelsfall für die Kündigungsrücknahme Nachweise vorlegen. Die 6x 5 Euro müsstest du dann natürlich zurückbezahlen.
Mail habe ich bekommen nur zu spät genau durchgelesen. Wie gesagt wahr im Glauben dass sich der MA wieder meldet und ein neues Angebot für die nächsten 24 Monate unterbreitet. Aber dass die 5 €für die 6 Monate bereits das Angebot für mein Bleiben wahr ist mir erst jetzt erläutert worden.

bs0
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  • September 1, 2019
Musstest du den Rabatt zurückzahlen? Wenn nicht solltest du die 30 Euro noch berücksichtigen. Wieviel wurde dann insgesamt nicht erstattet?

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  • September 1, 2019
Vermutlich Kulanzangebot.
Vermutlich.

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  • September 1, 2019
Hast du das schriftlich?

Wenn es ein Systemfehler war, dann muss o2 erstatten, es sei denn, der Vertrag wurde genutzt.

Die Bestätigung per Mail habe ich erhalten. Der Vertrag wurde nicht genutzt.
Aber ein Erstatten des Geldes würde mir verweigert.

bielo
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  • Lösung
  • September 1, 2019
Da würde ich nochmals einen schriftlichen Versuch starten. Argumente wie, dass ein Systemfehler nicht zu Lasten des Kunden gehen sollten, wären da gut.

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  • September 1, 2019
Da würde ich nochmals einen schriftlichen Versuch starten. Argumente wie, dass ein Systemfehler nicht zu Lasten des Kunden gehen sollten, wären da gut.
Es ist ja ne Aussage des Mitarbeiters am Telefon ind er Stillegungsmail steht nichts über ein System Fehler.

bielo
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  • September 1, 2019
Okay. Hatte ich anders verstanden.

Klaus_VoIP
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  • September 23, 2019
Trotzdem würde ich der Empfehlung von bielo folgen.
Wenn Du eine schriftliche Kündigungsbestätigung hast, dann hast Du gute Aussichten. Warum? Eine Kündigung kann man gar nicht zurückziehen(BGB)! Insofern muß hier ein eindeutiger Willen beider Seiten vorliegen und das scheint hier zu einseitig zu sein.
Und bei einer 2-jährigen "Verlängerung" (=Neuvertrag) sind Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung notwendig.

Bollermann
Legende
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  • September 23, 2019
Ich sehe das anders.

Vom TE erklärt: Der Kunde hat einen Anruf erhalten, es wurde ihm ein Treue-Angebot von 6x 5€ gemacht und er hat dieses angenommen. Dazu folgte eine E-Mail mit allen relevanten Details u.a. dass die Kündigung mit der Annahme des Angebots "gegenstandslos" ist. Der Kunde hätte darauf reagieren müssen, zb durch fristgerechten Widerruf bzw erneute fristgerechte Kündigung. Zeit genug war ja...

Weil der TE die E-Mail nicht richtig durchgelesen hat, ist es sein verschulden.

Meine persönliche Meinung.

  • September 23, 2019
Ich sehe das anders.
Letztlich würde das nur ein ordentliches, deutsches Gericht klären können. Da können wir hier diskutieren, wie und wie lange wir wollen.

Die offenkundige Praxis, die man hier öfter mal liest, kündigenden Kunden einfach mal so einen Rabatt einzuhelfen, dann eine Mail mit der (angeblichen) Kündigungsrücknahme zuzusenden und darauf zu hoffen, dass der Kunde das nicht merkt, halte ich für sehr bedenklich. Es sind einfach zu viele Fälle, die ich hier lese. Daher neige ich eher dazu, dem Kunden zu glauben als (beauftragten) Call-Centern.

Einen Versuch, dagegen vorzugehen, halte ich daher für nicht so abwegig. Denn: wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Klaus_VoIP
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  • September 23, 2019
Nachvollziehbar - aber falsch 😉
Begründung: es fehlt die übereinstimmende Willenserklärung für ein Fortsetzungsangebot.
Ferner hat der Gesetzgeber zum Zwecke der Rechtssicherheit bestimmt, das Kündigungen endgültig sind. Sie können nicht zurückgenommen werden. Daher kann man solche Vorgänge nur als "Angebot" werten und da fehlt die Zustimmung(beidseitige Zustimmung). Ein Gerichtsverfahren würde daher mit 90%-iger Sicherheit gegen o2 lauten. 😮

  • September 23, 2019
Ferner hat der Gesetzgeber zum Zwecke der Rechtssicherheit bestimmt, das Kündigungen endgültig sind. Sie können nicht zurückgenommen werden. 😮
Das lese ich hier öfter und ich glaube Dir durchaus, aber könntest Du bitte die Quelle dafür liefern? Wo steht das so explizit und eindeutig?

Klaus_VoIP
Legende
  • September 23, 2019
Wird im Jurastudium, 1. Semester behandelt. Vorlesungen zum "Gestaltungsrecht".
Genauso wie Kündigung = einseitiges Rechtsgeschäft. Gehört in einen Gesamtkomplex, der unter Gestaltungsrecht zusammengefasst ist. Ist bestimmt er-googelbar.
Hier fehlt es - aus durchaus pragmatischen Aspekten(!!!) - an der rechtssicheren Gestaltung als Vertragsfortsetzungsangebot, was einer Rücknahme gleichkommt. Man kann so indirekt eine Rücknahme rechtlich umdeuten in ein neues Vertragsangebot.
Eine "Rücknahme" erfordert die gleichen übereinstimmenden Willesnerklärungen wie ein Neuvertrag und das ist hier der springende Punkt. Strittig ist nur ob mit Widerrufsbelehrung. Wenn das o2 aber nicht korrekt deklariert haben sie eben Pech im Streitfall.
Wenn ich falsch liege, schmeisse ich eine Runde beim nächsten Expertentreffen! 😉🍻

Nachtrag: Wikipedia zu Gestaltungsrecht, unter Rücknehmbarkeit
oder hier
Nachtrag 2: die einfachste Begründung des TE wäre dann eine entsprechende Willenserklärung abzustreiten und damit hat o2 ein Beweisproblem.

Klaus_VoIP
Legende
  • September 23, 2019

Ja, ich habe eine Bestätigung per Mail erhalten nach dem telefonat.
...
In dieser Bestätigung stand wie ich nun weiß das ich mit der Zusage der 5Euro Aktion somit meine Kündigung Zurückgezogen habe und diese aks Gegenstandslos betrachtet wird.

Egal wie - wenn keine schriftliche Kündigungsbestätigung vorliegt, hat der TE auch ein Beweisproblem 😁. Nimmt man jetzt die Mail als Kündigungsbestätigung, dann stellt sich die Frage warum man das nicht zuvor reklamiert hat. 🙄
Hatte zuerst die "Bestätigung" als Kündigungsbestätigung aufgefasst. Trotzdem wäre eine Beschwerde angebracht, denn Omikron hat es ziemlich passend beschrieben - das Vorgehen ist mehr als moralisch verwerflich.