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Netzstörung & §58 TKG

  • January 19, 2023
  • 4 Antworten
  • 125 Aufrufe

Hallo, ich wurde via Twitter hierher verwiesen. Folgende Situation:

Im Dezember hatten wir gleich zwei massive Störungen des Mobilfunknetzes.
Ich meldete ordnungsgemäß am 01.12. eine Störung, Telefonie, mobile Daten und der Empfang im Allgemeinen war betroffen.
Nach diversen Status-SMS, dass das Problem innerhalb der nächsten 6 Tage behoben werden könne und es dann doch nicht behoben werden konnte, bekam ich am 27.12. dann die Nachricht, dass das Problem behoben sei.
Entsprechend stellte ich einen Antrag auf Entschädigung.

Spannend: Im Antwortschreiben heißt es, die Störung habe “nur jeweils einen Tag” gedauert. Daher wäre eine Entschädigung nicht möglich - die Status-SMS sagen etwas ganz anderes.

Direkt am 31.12. traten die Störungen wieder auf, lt. System war diese auch bekannt, dieses Mal bekam ich keine weiteren Reaktionen, erst auf telefonische Nachfrage wurde ein neues Ticket aufgemacht, die Störung scheint am 12. Januar endlich behoben worden zu sein.

Was nun? Muss ich jetzt Screenshots der SMS auf Totholz drucken und nach Nürnberg schicken, um nachzuweisen, dass das keine eintägige Störung war? Das sollte doch anhand der Ticketnummer klar sein… Wieso kann die Sachbearbeiterin zu einem so falschen Schluss kommen?

Oh, achja: Und warum wurde meiner Frau die Entschädigung bestätigt und mir nicht?

Lösung von bs0

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

4 Antworten

bs0
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  • Legende
  • January 19, 2023

Nutze das Kontaktformular und stelle diese Fragen an die Kundenbetreuung. Vermutlich wurde dein Antrag nicht sorgfältig bearbeitet.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 19, 2023

Wo finde ich dieses Formular? Ich finde hier nichts entsprechendes:
https://www.o2online.de/kontakt/

 


bs0
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  • Legende
  • Lösung
  • January 19, 2023

o2_Maria
  • Moderatorin
  • January 21, 2023

Hallo @Mainzelmonster ,

mh, wenn du die Störung rechtzeitig gemeldet hast und diese länger als 48 Stunden nach deiner Meldung noch angehalten hat, 
dann steht dir eine Entschädigung zu.

Daher gehe ich hier auch davon aus, dass der Antrag wohl nicht ganz zu Ende bearbeitet worden ist. 
Bitte reiche dein Anliegen daher tatsächlich über das Kontaktformular ein.
Dann wird alles noch mal genauer geprüft.

Liebe Grüße Maria