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mehrwertdienste - Abo ! wo kommt es her

  • March 10, 2024
  • 3 Antworten
  • 303 Aufrufe

Hallo,

 

ich habe in meiner letzten Rechnung ein Mehrwertdienst von 7,99€ berechnet bekommen, welchen ich garnicht gewollt habe. Ich kann es auch nach dem lesen im Portal nicht abbestellen.

Ich besitze den Hauptvertrag- meine Mutter hingegen nutzt die zweite Simkarte ( auf die es berechnet wurde). Nun habe ich alle Drittanbieter für ihre Nummer blockiert und möchte ehrlich gesagt auf die Gutschrift dafür anfordern.

 

Bitte nehmt dieses Abo raus und informiert mich per E-Mail dazu.

Lösung von o2_Steffen

Hallo und herzlich willkommen in der Community @Sekana. 💙

Die Drittanbietersperre hattest du ja schon einmal eingerichtet, sehr gut.

Die Abbstellung hattest du direkt per Telefon oder Chat heute angefragt?

Die Rechnung kannst du schriftlich bei uns innerhalb von 8 Wochen reklamieren.

Du kannst hierfür z. B. unser Kontaktformular nutzen.

LG Steffen

3 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • March 10, 2024

Wenn du das Abo nicht selber im Kundenportal abbestellen kannst, wende dich morgen an die Kundenbetreuung - per Telefon oder per Chat. Über das Kontaktformular kannst du ggf. reklamieren.


bielo
Legende
  • March 11, 2024

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

schriftlich kündigen, oder versuchen Abos hier selbst zu verwalten oder zu beenden:

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular


o2_Steffen
  • Team
  • Lösung
  • March 11, 2024

Hallo und herzlich willkommen in der Community @Sekana. 💙

Die Drittanbietersperre hattest du ja schon einmal eingerichtet, sehr gut.

Die Abbstellung hattest du direkt per Telefon oder Chat heute angefragt?

Die Rechnung kannst du schriftlich bei uns innerhalb von 8 Wochen reklamieren.

Du kannst hierfür z. B. unser Kontaktformular nutzen.

LG Steffen