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O2 hat 17 monate 22 € zuviel abgebucht / keine komplette Gutschrift


Benutzerebene 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich habe im November 2018 den O2 Free M Tarif für junge Leute bei O2 für rund 50 € (Telefon + Tarif) abgeschlossen.

 

Bis zum heutigen Zeitpunkt beziehe ich die Leistungen, welche diesen Tarif umfasst. Jedoch hat O2 es versäumt den Junge Leute Tarif für mich zu aktivieren und hat somit rund 22€ monatlich zuviel in einem Zeitraum von 15 Monaten abgebucht.

 

Dieses ist mir leider erst vor kurzem aufgefallen. Die Kundenbetreuung hat sich bereit erklärt mir lediglich die letzten 6 von insgesamt 17 Monaten gutzuschreiben.

 

Jedoch hat man rund 11 Monate lang monatlich ca. 22 € zuviel abgebucht. Dieses bezeichne ich als Diebstahl.

 

Für einen Vertrag sind nach §433 BGB zwei Willenserklärungen notwendig. Der Tarif den Sie mir in ihrem System seit Vertragsbeginn zugeordnet haben, ist mitnichten nicht der Tarif den ich gutgläubig bei Ihnen abgeschlossen habe und somit auch in dieser Form nichtig. Ich habe damit gerechnet, dass ich den Junge Leute Tarif bekomme. 

 

Ich finde es bedauerlich, dass O2 zuviel abgebuchte Beträge von meinem Konto einfach einbehalten möchte. Solche Geschäftsgebaren finde ich mehr als unseriös und bin ehrlich gesagt fassungslos, dass dieses Unternehmen so vorgeht.

Diese Erfahrungen werde ich auch in anderen Internetportalen veröffentlichen und mit auch anderen potenziellen Kunden teilen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Arslan

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Lösung von Anonymous 20 April 2020, 19:45

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23 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Was steht denn in der Auftragsbestätigung von damals? Stimmt der Betrag dort überein? Falls nein, hättest du vom Widerrufsrecht gebrauch machen können. Hast du den junge Leute Nachweis eingereicht? Zudem ist einer fehlerhaften Rechnung innerhalb von 8 Wochen ab Erhalt schriftlich zu widersprechen. 

Benutzerebene 1

ich hab es später bemerkt. Es ist  daher nicht mein Fehler wenn ein Mitarbeiter bei O2 es versäumt mir  den richtigen Tarif zuzuordnen.  Widerrufspflicht hin oder her . Verbraucher finden solche Geschäftsgebaren sicherlich nicht gut und Sie persönlich vermutlich auch nicht. 

Ja aber ich hatte die Zusatzoption Junge Leute gebucht und den Nachweis auch eingereicht. Dieser wurde nicht zugeordnet . Das Ende vom Lied waren über 17 Monate rund 22 € mehr im Monat. Davon wurden mir 6 Monate seitens O2 wieder gutgeschrieben. 11 Monate fehlen jedoch. 

Beschwerdebrief ist auch unterwegs

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Du solltest 50€ mtl für Tarif und Handy zahlen? Was wurde denn monatlich abgebucht? 

Benutzerebene 1

29,99 für Tarif und 

41,50 € für das Iphone 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Wenn dir die 50€ gesamt SCHRIFTLICH zugesagt wurden, kannst du was erreichen. 

 

Viel Glück 🍀

Benutzerebene 1

vor ein paar Jahren wurde ich auch in so nen O2 Shop betrogen. Der Verkäufer hat mir einfach nen Vertrag verkauft unter vortäuschung falscher  Tatsachen . Er hatte behauptet man muss einen Tarif abschließen um einen anderen Tarif günstiger zu bekommen und  kann den ersten wieder direkt kündigen. Dies hatte er wie sich herausgestellt hat nur gemacht um eine Provision zu bekommen.

 

Das Beste ist, dass O2 nichts unternommen hat, obwohl ich mich beschwert hatte. Ein seriöses Unternehmen muss solchen Shops die Lizenz entziehen.Es sei denn so etwas ist gewollt.   Nach dieser Sache ist es für mich klar . Nie wieder O2.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Also mal ganz ehrlich, wer es 17 Monate nicht merkt, hat es doch verdient!

 

 

Ich kann irgendwie die ganzen Umstände nicht nachvollziehen.

Der Junge Leute Rabatt wird mit 5 Euro pro Monat verrechnet und nicht mit 22 Euro. 

Und weshalb konnte o2 den Nachweis nicht zuordnen? Und ganz am Anfang hatte ich auch etwas geschrieben gehabt: https://hilfe.o2online.de/o2-mobilfunk-vertrag-tarife-15/ich-kann-meine-immatrikkulationsbescheinigung-nicht-hochladen-um-den-junge-leute-tarif-zu-erhalten-473855

 

Benutzerebene 1

ja kann sein. Fakt ist für mich, dass ich seit 17 Monaten rund 22 € monatlich zuviel zahle. O2. hat mit Sicherheit nichts von mir schriftlich, dass ich einen Vertrag 29,99 € + 41,50 € für den O2 free M Tarif zahlen soll gemäß Vertrag.

Es zählt hier schlicht §433 BGB. Gemäß diesem Paragraphen sind 2 Willenserklärungen elementare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Vertrags.  

ja kann sein. Fakt ist für mich, dass ich seit 17 Monaten rund 22 € monatlich zuviel zahle. O2. hat mit Sicherheit nichts von mir schriftlich, dass ich einen Vertrag 29,99 € + 41,50 € für den O2 free M Tarif zahlen soll gemäß Vertrag.

Es zählt hier schlicht §433 BGB. Gemäß diesem Paragraphen sind 2 Willenserklärungen elementare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Vertrags.  

Schön wenn du immer Paragraphen bringst. Dann handle bitte auch entsprechend. Ein Forum ist dafür nicht der richtige Ort.

Benutzerebene 1

alle sollen Bescheid wissen, dass sowas bei O2 möglich ist

Benutzerebene 1

Also mal ganz ehrlich, wer es 17 Monate nicht merkt, hat es doch verdient!

 

 

aha , dann darf man es einfach behalten oder wie. 

Das heisst wenn dir jemand dein Auto klaut und du es nicht über nacht merkst, hast du es verdient ?

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Ja, wenn meine Nacht 17 Monate dauert, ja.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Egal wie oft du es wiederholst, § 433 BGB hilft dir nicht viel wenn du erst nach 17 Monaten mit deiner Reklamation ankommst. Die 6 Monate, die du erstattet bekommen hast sind schon Kulanz. Auch als Kunde hast du Verpflichtungen, u.a. Rechnungen regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig zu reklamieren. Und es gibt natürlich auch andere Paragrafen, die hier relevant wären.

Wenn du irgendwelche Forderungen geltend machen willst, dann schriftlich. Wenn du auch noch deine Geschichte auf Facebook usw. teilen möchtest, wird dich niemand davon abhalten. Was du damit bezweckst das hier “anzukündigen” verstehe ich nicht.

Benutzerebene 4

ich hab es später bemerkt. Es ist  daher nicht mein Fehler wenn ein Mitarbeiter bei O2 es versäumt mir  den richtigen Tarif zuzuordnen. 


“Eine falsche oder überhöhte Rechnung ist grundsätzlich zeitnah zu monieren. So etwas wie ein gesetzlich normiertes Widerspruchsrecht oder gar Widerspruchsfristen gegen Rechnungen gibt es allerdings nicht. Zivilrechtlich ist eine Rechnung nicht normiert. Das heißt: Es handelt sich lediglich um ein Dokument, mit dem der Verkäufer, Auftragsnehmer, Handwerker, etc. die in der Regel bereits zuvor vereinbarte Vergütung für eine bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistung verlangt. Fristen oder andere Pflichten im Zusammenhang mit Rechnungen ergeben sich hier nicht aus dem Gesetz sondern in der Regel aus der vertraglichen Vereinbarung.“


„Wenn Sie eine offensichtlich falsche Rechnung zunächst ohne entsprechenden Hinweis bezahlen und dann erst später etwas monieren, so gilt die Rechnung in der Regel als anerkannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Rechnung dann ein Angebot einer Vertragsänderung enthält – zum Beispiel einen höheren Preis – und die Zahlung die Annahme dieses Änderungsverlangens darstellt. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Rechnung immer vor der Zahlung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.“

Quelle: www.deutsche-anwaltshotline.de

 

Seite 3 deiner monatlichen Rechnung:

„Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sie sind berechtigt, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben. Die berechneten nutzungsabhängigen Entgelte können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung.„

 

Die Kulanzgutschrift für 6 Monate ist doch ein faires Angebot.

Ich kann deinen Ärger und deinen Frust nachvollziehen, aber eine Abweichung von 22€ monatlich hätte dir doch schon viel früher auffallen müssen. 17 Monate...
Du hattest bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Das sollte dich doch sensibilisieren?

Mit Paragraphen brauchst du im Forum allerdings nicht um dich schmeißen. Hier helfen Kunden anderen Kunden. 

 

Benutzerebene 1

Egal wie oft du es wiederholst, § 433 BGB hilft dir nicht viel wenn du erst nach 17 Monaten mit deiner Reklamation ankommst. Die 6 Monate, die du erstattet bekommen hast sind schon Kulanz. Auch als Kunde hast du Verpflichtungen, u.a. Rechnungen regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig zu reklamieren. Und es gibt natürlich auch andere Paragrafen, die hier relevant wären.

Wenn du irgendwelche Forderungen geltend machen willst, dann schriftlich. Wenn du auch noch deine Geschichte auf Facebook usw. teilen möchtest, wird dich niemand davon abhalten. Was du damit bezweckst das hier “anzukündigen” verstehe ich nicht.

ja richtig andere Sachen wie Rückerstattung usw sind auch im BGB geregelt. Hierzu sollte man sich  280 I, 241 II oder aus 812 I 1 1.Alt BGB  anschauen.  Sie argumetieren wie ein Mitarbeiter von O2. Falls Sie es nicht wären würden Sie hier nicht von Kulanz sprechen, sondern evtl wissen, dass dieses mein Recht ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Egal wie oft du es wiederholst, § 433 BGB hilft dir nicht viel wenn du erst nach 17 Monaten mit deiner Reklamation ankommst. Die 6 Monate, die du erstattet bekommen hast sind schon Kulanz. Auch als Kunde hast du Verpflichtungen, u.a. Rechnungen regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig zu reklamieren. Und es gibt natürlich auch andere Paragrafen, die hier relevant wären.

Wenn du irgendwelche Forderungen geltend machen willst, dann schriftlich. Wenn du auch noch deine Geschichte auf Facebook usw. teilen möchtest, wird dich niemand davon abhalten. Was du damit bezweckst das hier “anzukündigen” verstehe ich nicht.

Sie argumetieren wie ein Mitarbeiter von O2.


Du dagegen argumentierst wie jemand, der sich irgendwelche leider unpassenden Aussagen und Paragrafen aus dem Internet zusammengoogelt.

Wenn Du meinst, im Recht zu sein, dann gehe rechtlich formal dagegen vor: schriftlich, vielleicht unter Zuhilfenahme eines Anwalts.

Deine meines Erachtens unhaltbaren Behauptungen in einem Forum (!) bringen Dich jedenfalls nicht weiter.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Es ist immer einfach, Paragrafen zu googlen. Diese zu verstehen und richtig auf den Fall bezogen auszulegen dagegen nicht. Aber natürlich, wer deine Meinung nicht teilt, muss o2 Mitarbeiter sein. Die eigenen Versäumnisse sind ja schließlich anderen zuzuschreiben.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Eine Rechnung ist nicht falsch, nur weil jemand dieser Meinung ist.

 

Es gibt eine Auftragsbestätigung, die die Vertragsbestandteile beziffert und es gibt die Verpflichtung seine Rechnung zu prüfen.

 

Nicht umsonst steht

 

...innerhalb 8 Wochen, sonst gilt Rechnung als anerkannt…..

 

unter jeder Rechnung.


 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sie sind berechtigt, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben. Die berechneten nutzungsabhängigen Entgelte können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder diese nach Ablauf der vorgenannten Acht-Wochen-Frist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden, trifft Telefónica Germany GmbH & Co. OHG weder eine Nachweispflicht für erbrachte Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Dies gilt entsprechend, soweit Sie nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die vorgenannten Folgen verlangt haben, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden. Die Zahlung ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Die Abrechnung kann unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten.

Benutzerebene 1

Ja, wenn meine Nacht 17 Monate dauert, ja.

 

ich mach es mal anders deutlich. Aus ihrem laden klaut ein MA oder ein Kunde 17 Monate lang Waren und wird erwischt. Ihm wird der Diebstahl nachgewiesen. Dann ist das also dein Fehler ?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Das macht gar nichts deutlich, denn erstens handelt es sich hier nicht um Diebstahl und zweitens hättest du die Möglichkeit gehabt, nach höchstens einem Monat den Fehler zu erkennen. Aber auch wenn der Vergleich passen würde: Wenn du weißt, dass jemand klaut, und monatelang nichts unternimmst, versuche mal der Versicherung klar zu machen, dass sie dir den Schaden ersetzen soll.

Benutzerebene 1

Eine Rechnung ist nicht falsch, nur weil jemand dieser Meinung ist.

 

Es gibt eine Auftragsbestätigung, die die Vertragsbestandteile beziffert und es gibt die Verpflichtung seine Rechnung zu prüfen.

 

Nicht umsonst steht

 

...innerhalb 8 Wochen, sonst gilt Rechnung als anerkannt…..

 

unter jeder Rechnung.


 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sie sind berechtigt, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben. Die berechneten nutzungsabhängigen Entgelte können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder diese nach Ablauf der vorgenannten Acht-Wochen-Frist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden, trifft Telefónica Germany GmbH & Co. OHG weder eine Nachweispflicht für erbrachte Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Dies gilt entsprechend, soweit Sie nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die vorgenannten Folgen verlangt haben, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden. Die Zahlung ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Die Abrechnung kann unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten.

wenn O2 selbst den Fehler sogar einräumt aber  trotzden nur 6 von 17 Monaten gutschriebt, finde ich das benklich.  Ich unterstelle O2 soetwas vorsätzlich zu machen. Ein Blick auf Trustpilot  reicht . Dort sind 91 % der Bewertungen mit der Note “ungenügend”. Ich finde das ist krass

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Abgesehen davon, dass dein Screenshot wohl nicht aktuell ist (es sind momentan 83%, auch nicht gut aber man sollte schon richtige Infos liefern), hast du die Bewertungen der anderen Anbieter in Deutschland angeschaut? An deiner Stelle würde ich einfach nirgendwo einen Mobilfunkvertrag abschließen. Schade, dass du immer noch nicht verstehen möchtest, dass du einfach viel früher hättest reagieren müssen.

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