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O2 erstattet keine Abbuchungen von nicht abgeschlossenen Vertrag der Mutter.

  • November 25, 2025
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Sachverhalt: Meine Mutter (84 Jahre) hatte seit ca. 2008 einen DSL Festnetzvertrag bei Alice. Dieser wird seit langer Zeit von Telefonica vom Konto abgebucht. ca 29€, Seit kurzem kam es wohl aufgrund fehlender Kontodeckung zu einer Rückbuchung, Danach wurde ein viel höherer Betrag abgebucht. Sie bat mich das anzuschauen. Ich stellte fest das es zwei Kundennummern gab und zwei Beträge von 29€ abgebucht wurden. Wie führen in einen O2 Laden und dort wurde ihr gesagt das sie seit 2016 einen Mobilfunkvertrag hätte. Meine Mutter hat jedoch noch nie einen HAndy oder Computer bedient oder gar besessen. Meine Mutter bevollmächtigte mich für Sie die Angelegenheit zu regeln. Die Vollmacht und Künfdigung wurde zu O2 geschickt. Es wurde nict reagiert. Es wurde weiter abgebucht. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt das die Vollmacht nicht akzeptiert wurde! Aus welchen Grund könne an jedoch nicht sagen. Ich könnte ja jetzt Kündigen. Das ginge aber nur mit Kundenkennzahl. Woher sollte meine Mutter diese aber haben. Also wurde meiner Mutter eine Kundenkennzahl zugeschickt. Diese hat sie mir dann durchgegeben. Sie selbst konnte aber nicht anrufen weil sie nicht mit dem automatischen System der Hotline zurechtkommt. Da meine Mutter natürlich auch keine Emailadresse hat, habe ich letztlich habe idann ein Konto bei O2online angelegt und den Vertag gekündigt. Den Sachverhalt sollte ich an impressum@ und an fraude-centre-de@telefonica.com geschickt. von letzerer kam nie eine Antwort und bei impressum dieser link. https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/identitaetsmissbrauch/ Ich habe den Sachverhalt dort noch einmal geschildert und meiner Mutter geschickt. Sie hat dann ihre Kontonummer eingetragen und ds Formular nach Nürnberg geschickt. Das war im August. Wir haben nichts mehr gehört und der Service sagt er könne nichts sagen da der Vertrag nicht mehr besteht. Ich meine geht ja auch um 3000 Euro die meine Mutter ersattet werden müssen. 

23 Antworten

Klaus_VoIP
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  • November 25, 2025

Ohje, da wäre ich aber nicht so optimistisch. 
Rechnungen sind innerhalb von 8 Wochen zu reklamieren. Nach diesem Zeitraum ist wohl nichts mehr auszurichten. Außerdem hätte man da etwas anders vorgehen müssen. Wichtig wäre gewesen zu erkunden wohin die SIM geliefert wurde, ob diese aktiv ist usw. (über o2online.de). Vielleicht wäre man da früher sogar auf einen Täter gekommen. 

Nach fast 10 Jahren sind die Chancen einer Aufklärung oder einer Erstattung nahe Null. 

 

 


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  • Autor
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  • November 25, 2025

Na ja, das sehe ich optimistischer. Die SIM Karte war nie aktiv. Wohin diese geschickt wurde ist dabei egal. Meine Mutter hätte ohnehin nichts gewusst damit anzufangen. Zudem muss man rechtlich so gestellt werden als ob nie ein Vertrag zustande kam. Das bedeutet auch das hier die normale 3 jährige Verjährung erst ab Kenntnis greift. Die hat sie erst dieses Jahr erlangt. Fakt ist auch das Telefonica den Vertrag hätte nicht ohne Nachfrage hätte verlängern dürfen wenn die SIM Karte nicht aktiviert wurde. Aber ein Prozess gegen O2 kann Jahre dauern. Meine Mutter ist 84


poales
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  • Legende
  • November 25, 2025

@volleasy 

problematisch ist das die Rechnungen und Zahlungen nicht kontrolliert wurden,

die Kenntnis über den Vertrag hätte durch eine Kontrolle entstehen können.

vielleicht macht eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale Sinn.🤔


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  • Einsteiger:in
  • November 25, 2025

Wenn Rechnungen kamen, wie soll meine Mutter die Unterscheiden. Die Zahlungen sind nicht aufgefallen da ja ein fast gleicher Betrag für Festnetztelefon abgebucht wurde. Meine Mutter hat eine Augenerkrankung (Makulardegeneration). Da ist es für Sie nicht einfach beim Lesen. Das DSL ist doch nur weil es kein reines Telefon mehr gibt. Sie kennt den Unterschied zwischen den ganzen Begriffen, DSL, Mobil, Flatrate usw gar nicht. Als mein Vater noch lebte hat er soar für sie den Fernseher umgeschaltet weil sie sich mit Technik nicht auskennt. Ich denke es gibt viele alte Menschen die in der Welt leben die sie kennen. Die Kontoauszüge bekommt sie per Post und Geldabheben am Schalter.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 25, 2025

Bei allem Verständnis - rechtlich wird es schwierig, denn nach >8 Wochen wurde den Rechnungen konkludent zugestimmt. 

Und es kam eine SIM an und die wurde nicht aktiviert? 
Es gibt da ja versch. Szenarien was passiert ist. 


Sandroschubert
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Na ja, das sehe ich optimistischer. Die SIM Karte war nie aktiv.

Doch die Karte ist aktiv, denn diese aktiviert sich automatisch. Die Frage ist was dein Anliegen hier ist? Weiterhelfen hier im Forum kann niemand. Hier sollte man sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holen, auch wenn die Chancen, wie Klaus schreibt, sehr gering sind.

 

 


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  • November 25, 2025

So ganz genau kann ich das nicht sagen da meine Mutter mir keine O2 Rechnung genannt hat. Sie meinte nur darüber weiß sie nichts. Meines Erachtens bekommt man nur eine Papierrechnung, wenn man das explizit möchte. Standard ist eine Onlinerechnung. Sicherlich kann die SIM karte uch an meine Mutter geschickt worden sein, aber sie dachte bestimmt, das sei irgend eine Werbung. Davon bekommt sie reichlich. Eine konkludente Zustimmung zu einer Rechnung ist ohne wirksame Willenserklärung zum Vertragsabschluss ist nicht relevant. Das stellt keine Annerkennung eines Vertragsverhältnisses dar.

 


Klaus_VoIP
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  • November 25, 2025

Nach 9 Jahren wird es aber schwierig werden die Willenserklärung in Frage zu stellen. 
Du kannst ja nicht mal Angaben dazu machen ob die Liefer-/Vertragsadresse eine andere war als die Adresse der Mutter. Vor 9 Jahren war der Schutz vor untergeschobenen Verträgen viel schwächer. 

Um das aufzuklären bleibt Dir jetzt nur eine Anfrage an den Datenschutz(Auskunftsverlangen nach DSGVO) um die Umstände des Vertrages zu klären. Viel Erfolg! 

https://www.telefonica.de/unternehmen/datenschutz/kontakt/datenschutz-anfrage.html


poales
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  • Legende
  • November 25, 2025

Wenn Rechnungen kamen, wie soll meine Mutter die Unterscheiden. 

es handelt sich um verschiedene Kundennummern,

 

ich hab Verständnis für die Situation,  aber sehe hier kaum einen Ansatzpunkt,

die Daten-Schutzanfrage mag vielleicht helfen,

wobei ich nach fast 10 Jahren nicht viel erwarten würde.

 

vielleicht macht eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale Sinn.🤔

 


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  • Einsteiger:in
  • November 25, 2025

Ein Telekommunikationsunternehmen hat grundsätzlich eine Sorgfaltspflicht bei Vertragsschlüssen, insbesondere wenn bereits ein Vertrag ( hier Festnetz) mit dem gleichen Kunden besteht. Dies umfasst auch die Pflicht, Verträge transparent und verständlich zu gestalten sowie unüblich lange oder mehrfach verlängerte Vertragslaufzeiten klar zu kommunizieren.

Dass die SIM-Karte nie aktiviert wurde, spricht zudem stark gegen eine tatsächliche Nutzung oder wirksame Annahme des Mobilfunkvertrags durch meine Mutter. Ohne Aktivierung bestand praktisch kein Leistungsbezug, was den Vertrag in der Praxis obsolet macht. Trotzdem wurde immer weiter verlängert.

Die Tatsache, dass die Festnetznummer dem Anbieter bekannt war, hätte einen zusätzlichen Prüfauftrag begründet, ob ein neuer Vertrag überhaupt autorisiert wurde. In der Regel müssen Telekommunikationsunternehmen bei bestehenden Kundenverträgen oder auffälligen Vertragsverhältnissen gezielte Nachfragen stellen, um Missverständnisse oder Identitätsmissbrauch zu vermeiden.

Die Verlängerung des Vertrags über mehrere Jahre ohne tatsächliche Aktivität und ohne wiederholte ausdrückliche Zustimmung spricht für eine Pflichtverletzung der Sorgfalt seitens des Anbieters


poales
Legende
  • Legende
  • November 25, 2025

@volleasy 

diese Überlegungen bringen dich nicht weiter,

es wurden inzwischen einige zusätzliche gesetzliche “Sicherungen “ für den Kunden eingeführt,

wie die Vertragszusammenfassung und die Zustimmung in Textform.

aber auch diese Änderungen gelten nicht rückwirkend.

 

ja das ist böde gelaufen,  auch wenn hier alle deiner Meinung wären,

bringt das nichts,

hole dir fachlichen Rat, ob und wie ihr noch etwas erreichen könnt.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 25, 2025

Der Rechtsweg steht Dir offen. Berichte dann gerne mal das Ergebnis hier.
Hier im Forum unbelegte Argumente aufzulisten bringt Dir nichts, da hier niemand entscheiden kann. 


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  • Einsteiger:in
  • November 25, 2025

Mich interessiert hier im Forum wie O2 damit in der Regel umgeht. Ist es normal das sie einfach auf stur schalten?

Juristisch ist mir die Sache klar. Ohne wirksame Willenserklärung kein Vertrag. Folgt Rückabwicklung. und komplette Erstattung. Der Zeitpunkt wann es bemerkt wurde ist für die Fristen entscheidend. Wenn hier keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, was aufgrund der Ähnlichkeiten der Summe des Bestandsvertrages Festnetz nachvollziehbar ist. Hinzu kommt das Alter und die Augenerkrankung. Ohne besonderen Verdacht, keine Überprüfung. Weder technische Kenntnisse über die Bedienung von Computern und Handys und beides noch nie bessesen. Zudem war die SIM Karte nie aktiv. Trotzdem wurde weiter der Vertrag verlängert. Somit Sorgfaltspflichten nicht eingehalten. Insgesamt würde es für O2 vor Gericht nicht gut aussehen. Aber bei der Summe ist das Amtsgericht, dann Berufung und womöglich Revision, Das wil ich halt vermeiden und bin mit O2 auch zu einer Einigung bereit. Aber es kommt einfach gar nichts.  


Klaus_VoIP
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  • November 25, 2025

Sorry, aber weder Einschreibbrief noch Kontaktformular verwendet - wie soll da was kommen?

Die genannten Emailadressen waren jedenfalls untauglich. 

Es gibt kein Vertragsverhältnis mehr, das Geld wurde kassiert, es kam keine Reklamation - kein Mobilfunkanbieter kommt da hinter dem warmen Ofen vor. In Deutschland gibt es tausende vergessener Verträge mit ungenutzten SIMs in Schubladen. Das wäre eine Revolution, wenn Du damit durchkämst. 😉

Prognose: ohne Rechtsweg bekommst Du keinen Cent!


poales
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  • November 25, 2025

@volleasy 

“in der Regel” gibt's nicht,

jeder Fall wird einzeln bearbeitet und geprüft.

böse gesagt:

(bitte nicht persönlich nehmen)

 

persönlich Einschränkungen sind Sache des  Kunden,

er kann und sollte sich Hilfe holen,

ob ich eine SIM-Karte nutze oder in den Keller lege , geht O2 nichts an.

(ob der Mülleimer leer ist, ist der Müllabfuhr auch egal)

Sorgfaltspflicht besteht auch beim Kunden, er muss seine Rechnungen prüfen,

 

ja, es gab hier schon Fälle wo O2 kulant war

und ich positiv darüber überrascht war.

also, reklamieren ist sinnvoll und manchmal tut sich was,

Natürlich immer schriftlich und nachweisbar.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 25, 2025

“Prognose: ohne Rechtsweg bekommst Du keinen Cent! “ Das sehe ich inzwischen auch so. 

“ ob ich eine SIM-Karte nutze oder in den Keller lege , geht O2 nichts an.

“Sie schreiben hier Blödsinn. Bei einer Vertragverlängerung einer noch nie aktivierten SIM ist es genau die Sorgfaltspflicht des Kommunikationsunternehmens sicherzustellen das es gerade nicht um Identitätsdiebstahl oder wie ich hier vermute, Provisionserschleichung eines “Subunternehmers” handelt. 

“Sorgfaltspflicht besteht auch beim Kunden, er muss seine Rechnungen prüfen”

Dann prüfen Sie ml Onlinerechnungen ohne Internet und Kenntnis darüber.

Zur Sorgfaltsplicht TKD wären relevant:

§ 111 TKG - Pflichten des Diensteanbieters bei der Vertragserfüllung

§§ 241 Abs. 2, 242 - Pflichten aus dem Schuldverhältnis und Treu und Glauben

§ 312 Abs. 1 - Informationen bei Fernabsatzverträgen

§ 3  UWG  - Schutz der Kunden vor unlauteren Geschäftspraktiken

Aber wie gesagt, rechtlich ist die Sache für mich relativ eindeutig. Aber wegen 3000 Euro so einen Aufwand muss auch abgewogen werden. Auch wenn ich das einem Kollegen übergebe ist es doch ein langer Instanzenzug. 

 


Sandroschubert
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Schön was du alles hier aufführst. Warum setzt du nicht etwas davon um? Ich verstehe die im kreis drehende Diskussion nicht. Du weisst doch alles 


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  • Einsteiger:in
  • November 25, 2025

Wie ich bereits geschrieben habe, mich interessiert ob O2 außer dem Schlichtungsvefahren der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur auch andere einvernehmliche Lösungen anbietet. Vielleicht gibt es ja Erfahrungen hier im Forum.

eine Klageschrift einreichen kann ich auch. Darum geht es ja nicht


poales
Legende
  • Legende
  • November 25, 2025

Sorgfaltspflicht besteht auch beim Kunden, er muss seine Rechnungen prüfen”

 

das war vielleicht  unklar ausgedrückt, gemeint war die Kontrolle der Bankauszüge

und Reklamation der unberechtigten Abbuchung. 

die O2 Moderatoren hier werden dich auch nur auf der schriftlichen Weg verweisen können . 

Nachtrag:

“Sie schreiben hier Blödsinn. Bei einer Vertragverlängerung einer noch nie aktivierten SIM…...

 

wie geschrieben, wird die SIM-Karte nach 21 Tagen automatisch aktiviert.

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 25, 2025

Wichtig bei der Verjährung ist übrigens nicht die tatsächliche Kenntnisnahme sondern die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Das müsste dann ggf. gerichtlich geprüft werden. Eindeutig ist die Rechtslage keinesfalls, denn auch wenn hier seitens o2 Fehler vorliegen mögen, darf man die eigenen Pflichtverletzungen nicht außer Acht lassen.

Ich denke eine Beratung bei der Verbraucherzentrale wäre die sinnvollste Möglichkeit, kostengünstig zu erfahren ob und wie du am besten vorgehem kannst.


Bollermann
Legende
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  • November 25, 2025

@volleasy 

Man hat aber auch die Pflicht, Kontoauszüge zu kontrollieren. 

Die Kündigung hätte ganz einfach über den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton erfolgen können... Ohne Anruf, PKK oder Vollmacht. 

http://info.o2online.de/kuendigung/ 

 

So mache ich das auch für andere Leute. 

 

Warum kündigt man einen ungewollten Vertrag und fechtet diesen nicht an? 

Eine Kündigung setzt nämlich einen  Vertragsabschluss voraus. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • November 26, 2025

Für den Kündigungsbutton musste ich ja erst einmal ein Kundenkonto anlegen. 

“Warum kündigt man einen ungewollten Vertrag und fechtet diesen nicht an? 

Eine Kündigung setzt nämlich einen  Vertragsabschluss voraus.”

Das greift zu kurz: Auch wenn man keinen Vertrag geschlossen hat, hat jede Partei eine Schadenminderungspflicht. Der Schaden vergrößert sich jetzt nur noch durch die Zinsen, nicht mehr um die Hauptforderung. Keine Lust mich vor Gericht um solche Punkte zu streiten.  


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 26, 2025

Der Kündingsbutton kann auch ohne einen Account benutzt werden.

http://info.o2online.de/kuendigung/

Man kann ggf. auch per Post kündigen.

Eine Kündigung mindert vielleicht den Schaden im geschilderten Fall, bestätigt aber zumindest indirekt, dass ein Vertrag existierte.