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Hallo,



da mein Einschreiben an die Telefonica und unzählige Kundenberater Gespräche nicht helfen, versuche ich es halt mal hier! Ich wollte Ende Oktober einen Vertrag mit Smartphone (IPhone 😎 bei O2 abschließen, da O2 meiner Anfrage nicht gerecht werden konnte und mir dies per E-Mail mitteilte. War das Thema für mich erledigt und ich habe bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen. Ende November dann das böse Erwachen. O2 buchte mir trotzdem Sie mir nicht meiner Bestellung gerecht werden konnten das erste mal Geld für da nicht abgeschlossenen Vertrag ab und seitdem monatliche immer wieder. Wie gesagt war schon in 2 O2 Shops und hatte gefühlt 20 Kundenberater Gespräche und habe mittlerweile mich auch schon 2 mal per Einschreiben direkt an die Telefonica gemeldet. Ohne jegliche Antwort. Also so eine Abzocke habe ich noch nirgends erlebt. Noch zum Zusatz: ich habe weder eine SIM Karte erhalten noch sonstiges um überhaupt den Vertrag nutzen zu können!
Ersteinmal vielen Dank an alle für die zahlreichen Rückmeldungen! Bis auf O2 selbst wollt ihr mir wohl echt helfen, dafür danke ich euch vielmals!



ich bin noch nicht in Kontakt mit Handyflash getreten und würde wenn darauf vorbereitet sein, damit ich meine Argumentation belegen kann. Und bin mir da noch ein wenig unsicher!



Ich weiß halt einfach, dass das alles nicht rechtens sein kann, wie das abgelaufen ist & knapp 40€ zu bezahlen monatlich für nichts. Ist echt schwierig für mich! Daher wäre ich euch dankbar wenn ihr mir noch Tipps geben könnt wie ich weiter vorgehen sollte & wie ich gegebenenfalls bei Handyflash argumentieren könnte.



Meine Bestellung steht ja Bestellstatus bei Handyflash still.
Ich weiß halt einfach, dass das alles nicht rechtens sein kann, wie das abgelaufen ist



Woher das??
Was sagt Handyflash eigentlich zu der Sache?



Genau das müsste man in Erfahrung bringen. Alles andere ist aufgrund der lückenhaften Schilderungen hier mittlerweile Spekulation.



Das mit dem "verbundenen Vertrag" ist etwas schwierig, denn erstens handelt es sich hier nicht um einen Darlehensvertrag und zweitens ist es so, dass man an den Darlehensvertrag nicht gebunden ist wenn man den Vertrag über die Ware widerruft, und diese über das Darlehen finanziert wird. Im vorliegenden Fall ist das ja nicht so.



@Gmo





Der Eingang der Widerrufsbelehrung ist durch den Thread hier aktenkundig. .Sehe ich nicht so. Da es sich um 2 getrennte Verträge nach Lesart O2 handelt, fehlt die Bestätigung des Eingangs einer separaten Widerrufsbelehrung für den Mobilfunktarif.




Es gab nur eine Widerrufsbelehrung - die für den Mobilfunkvertrag, da der Handyvertrag nicht zustande kam.
Danke GMO,

kannst du mir hinweiße geben, wie ich da am besten vorgehe? 🤔 ist die erste hilfreiche Antwort! Danke :)




Ich kann dir nur sagen, wie ich es machen würde:



Ich gehe davon aus, daß du nicht zusätzlich über O2 direkt gebucht hast. Von Handyflash liegt keine Widerrufsbelehrung vor. Sonst müßtest du hierauf reagieren.



Sinngemäß würde ich an Handyflash schreiben (bitte evtl mit Verbraucherberatung abstimmen)



Ich widerrufe hiermit Ihnen gegenüber den am .. erteilten Vertrag über .. smartphone.. einschließlich eines Handytarifs... zum monatlichen Gesamtpreis.... aus folgenden Gründen. Ich bitte um Klärung der Angelegenheit mit O2 und Bestätigung der Stornierung bis ....



Fakten aufzählen, wie bereits hier teilweise geschehen



- keine Eingangsbestätigung der Bestellung seitens Handyflash

- überraschende Mitteilung durch O2 über Ablehnung des Handys

- keine zusätzliche Widerrufsbelehrung und keine Simkarte erhalten seitens Handyflash damit besteht nach wie vor ein Widerrufsrecht.

(Siehe Artikel Verbraucherberatung)



Den thread kannst du dir als Pdf unter drucken abspeichern



Wenn du nicht sicher bist, eine Beratung bei der Verbraucherzentrale soll günstig sein. Ich habe von 10 € gelesen. Vielleicht mal anrufen und mit den Unterlagen vorbeischauen.



Ich wünsche dir viel Erfolg.



Gruß

Gmo
Hallo Pepex91,



Selbst bei vorliegender Widerrufsbelehrung seitens O2 bleibt der Vertragspartner Handyflash nach gängiger Auslegung von O2 bei Vertragsabschluß durch einen Provider.(Edit: Händler)



Von diesem liegt offensichtlich keine vor.



Es fehlt ferner die Simkarte.



Vertragsdetails sind demzufolge mit Handyflash zu klären.



Ein Widerruf ist laut Artikel der Verbraucherzentrale u.U. möglich.



So sehe ich es zumindest. Weiter helfen kann ich leider nicht.



Gruß

Gmo
Hallo Pepex91,



Selbst bei vorliegender Widerrufsbelehrung seitens O2 bleibt der Vertragspartner Handyflash nach gängiger Auslegung von O2 bei Vertragsabschluß durch einen Provider.(Edit: Händler)




Nein!


Hallo Pepex91,



Selbst bei vorliegender Widerrufsbelehrung seitens O2 bleibt der Vertragspartner Handyflash nach gängiger Auslegung von O2 bei Vertragsabschluß durch einen Provider.(Edit: Händler)
Nein!




Jedesmal, wenn es Probleme bei einem Vertragsabschluß über einen Händler gab, habt ihr zur Klärung an diesen verwiesen.



Warum das jetzt anders sein sollte, verschließt sich mir gänzlich.



Dies war bislang beim Shopgeschäft, als auch bei Vergleichsportal oder Discounter.



Jedesmal hieß es, O2 hat damit nichts zu tun. Warum soll das jetzt nicht gelten?
@Pepex91



Ist doch nicht so schwer, eine Mail vollständig und in Ruhe zu lesen, gerade für einen Studenten!



o2 Kundenbetreuung "no-reply@cc.o2online.de"





Was glaubst Du bedeutet no-reply?



Was glaubst Du, hat den Grund, das o2 eine Datei namens Widerrufsbelehrung.pdf der mail befügt.



Was denkst Du, wenn Du so etwas in der Art in einer Mail liest?



Sie haben sich für den Tarif O2 Free M Professional entschieden.

Dessen Konditionen, sowie alle weiteren Vertragsbestandteile finden Sie hier zusammengefasst
Hallo,



ich vermisse immer noch die Antwort, an welche E-Mail Adresse der Widerruf versandt wurde.



Wie lautet eigentlich die Tarifbezeichnung? Wenn ich mich nicht irre geht es um einen Free M? Dieser kostet doch keine 40 €, zumindest nicht ohne Smartphone!



Ach ja, von einem Studenten erwarte ich klare Antworten auf alle gestellten Fragen, die zur Klärung beitragen können. Halbe Aussagen => halbe zutreffende Antworten => hilft meistens wenig!



Gruß



Hafe


Das mit dem "verbundenen Vertrag" ist etwas schwierig, denn erstens handelt es sich hier nicht um einen Darlehensvertrag und zweitens ist es so, dass man an den Darlehensvertrag nicht gebunden ist wenn man den Vertrag über die Ware widerruft, und diese über das Darlehen finanziert wird. Im vorliegenden Fall ist das ja nicht so.





Natürlich handelt es sich um verbundene Verträge, zumindest wenn man den Internetauftritt von handyflash.de zugrunde legt.



Das Smartphone wird über den Mobilfunkvertrag finanziert. Das Wort Darlehn muss nicht explizit genannt werden. Der Einmalpreis für das Gerät gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der mittels monatlicher Raten anteilig das Smartphone finanziert.



Genaueres kann man nur klären, wenn der Wortlaut des Vertrages bekannt ist. Diese Informationen liegen mir leider nicht vor.



Gruß



Hafe
Ganz so ist das nicht mit den verbundenen Verträgen aber ich verstehe schon worauf du hinaus willst. Zur weiteren Beurteilung fehlen einfach zu viele Angeben.

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