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Hallo liebes O2 Team,



Ich habe am 03.03.2014 eine Kündigungsvormerkung online getätigt und diese dann auch am späten

Nachmittag telefonisch bestätigt. Die nette Dame am Telefon versicherte mir die Kündigung zum

17.04.2014.

Ich habe den O2 Blue Select Flex Tarif. Ich habe nach einer schriftlichen Bestätigung gefragt und mir wurde versichert, dass ich eine Bestätigung bekommen werde. Nur wann? Wie......per SMS....Email.... Post....?

Ich kündige aus dem Grund, weil ich keinen Empfang an meiner Arbeitsstelle habe und dienstlich erreichbar sein muss. Werde im April zu 1und1 wechseln, da diese das D-Netz nutzen! Ich würde auch gerne weiterhin meine O2 Rufnummer nutzen.....muss ich das vorher bei O2 anmelden oder läuft die Portierung automatisch von 1und1???



Und wie ist das mit der Portierungsgebühr? Werden die 30€ per Lastschrift eingezogen oder muss ich nach dem Vertragsende 30€ prepaid aufladen???



Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen ☺️



Mit freundlichen Grüßen

Kamil
Die Kündigungsbestätigung kommt per Post, dauert allerdings ca. 4 Wochen.



 



Den Portierungsantrag stellst du beim neuen Anbieter. Achte dabei darauf, dass die Kundendaten 1:1 übereinstimmen, sonst wird der Antrag abgelehnt. Die 30 Euro werden dann in der Abschlussrechnung ausgewiesen und bei vorhandenem SEPA-Mandat abgebucht. Bedenke bei der Rufnummerportierung, dass - für den Fall, dass der neue Anbieter nicht am Tag der Kündigung portieren kann, o2 verpflichtet ist, den Vertrag solange aktiviert zu lassen, bis diese erfolgt. Aus diesem Grund kann es passieren, dass der o2-Vertrag erst ein paar Tage später deaktiviert wird.




Ich glaube, er ist Prepaidkunde.




Frank_B1 schrieb:

Ich glaube, er ist Prepaidkunde.



Tarif: O2 Blue Select Flex Tarif



Kündigungsvormerkung online getätigt und diese dann auch am späten Nachmittag telefonisch bestätigt



 



Passt nicht zu Prepaid  😉




 Werden die 30€ per Lastschrift eingezogen oder muss ich nach dem Vertragsende 30€ prepaid aufladen???
Aber das. Bin verwirrt.




Frank_B1 schrieb:

 Werden die 30€ per Lastschrift eingezogen oder muss ich nach dem Vertragsende 30€ prepaid aufladen???
Aber das. Bin verwirrt.



Dann soll uns der TE aufklären. Der Beitrag wäre dann auch im falschen Forumsbereich.




Vermutlich hast du eher recht. Es spricht wesentlich mehr für deine Variante. :-)




Hi,



 



die Portierungsgebühr wird dir vom Konto abgebucht, frag sicherheitshalber an der Hotline noch mal nach, ob deine Rufnummer für den "export" freigegeben wurde nicht dass es dann am Ende daran hakt. Dabei kannst du dir ja den Termin nochmal bestätigen lassen.



 



Und teste das liebe "D-Netz" vorher .... empfehle ich übrigens jeden immer (denn prüfe wer sich ewig bindet)



 



die klassifizierung D-Netz/E-Netz gibt es heutzutage eigentlich nicht mehr, ist ein reiner Werbeslogan. 



Früher bezog sich das auf die verwendeten GSM-frequenzen. Da heute die meisten Handys im UMTS sind, ist die Aussage  hinfällig, zudem nutzen nach meinen Kenntnisstand auch die ehemaligen E-Netzbetreiber inzwischen D-Netz-frequenzen.



 



siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/D-Netz#Deutschland



 




Das D-Netz hab ich hier bereits getestet. Habe vollen Empfang (aber leider nur gprs). Mehr braucht ich aber nicht.....muss ja nur erreichbar sein.



 



Zu dem Prepaid-Thema:



 



Ich dachte, dass der Laufzeitvertrag nach der Kündigung automatisch in einen Prepaid-Tarif wechselt.



So war das damals bei mir und Vodafone. Ich danke euch bereits für die vielen Antworten und rufe da am besten nochmals an.



 



mfg



Kamil






 



Ich dachte, dass der Laufzeitvertrag nach der Kündigung automatisch in einen Prepaid-Tarif wechselt.



Weder automatisch noch wenn du es willst. Das geht bei o2 nicht. Dann lies dir den post von @bs0 nochmal durch.



 



und rufe da am besten nochmals an. 



Wen und warum?




Ich meinte, dass ich nochmals bei O2 anrufe um zu fragen, ob diese bereits meine Rufnummer freigegeben haben.



Danke für die Antworten :-)



 



Reicht es wenn ich den 1und1 Vertrag erst im April abschließe oder sollte dieser bereits jetzt bestehen um mit der Portierung anzufangen ???



 



*Sorry für diese ganzen blöden fragen*  man macht das ja nicht jeden Tag 😀




AnuEx schrieb:

Ich meinte, dass ich nochmals bei O2 anrufe um zu fragen, ob diese bereits meine Rufnummer freigegeben haben.



Das ist unnötig.



 





 



Reicht es wenn ich den 1und1 Vertrag erst im April abschließe oder sollte dieser bereits jetzt bestehen um mit der Portierung anzufangen ???





Zum 17.04.? Normal reichen 14 Tage. Mir persönlich wäre das aber zu knapp.



 





 



*Sorry für diese ganzen blöden fragen*  man macht das ja nicht jeden Tag 😀





Gibt keine blöden Fragen. Lieber vorher 10x das Gleiche fragen, als das nachhher alles schief läuft.




wenn du vorerst auf deine alte Rufnummer verzichten kannst ist es "fast" egal wann du den Vertrag bei 1&1 machst. Die Rufnummernfreigabe hält glaub ich 3 Monate (da solltest du auch eine SMS darüber bekommen haben). Und Rufnummernimport dauert meist 3-7 Tage, wie schnell da dann dein neuer Provider tatsächlich ist weiß ich nicht.



 




Alles klar 🙂 ich danke euch schonmal für die vielen und schnellen Antworten.



Werde dann denke in der nächsten Woche den neuen Vertrag abschließen. Falls ich nochmals eine



Frage haben sollte, dann melde ich mich nochmal :-)



 



mfg



Kamil




 Die Rufnummernfreigabe hält glaub ich 3 Monate

 



 



 



Das sehe ich anders. Die BNetzA sagt dazu folgendes:



 



2.2 Portierung regulär nach Vertragsende



Die Portierung muss spätestens bis zum 31. Tag (Kulanzregelung) nach Beendigung des alten Vertrages über den aufnehmenden beim abgebenden Anbieter eingegangen sein - sonst ist es möglich, dass die Nummer inzwischen weiter vergeben wurde. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum der Kündigungserklärung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam ist.



Die Portierung der Rufnummer muss dabei beim neuen Anbieter beauftragt werden (Portierungsantrag).



Wir empfehlen aber auch hier, mindestens 10 Tage vor Vertragsende, die Portierung über den neuen Anbieter zu beauftragen, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.



 



Quelle http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html#doc268906bodyText3