Hatte zuletzt einen O2O mit Online-Rechnung. Der Vertrag ist nach Kündigung beendet, einen Tag vor Vertragsende hab ich noch die automatische Mail mit Hinweis auf die Rechnung bekommen, aber seit Vertragsende ist im O2-Portal der Bereich Rechnung für mich nicht mehr zugänglich. Wie komme ich da jetzt dran (o.k., den Hinweis, die Hotline zu kontaktieren, werde ich dann noch befolgen), zumal nachträglich ja noch die Wegportierung berechnet wird.
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normalerweise bekommst du die "abschlussrechnung" per Post zugesandt.
BartSimpson schrieb:Dieses ist jedoch über die Kundenbetreuung zu beauftragen.
normalerweise bekommst du die "abschlussrechnung" per Post zugesandt.
VG,
Kerstin
Lächerlich - das könnte man automatisieren. Die wird wohl jeder normale Mensch anfordern. Außer mir - ich gebe die Lastschrift zurück und warte bis man mich kontaktiert. Die Nummer liegt vor (zum neuen Anbieter mitgenommen). Ich sehe doch nicht ein, dass da noch kostenpflichtig hinterhertelefoniere - wer will denn was von wem?!
o2_Kerstin schrieb:
BartSimpson schrieb:Dieses ist jedoch über die Kundenbetreuung zu beauftragen.
normalerweise bekommst du die "abschlussrechnung" per Post zugesandt.
VG,
Kerstin
Und wie bekommen die Ex-Kunden ihre Abschlussrechnung dann zugestellt, wenn mit dem Ende des Vertrags der Zugang zum online-Portal gekappt wird? Es ist ja niemand verpflichtet, seiner Rechnung hinterherzulaufen und solange die Rechnung nicht vorliegt, besteht ja auch keine Zahlungsverpflichtung.
gruß, zündi
peter1977 schrieb:Würde ich genauso machen, keine Rechnung kein Geld. Wenn ich nicht die Möglichkeit mehr habe mir die Rechnung online abzurufen, und auch keine Rechnung per Post erhalte zur Prüfung, würde ich die Lastschrift auch zurück buchen lassen. Sehe es exakt so, seit wann kommt der Berg zum Propheten. O2 will Geld, also sollen sie mir die Rechnung zur Verfügung stellen und dies nicht erst auf Anfrage. Rechnungen kommen unangefordert. Diese stellt ja die Legitimation zum Zahlungseinzug dar.
Lächerlich - das könnte man automatisieren. Die wird wohl jeder normale Mensch anfordern. Außer mir - ich gebe die Lastschrift zurück und warte bis man mich kontaktiert. Die Nummer liegt vor (zum neuen Anbieter mitgenommen). Ich sehe doch nicht ein, dass da noch kostenpflichtig hinterhertelefoniere - wer will denn was von wem?!
Den Einzug zu stornieren ist keine Lösung, denn dadurch entstehen automatisch Rücklastschriftgebühren, die wieder in Rechnung gestellt werden. Ein Anruf ist nicht zwingend erforderlich. Bitte eine Mail an vertragskunden-kontakt@o2online.de schicken. Gebe dabei Rufnummer, Adresse und Geburtsdatum mit an. Die Rechnung wird dann kostenfrei per Post zugestellt werden.
Gruß
Jörg
Gruß
Jörg
Diese Kosten würde dann wohl O2 leider selber tragen müssen. Denn wie gesagt, keine Rechnung, kein Geld. Das muss von O2 aus automatisch versendet werden. Oder wie wird sonst die Abbuchung ohne REchnungsstellung gerechtfertigt?
Hallo Zusammen,
generell sollte es ja auch so sein, dass der Kunde noch 30 Tage nach Ablauf seines Vertrages Zugriff auf seinen Account im Online Portal haben soll. Aktuell funktioniert dieses jedoch leider nicht.
Wir haben dieses Anliegen erkannt und zur Prüfung an die entsprechende Abteilung weitergeleitet und werden euch informieren, sobald es etwas neues hierzu gibt.
Bis dahin können wir weiterhin nur einen kostenfreien Versand per Post auf Aufforderung anbieten. Diese Anforderung kann über alle Kundenbetreuungskanäle erfolgen.
VG,
Kerstin
generell sollte es ja auch so sein, dass der Kunde noch 30 Tage nach Ablauf seines Vertrages Zugriff auf seinen Account im Online Portal haben soll. Aktuell funktioniert dieses jedoch leider nicht.
Wir haben dieses Anliegen erkannt und zur Prüfung an die entsprechende Abteilung weitergeleitet und werden euch informieren, sobald es etwas neues hierzu gibt.
Bis dahin können wir weiterhin nur einen kostenfreien Versand per Post auf Aufforderung anbieten. Diese Anforderung kann über alle Kundenbetreuungskanäle erfolgen.
VG,
Kerstin
Wird der Kunde hierüber in der Kündigungsbestätigung in Kenntnis gesetzt? So in etwa, sollten sie nach Vertragsende ihre letzte Rechnung noch benötigen, melden sie sich kurz unter 0800........ oder per email an gekündigt@o2online.de oder so etwas in der Richtung.
Wenn dieser Hinweis vorhanden ist, wäre alles schick, wenn jedoch nicht, dann bleib ich bei meinem Standpunkt von oben. Keine Rechnung, kein Geld. Hier im Forum wissen die meisten sicher jetzt Bescheid die diesen Thread gelesen haben, jedoch kann O2 das nicht von jedem Kunden erwarten der kündigt. Kommunikation ist alles, kommuniziert es den Kunden und es gibt weniger Stress im Nachhinein. Mit solchen Dingen macht O2 doch nur das Leben der Kundenbetreuuer schwerer.
Ggf. noch ein Lösungsansatz der als Arbeitsanweisung für diejenigen übernommen werden könnte, die bei euch die Kündigungen bearbeiten. Bei Eingang der Kündigung, Kündigung durchführen. Vorab terminieren wann Rechnungsstellung auf Papier umgestellt werden soll und terminierte Gutschrift erstellen für die kostenpflichtige Papierrechnung. So in etwa würde ich dies bei meinem noch Arbeitgeber durchsetzen. Weiss leider nur nicht inwiefern eure Kundenbearbeitungssysteme so etwas zulassen. Ansonsten kann man bei Kündigung die Kundenkonten auch in einen Rollout auf Wiedervorlage legen und zum entsprechenden Datum umstellen oder gleich die Rechnung per Post versenden.
Wenn dieser Hinweis vorhanden ist, wäre alles schick, wenn jedoch nicht, dann bleib ich bei meinem Standpunkt von oben. Keine Rechnung, kein Geld. Hier im Forum wissen die meisten sicher jetzt Bescheid die diesen Thread gelesen haben, jedoch kann O2 das nicht von jedem Kunden erwarten der kündigt. Kommunikation ist alles, kommuniziert es den Kunden und es gibt weniger Stress im Nachhinein. Mit solchen Dingen macht O2 doch nur das Leben der Kundenbetreuuer schwerer.
Ggf. noch ein Lösungsansatz der als Arbeitsanweisung für diejenigen übernommen werden könnte, die bei euch die Kündigungen bearbeiten. Bei Eingang der Kündigung, Kündigung durchführen. Vorab terminieren wann Rechnungsstellung auf Papier umgestellt werden soll und terminierte Gutschrift erstellen für die kostenpflichtige Papierrechnung. So in etwa würde ich dies bei meinem noch Arbeitgeber durchsetzen. Weiss leider nur nicht inwiefern eure Kundenbearbeitungssysteme so etwas zulassen. Ansonsten kann man bei Kündigung die Kundenkonten auch in einen Rollout auf Wiedervorlage legen und zum entsprechenden Datum umstellen oder gleich die Rechnung per Post versenden.
Hallo,
eigentlich soll der Login nach Deaktivierung noch 30 Tage bestehen, so dass die letzte Rechnung eingesehen werden kann. Der Fehler ist in der Behebung und einen automatischen Versand gibt es da leider nicht.
Keine Rechnung, kein Geld funktioniert so leider nicht. Du hast ja den Vertrag noch genutzt, fällig ist die Rechnung also dennoch. Tu uns doch bitte den Gefallen - schreib eine kurze Mail und lass dir die Rechnung zusenden.
Einen schönen Tag wünscht
Sandra
eigentlich soll der Login nach Deaktivierung noch 30 Tage bestehen, so dass die letzte Rechnung eingesehen werden kann. Der Fehler ist in der Behebung und einen automatischen Versand gibt es da leider nicht.
Keine Rechnung, kein Geld funktioniert so leider nicht. Du hast ja den Vertrag noch genutzt, fällig ist die Rechnung also dennoch. Tu uns doch bitte den Gefallen - schreib eine kurze Mail und lass dir die Rechnung zusenden.
Einen schönen Tag wünscht
Sandra
@Sandra:
Ganz so einfach ist das natürlich nicht.
Auch für o2 gilt der Grundsatz: Keine Rechnung, kein Geld.
Natürlich wurden Leistungen genutzt und die müssen auch bezahlt werden.
Wenn dem Kunden aber keine Rechnung zugestellt wird, kann diese auch nie fällig werden.
In einem Streitfall würde o2 sicherlich den kürzeren ziehen!
Ganz so einfach ist das natürlich nicht.
Auch für o2 gilt der Grundsatz: Keine Rechnung, kein Geld.
Natürlich wurden Leistungen genutzt und die müssen auch bezahlt werden.
Wenn dem Kunden aber keine Rechnung zugestellt wird, kann diese auch nie fällig werden.
In einem Streitfall würde o2 sicherlich den kürzeren ziehen!
@Stefan - das wesentliche ist doch, das wir uns überhaupt nicht streiten wollen.
irgendwann würde o2 ne mahnung schicken und spätestens dann ist man als kunde auf die bestehende rechnung und den fälligen betrag hingewiesen. dann sendet o2 die rechnung nochmal als kopie und wir sind wieder am anfang. macht also irgendwie gar keinen sinn sich da stur zu stellen - weder für uns als kunden noch für o2 als anbieter.
@Sandra:
Nein, streiten wollen wir uns nicht ;-)
Ich wollte nur nochmal klar machen, dass eine nicht zugestellte Rechnung nie fällig sein kann. Entsprechend wäre auch zweifelhaft, ob der Kunde eine RLS-Gebühr zahlen müsste.
Aber so weit sollte man es natürlich n icht kommen lassen.
Nein, streiten wollen wir uns nicht ;-)
Ich wollte nur nochmal klar machen, dass eine nicht zugestellte Rechnung nie fällig sein kann. Entsprechend wäre auch zweifelhaft, ob der Kunde eine RLS-Gebühr zahlen müsste.
Aber so weit sollte man es natürlich n icht kommen lassen.
Das ein Kunde eine Rechnung zu zahlen hat, wird er ja wohl wissen. Deshalb kommt eine Abbuchung auch nicht unverhofft. Demnach ist er gehalten, bei vermeintlich falscher Abbuchung unter setzen einer Frist um Übersendung der Rechnung zu bitten. Erst danach dürfte er zurückbuchen.
EDIT: Rechtschreibfehler
EDIT: Rechtschreibfehler
Zumal der Kunde mit Online-Rechnung ja aber die Benachrichtigungsmail erhält, in der er auf die neue Rechnung und den Betrag hingewiesen wird.
Ich denke im Streitfall wäre dies nicht ganz unwichtig
Ich denke im Streitfall wäre dies nicht ganz unwichtig
o2_Henning schrieb:Entscheidend ist aber auch, das die Rechnung nachvollziehbar ist. Durch den blossen Rechnungsbetrag alleine wäre das nicht der Fall.
Zumal der Kunde mit Online-Rechnung ja aber die Benachrichtigungsmail erhält, in der er auf die neue Rechnung und den Betrag hingewiesen wird.
Ich denke im Streitfall wäre dies nicht ganz unwichtig
Wohl war.
Dennoch wäre eine Zurückbuchung ohne vorherigen Kontakt (Fristsetzung, Androhung Rückbuchung) zu o2 in meine Augen unverhältnismäßig. Erst wenn O2 sich weigert (oder es verpennt) eine erneute Rechnung per Post zu übersenden, kann man diese Rückbuchung veranlassen.
Dennoch wäre eine Zurückbuchung ohne vorherigen Kontakt (Fristsetzung, Androhung Rückbuchung) zu o2 in meine Augen unverhältnismäßig. Erst wenn O2 sich weigert (oder es verpennt) eine erneute Rechnung per Post zu übersenden, kann man diese Rückbuchung veranlassen.
@bielo: Wahre Worte!
Zumal bei einer Lastschrift jede Bank die Möglichkeit gibt die Abbuchung mindestens 6 Wochen nach Abbuchung diese wg. Widerspruch zurückgehen zu lassen. Also bleibt mehr als genug Zeit.
Also nutzt die Möglichkeit und redet mit O2.
Zumal bei einer Lastschrift jede Bank die Möglichkeit gibt die Abbuchung mindestens 6 Wochen nach Abbuchung diese wg. Widerspruch zurückgehen zu lassen. Also bleibt mehr als genug Zeit.
Also nutzt die Möglichkeit und redet mit O2.
Der Fehler ist offenbar immer noch in Behebung, nach immerhin 8 Monaten.
Ist schon lustig: Inzwischen wurde die Rechnung nach Anforderung auch per Post zugestellt. Diese enthält aber zum einen den Vermerk "Kopie", d.h. ein Original habe ich nie bekommen, zum anderen steht dort auch noch, man könne die Rechnung ja online einsehen.
Sarkasmus pur seitens o2...
Ist schon lustig: Inzwischen wurde die Rechnung nach Anforderung auch per Post zugestellt. Diese enthält aber zum einen den Vermerk "Kopie", d.h. ein Original habe ich nie bekommen, zum anderen steht dort auch noch, man könne die Rechnung ja online einsehen.
Sarkasmus pur seitens o2...
Der "Fehler" ist jetzt, bald zweieinhalb Jahre nach Eurer Diskussion, immer noch nicht behoben.
D.h. O2 hat kein Interesse daran, Ex-Kunden eine unkomplizierte Einsicht in die letzte Rechnung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund (Offensichtliche Verweigerung einer korrekten Rechnungsstellung) hielte ich eine Lastschriftrückgabe schon für angezeigt und gerechtfertigt.
PS:
Dieses "Ich bin neu, bitte nett sein!" und "Finde ich gut!" unter meinem Nick ist nicht von mir und sowas von dämlich...
D.h. O2 hat kein Interesse daran, Ex-Kunden eine unkomplizierte Einsicht in die letzte Rechnung zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund (Offensichtliche Verweigerung einer korrekten Rechnungsstellung) hielte ich eine Lastschriftrückgabe schon für angezeigt und gerechtfertigt.
PS:
Dieses "Ich bin neu, bitte nett sein!" und "Finde ich gut!" unter meinem Nick ist nicht von mir und sowas von dämlich...
Tue was du nicht lassen kannst, der Rest steht hier im Topic.
Gruß Sandroschubert
P.S. Du kannst gerne Vorschläge machen bzw. der Bezeichnung unter dem Nick
Gruß Sandroschubert
P.S. Du kannst gerne Vorschläge machen bzw. der Bezeichnung unter dem Nick
Ex-Kunde123 schrieb:
und "Finde ich gut!" unter meinem Nick ist nicht von mir und sowas von dämlich...Das bezieht sich auf den Daumen, den du anklicken kannst, wenn dir jemand geholfen hat. Steht dir natürlich frei, das dämlich zu finden. Der ein oder andere bedankt sich aber gerne für Hilfe und dafür ist er da.
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