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Hallo,



da mein Einschreiben an die Telefonica und unzählige Kundenberater Gespräche nicht helfen, versuche ich es halt mal hier! Ich wollte Ende Oktober einen Vertrag mit Smartphone (IPhone 😎 bei O2 abschließen, da O2 meiner Anfrage nicht gerecht werden konnte und mir dies per E-Mail mitteilte. War das Thema für mich erledigt und ich habe bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen. Ende November dann das böse Erwachen. O2 buchte mir trotzdem Sie mir nicht meiner Bestellung gerecht werden konnten das erste mal Geld für da nicht abgeschlossenen Vertrag ab und seitdem monatliche immer wieder. Wie gesagt war schon in 2 O2 Shops und hatte gefühlt 20 Kundenberater Gespräche und habe mittlerweile mich auch schon 2 mal per Einschreiben direkt an die Telefonica gemeldet. Ohne jegliche Antwort. Also so eine Abzocke habe ich noch nirgends erlebt. Noch zum Zusatz: ich habe weder eine SIM Karte erhalten noch sonstiges um überhaupt den Vertrag nutzen zu können!
Lies dir bitte nochmal die Ablehnungsmail zum Handy durch, darin sollte etwa das gestanden haben

"Leider können wir Ihrer Bestellung des Handys XXX nicht entsprechen, sollten Sie gleichzeitig einen Mobilfunkvertrag bestellt haben, so wird darüber separat entschieden" oder so ähnlich.



Bei o2 sind "my Handy"- und Mobilfunkvertrag getrennt, heißt: du schließt bei o2 mit so einer Bestellung 2 Verträge ab.
Ich vermute, du hast dich schlichtweg verlesen.

Du hast bei o2 2 Verträge abgeschlossen: Einen Mobilfunkvertrag und einen Kaufvertrag fürs Handy.

o2 hat dann wohl aus Bonitätsgründen den Handykauf abgelehnt. Das dürfte auch aus der EMail hervorgehen.



Wenn du daraufhin nichts gemacht hast, ibesteht der Mobilfunkvertrag natürlich weiterhin. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass es Abbuchungen gibt.

Eine neue SIM-KArte kannst du dir über die Kundenbetreuung zuschicken lassen.
Wie soll ich denn bitte darauf reagieren innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen, wenn ich nicht einmal weiß, dass ich einen vertrag abgeschlossen habe? Hätte ich wenigstens eine SIM-Karte mit Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, dann hätte ich ja noch rechtzeitig reagieren und widerrufen können. Aber nach einem Monat einfach Geld abzuziehen und dann sich darauf berufen man hat nur ein 14tägiges Widerrufsrecht ist meines Erachtens unmenschlich. Zumal ich Student bin & auf jeden Euro achten muss!
Bitte die erhaltenen E-Mails nochmal genau lesen. Für den Mobilfunkvertrag müsstest du sowohl eine Vertragsbestätigung als auch eine Widerrufsbelehrung bekommen haben.



Ein Moderator kann für dich prüfen warum die SIM-Karte nicht bekommen hast und diese ggf. nachsenden. Dazu bitte Geduld.
An wen kann ich mich denn jetzt genau wenden um das Problem zu lösen? Da sich ja irgendwie keiner zuständig fühlt & angeblich keiner mir weiterhelfen kann/will!


Ein Moderator kann für dich prüfen warum die SIM-Karte nicht bekommen hast und diese ggf. nachsenden. Dazu bitte Geduld.




Ein Moderator wir sich demnächst hier melden.
Hallo Fabian,

mit mir haben sie genau das gleiche Spiel abgezogen. Mir haben sie nicht einmal eine SIM Karte zugesendet, dass ich den Vertrag überhaupt nutzen könnte. Und aufeimal buchen Sie mir monatliche Kosten für Smartphone und Tarif ab, was ich beides nichts erhalten habe.. DRECKSLADEN!
Und dir wurde bereits geschrieben, dass ein Moderator das demnächst anshcaut und dir ggf. die SIM-Karte zuschicken kann. In deinem Thread hast du nicht geschrieben, dass dir auch Geld für das Handy abgebucht wurde.
[Gleiches Anliegen aus anderem Thread hierher verschoben - o2_Kurt]
Hi Pepex91,



am 26.10.2018 wurde der o2 Free M mit der Nummer 91 am Ende gebucht. Du hast am selben Tag per Mail die Information bekommen, dass wir der my Handy Bestellung nicht entsprechen konnten. Die Bestellung des iPhone 8 wurde somit storniert. Der Mobilfunktarifvertrag kam aber zu Stande und für diesen hast du den Vertrag auch am 26.10.18 per E-Mail erhalten. Am 05.11.18 hast du zusätzlich noch eine Erinnerungsmail zwecks Aktvierung der Karte bekommen.



Solltest du die SIM Karte nicht besitzen, lassen wir dir gerne eine kostenfreie Tausch-SIM Karte zukommen, so dass du diesen Tarif auch nutzen kannst. Der außerordentliche Kündigungswunsch wurde bereits abgelehnt.



LG,

Marc
Hey Marc,



cool, dass sich nun auch jmd mal meldet 😉

und am 08.11.2018 habe ich als ich die E-Mail gesehen habe geantwortet, dass ich den vertrag widerrufe!;) wenn du schon den E-Mail Verkehr begutachtest, dann bitte richtig. Darauf dachte ich es sei erledigt und hatte dann erst später gesehen, dass Geld abgebucht wurde!
und am 08.11.2018 habe ich als ich die E-Mail gesehen habe geantwortet, dass ich den vertrag widerrufe!;)



Geantwortet? Auf welche E-Mail-Adresse? Die in der Widerrufsbelehrung? Und warum schriebst du das erst jetzt?



Wie soll ich denn bitte darauf reagieren innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen, wenn ich nicht einmal weiß, dass ich einen vertrag abgeschlossen habe?



Was stimmt denn jetzt?



Es ist schön, dass du von anderen erwartest, dass sie alles richtig lesen, aber dann solltest du auch alles richtig schreiben.
Also allererst einmal habe ich den Vertrag über Handyflash.de abschließen wollen. Da ist der Status bis heute noch auf „kein Eingang“ und es ist absolut nicht ersichtlich, dass es sich um 2 Verträge handelt!


Und was sagt Handyflash dazu? Welche Unterlagen fehlen denn?



Das ist sehr mühsam hier wenn du immer nur häppchenweise Infos lieferst. Oder ist das jetzt eine andere Bestellung?



Beantwortest du auch mal die anderen Fragen zum Widerruf?
Hi Pepex91,



ich kann mich leider nur wiederholen.



Ich kann nicht nachvollziehen, dass du explizit die Mitteilung bekommen hast, dass dein Mobilfunkvertrag storniert wurde. Die damalige Mail bezog sich eindeutig nur auf die Hardware. Dazu ist mir der Eingang eines fristgerechten Widerrufs nicht ersichtlich. Dein Wunsch auf eine außerordentliche Kündigung wurde bereits von der Fachabteilung überprüft und dieser konnte nicht entsprochen werden.



Wir werden den Vertrag vor Ende der fristgerechten Laufzeit nicht deaktivieren können.



LG,

Marc
Ich habe die Bestellung wie schon oben beschrieben über Handyflash abgeschlossen! Es ist NIRGENDSWO ersichtlich, dass es sich um 2 Verträge handelt! Oder können Sie mir dies beweisen? Außerdem wenn ich ein Vertrag mit Handy abschließen will & dies mir nicht genehmigt wird, warum soll ich dann einen einfach Smartphone Vertrag abschließen wollen? Wäre ja genauso wenn ich mir ein Auto kaufen will, aber mir die Reifen nicht gewährt werden und ich dann ein Auto ohne reifen habe? Also versinnbildlicht, was nützt mir ein Vertrag ohne Smartphone???
Du wirst hier im Forum nichts weiter dazu klären können. Wenn du dich weiterhin im Recht fühlst, bleibt dir die rechtliche Prüfung.
Hallo Bielo,

so einfach kann man sich es auch machen &

einem Studenten das Geld aus der Tasche ziehen. Ich möchte einfach nur wissen wie ich bei einer Bestellung bspw. Hier über Handyflash aufmerksam darauf gemacht werde, dass ich 2 Verträge abschließe! Einfach eine vollständige und richtige Erklärung!!!
Hallo Pepex91,



Am besten wendest du dich zur Klärung an Handyflash, wo du den Vertrag abgeschlossen hast. Da solltest du bessere Chancen haben.



Der Eingang der Widerrufsbelehrung muß vom Lieferanten nachgewiesen werden.



Normalerweise verweist O2 direkt an den Vermittler. Ich frage mich, wieso O2 das nicht in den Unterlagen gesehen hat.



Hilft dir das weiter:



https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerruf-von-vertraegen-5117





Alle diese Verträge können Sie rückgängig machen, indem Sie den Widerruf des Vertrages erklären. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.



Gruß

Gmo
Der Eingang der Widerrufsbelehrung ist durch den Thread hier aktenkundig. .
Danke GMO,

kannst du mir hinweiße geben, wie ich da am besten vorgehe? 🤔 ist die erste hilfreiche Antwort! Danke 🙂
Es ist doch sonnenklar, das man nach den Widerrufsbelehrungen des Vertragspartners vorgehen muss! Dort einfach nachlesen. Schliesst man über Händler xyz ab und bekommt von dort die Widerrufsbelehrung, dann muss man dort auch widerrufen.

Jetzt dürfte es aussichtslos sein, da die Frist vorüber ist.



Einzigste Chance - wenn Händler keine SIM versendet haben sollte, hast du den Vertragsgegenstand nicht erhalten und kannst noch widerrufen. Das wird dir der Laden aber schriftlich geben müssen. Oder du sendest jetzt den Widerruf und wenn der Händler die bestätigt - erledigt. Wenn nicht - zahlen.

Das thema wäre beim Händler jedenfalls von Anfang an besser aufgehoben gewesen.
Der Eingang der Widerrufsbelehrung ist durch den Thread hier aktenkundig. .



Sehe ich nicht so. Da es sich um 2 getrennte Verträge nach Lesart O2 handelt, fehlt die Bestätigung des Eingangs einer separaten Widerrufsbelehrung für den Mobilfunktarif. Wir beide werden sein Problem nicht klären können und können nur unsere Sichtweisen darlegen. O2 sollte hier außen vor sein, da der Vertrag über Handyflash abgeschlossen wurde. So war bislang in den mir bekannten threads die Stellungnahme von O2 in solchen Fällen. Geben wir ihm die Chance das über Handyflash zu klären.
Lies dir den Thread durch. Dann erkennst du deinen Fehler. Zudem lasse ich ihm alle Chancen und habe ihm gesagt, was sinnvoll erscheint. Ich mache ihn aber nicht unnötig Hoffnung. Das unterscheidet

uns.

Wenn er am Ende recht bekommt, ist das wunderbar.
Hallo,



es gibt, zumindest im Internetauftritt von handyflash, erhebliche, rechtlich relevante Unterschiede zum Direktabschluss bei O2.



Handyflash bietet den Vertrag als Einheit an. Unter Rechtstexte findet sich der Hinweis:



"*1) Preis nur gültig bei gleichzeitigem Abschluss des jeweils angegebenen Vertrags. Es entstehen weitere Kosten durch den Vertrag (Grundgebühr, gegebenenfalls Hardwarezuschlag und/oder Anschlussgebühr). ..."



In wieweit dies im abgeschlossenen Vertrag zutrifft kann ich mangels Vertragseinsicht nicht beurteilen.

Hinweise zur Preisbildung Smartphone, Tarifkosten, Rabatte (bei O2 im Original Hardwarerabatt auf den Mobilfunkvertrag, was kostet der Vertrag wenn die Handylieferung nicht erfolgt, usw.) finden sich m. E. keine. Daher gehe ich davon aus, dass hier eventuell das BGB § 358 (3) zu "Verbundener Vertrag" in Betracht kommt.



Weitere Infos zu "Verbundener Vertrag" findet man hier.



Leider fehlt auch noch die Rückmeldung, an welche E-Mail Adresse der Widerruf vom 08.11.2018 ging. Sofern dieser korrekt erstellt und versandt wurde, erübrigt sich die weitere Diskussion. Bitte mal zurück melden.



Was sagt Handyflash eigentlich zu der Sache?



Gruß



Hafe

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