Skip to main content
Warum O2 Service
Gelöst

nach Todesfall einzelne Übernahme von Mobilfunkverträgen


Graugans im Datentanz
Neuling

Guten Morgen/Mittag/Abend allerseits,

 

ich bin momentan leider ein wenig verunsichert und suche Klarheit bezüglich einer komplexeren Vertragsübernahme nach einem Todesfall. Mein Vater hatte in seinem Namen mehrere Accounts mit Verträgen bei O2, einen für Festnetz/Internet, 2 für Mobilfunkverträge und noch eine laufende MyHandy Abzahlung. Alle unter verschiedenen Kundennummern und E-Mail-Adressen, aber gleichen persönlichen Informationen.

Die Verträge sollen grundsätzlich alle von der Ehepartnerin übernommen werden, bis auf einen, um den sich auch die Krux meiner Frage dreht. Bei besagten letzten Account handelt es sich nämlich um denen mit den Mobilfunkverträgen von mir und meinem Bruder, die jetzt selbst von uns einzeln übernommen werden sollen.

Nun bin ich mir unsicher, ob bei Vertragsübernahme per Onlineformular automatisch der gesamte besagte Account bzw. alles unter den Namen des verstorbenen automatisch auf die neue Person umgemünzt wird oder für die Verträge im Account je einzeln das Formular ausgefüllt werden muss oder gibt es vielleicht eine ganz andere Lösung den Account zu spalten.

 

Im Anschluss möchte ich mich noch erkundigen, ob ein Erbschein für die Übernahme eines Vertrags mit der beschriebenen Methode vonnöten ist, im Onlineformular steht:

Als Nachweis muss im Verlauf des Formulars die Sterbeurkunde oder der Erbschein hochgeladen werden.

Im brieflichen Vordruck ist jedoch hierzu nichts zu finden. Der Erbschein ist bereits beantragt, aber es könnte ja den Vorgang beschleunigen, sollte dieser nicht notwendig sein.

 

Zu guter Letzt möchte ich mich noch für alle Antworten herzlich im Voraus bedanken.

Mit besten Grüßen,
die Graugans im Datentanz

Lösung von o2_Giulia

Hallo @Graugans im Datentanz,

herzlich willkkommen in unserer o2 Community 😊

Ich möchte dir zunächst mein herzliches Beileid aussprechen.

Eine Sterbeurkunde oder der Erbschein müssen sowohl bei der online-Beauftragung als auch bei schriftlicher Einreichung beigefügt werden. Beides ist nicht erforderlich, wie @Bollermann auch schon geschrieben hat. 

In deinem Fall sollen ja mehrere Vertragsübernahmen durchgeführt werden. Hier macht es Sinn, sie jeweils einzeln, also einmal für die Ehefrau, und jeweils einmal für dich und deinen Bruder einzureichen.

Am Einfachsten funktioniert es mit dem Online-Formular, ihr könnt aber natürlich auch alles auf dem Schriftweg einreichen.

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia

Zur Antwort springen
War das hilfreich für dich?

6 Antworten

Bollermann
Star
Forum|alt.badge.img+10
  • 27273 Antworten
  • 17. September 2024

Die Sterbeurkunde ist ausreichend. Damit hatten wir jetzt 2x keine Probleme. 

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • Lösung
  • 17. September 2024

Hallo @Graugans im Datentanz,

herzlich willkkommen in unserer o2 Community 😊

Ich möchte dir zunächst mein herzliches Beileid aussprechen.

Eine Sterbeurkunde oder der Erbschein müssen sowohl bei der online-Beauftragung als auch bei schriftlicher Einreichung beigefügt werden. Beides ist nicht erforderlich, wie @Bollermann auch schon geschrieben hat. 

In deinem Fall sollen ja mehrere Vertragsübernahmen durchgeführt werden. Hier macht es Sinn, sie jeweils einzeln, also einmal für die Ehefrau, und jeweils einmal für dich und deinen Bruder einzureichen.

Am Einfachsten funktioniert es mit dem Online-Formular, ihr könnt aber natürlich auch alles auf dem Schriftweg einreichen.

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia


Graugans im Datentanz
Neuling

Liebe Grüße @o2_Giulia,

Also sollte alles klappen, wenn ich bspw. im 1. Onlineformular die Ruf/Vertrags-nummern für meine Mutter, im 2. Formular die für mich und im 3. die für meinen Bruder angebe, obwohl sich die Verträge teilweise auf gleichen Accounts befinden, verstehe ich das so richtig?


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • 17. September 2024

Hallo @Graugans im Datentanz,

genau, es muss jeweils natürlich immer genau angegeben werden, um welchen Vertrag es sich handelt.

Unsere Mitarbeiter informieren euch dann im Anschluss und ggf. könnt ihr die Fachabteilung dann auch direkt kontaktieren, falls noch Fragen offen sind.

Viele Grüße

Giulia


Graugans im Datentanz
Neuling

Dann vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Fragen an euch beide. Ich wünsche euch alles Gute.


o2_Lea
  • Moderatorin
  • 4544 Antworten
  • 23. September 2024

Hallo @Graugans im Datentanz,

es ist super, dass deine Fragen so schnell beantwortet werden konnten. Wenn weitere Fragen oder Unsicherheiten auftauchen, melde dich gerne jederzeit wieder bei uns in der Community. 😊

Liebe Grüße, 

Lea 


Deine Antwort