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Kündigungfrist eingehalten


Hi, ich habe fristgerecht am 2.3.2020 die Kündigung zum 3.6.2020 vormerken lassen und anschliessend per Einschreiben mit Poststempel 3.3.2020 schriftlich gekündigt.

Jetzt bekomme ich eine Kündigungsbestätigung auf 2021. Wie kann ich das bitte ändern, der Live Chat meint, sie könne das nicht komplett einsehen.

lg

 

Lösung von bs0

Die Onlinevormerkung muss binnen 10 Tage telefonisch bestätigt werden. Ohne telefonische Bestätigung ist die Vormerkung hinfällig. 

Wenn man schriftlich kündigt, ist die Vormerkung überflüssig, maßgeblich ist aber das Datum des Eingangs bei o2 und nicht das Datum des Poststempels.

17 Antworten

bs0
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  • Legende
  • Lösung
  • March 9, 2020

Die Onlinevormerkung muss binnen 10 Tage telefonisch bestätigt werden. Ohne telefonische Bestätigung ist die Vormerkung hinfällig. 

Wenn man schriftlich kündigt, ist die Vormerkung überflüssig, maßgeblich ist aber das Datum des Eingangs bei o2 und nicht das Datum des Poststempels.


bielo
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  • March 9, 2020

Am 2.3. war die Vormerkung? Dann sind die 10 Tage noch nicht um.

 

 


Bollermann
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So geht's aber nicht.

 

Durch das Einschreiben, welches nach der Frist eingegangen ist, ist die Vormerkung aber hinfällig. Die Kündigung zu 2021 gültig.  

 

Du kannst selbstverständlich noch anrufen. Bestand hat das aber nicht mehr, da der Kunde im Streitfall die Beweislast für den fristgerechten Zugang der Kündigung trägt. Dein Beweis ist das Einschreiben bzw der Eingang NACH der Kündigungsfrist. 


Tja ist alles ein bisschen spitzfindig, habe extra per Einschreiben und nicht telefonisch gekündigt um Missverständnisse zu vermeiden. 


Denner
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  • March 9, 2020

Schau, wann das Einschreiben bei o2 einging und kündige das nächste mal nicht auf den letzten Drücker oder nutze Fax. 

und versuche noch die telefonische Bestätigung!


Bollermann
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Tja ist alles ein bisschen spitzfindig, habe extra per Einschreiben und nicht telefonisch gekündigt um Missverständnisse zu vermeiden. 

 

 

Dann hättest du früher kündigen müssen und nicht erst am letzten Tag. 

 

Wie gesagt, durch die Vormerkung verlängert sich die Kündigungsfrist um max 10 Tage. Hier zählt aber ausschließlich der ANRUF. 

 

Durch das Einschreiben wird die Kündigung nach Eingang fristgerecht eingetragen. 

 

Du kannst selbstverständlich noch versuchen, die Kündigungshotline anzurufen. Es kann aber sein, dass durch die schriftliche Kündigung die Vormerkung raus ist. 


bs0
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  • March 9, 2020

Tja ist alles ein bisschen spitzfindig, habe extra per Einschreiben und nicht telefonisch gekündigt um Missverständnisse zu vermeiden. 

Dann war die Vormerkung überflüssig. Die Vormerkung bietet o2 als Alternative zur schriftlichen Kündigung an, man muss sich aber an die Bedingungen halten (telefonische Bestätigung). Das Einschreiben ist nicht fristgerecht eingegangen.

Ruf jetzt am Besten unverzüglich die Kündigungsnummer an. Eventuell hast du noch Glück.


bielo
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  • March 9, 2020

Ich halte die Vormerkung noch für gültig.


bs0
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  • March 9, 2020

Sollte man annehmen. Die Frage ist wie o2 das sieht. 


  • March 9, 2020

Tja ist alles ein bisschen spitzfindig, habe extra per Einschreiben und nicht telefonisch gekündigt um Missverständnisse zu vermeiden. 

*hihihi*

Ja, deine. 😂

Vorgemerkt, weil der Brief nicht innerhalb der Frist bei o2 eingegangen wäre (und scheinbar auch nicht ist) und dann schriftlich gekündigt, damit du einen Nachweis hast.

Beim nächsten Mal etwas "klüger" an die Sache rangehen 👌

 


  • March 9, 2020

Mir erschließt sich nicht, warum die Online-Vormerkung hinfällig werden sollte, wenn man parallel schriftlich kündigt. Bei und nach der Online-Vormerkung wird explizit, eindeutig und bedingungslos eine Frist von 10 Tagen für die telefonische Bestätigung durch den Kunden bei einer speziellen Hotline-Rufnummer eingeräumt. Nirgendwo steht, dass eine schriftliche Kündigung dies aushebelt. Das wäre meines Erachtens eine eindeutige Benachteiligung des Kunden, wäre eine Verletzung der von o2 gemachten Zusage und widerspräche dem durch die Online-Vormerkung ausgedrückten Willen des Kunden.

Ich würde im vorliegenden Fall anrufen und dabei versuchen, Beweise und Indizien für den Anruf zu schaffen, z.B. die/den Hotline-Agenten/-in darum bitten, das Gespräch aufzuzeichnen zu dürfen oder Zeugen mithören zu lassen und auf jeden Fall den in der Handy-Anrufliste protokollierten Anruf zu sichern.


bs0
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  • March 9, 2020

Eigentlich gibt es keinen Grund, warum die Vormerkung aufgrund des Einschreibens hinfällig sein sollte, zumal die Willenserklärung damit keine andere ist. Aber wenn man anruft und o2 sagt, es liegt keine Vormerkung vor, dürfte es schwierig werden. Warten wir also ab, was die TE am Telefon erreicht.


Bollermann
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Ich wünsche viel Erfolg 🍀, dass es trotzdem noch klappt. 


Klaus_VoIP
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... o2 sagt, es liegt keine Vormerkung vor, dürfte es schwierig werden. 

Bei Vormerkung wird einem eine PDF-Datei mit Hinweisen und Telefonnr. angeboten. Wenn die gespeichert wurde, dann gibt es einen Nachweis, der nicht abstreitbar ist.

Meine Kristallkugel meint: Es wurde nur die verspätete Einschreib-Kündigung bearbeitet und die Vormerkung ist vermutlich gar nicht sichtbar für den Bearbeiter der Papierunterlagen oder wurde schlichtweg nicht bemerkt. Es bleibt spannend, sollte aber noch klappen. Telefonische Bestätigung der Vormerkung geht momentan ratzfatz. 


bs0
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  • March 9, 2020

Da die Vormerkung für die schriftliche Kündigung irrelevant ist, spielt sie bei der Bearbeitung keine Rolle. Dann hat die TE hoffentlich die PDF gespeichert.


  • March 9, 2020

Schade, dass bei Online-Vormerkungen keine Mail und/oder SMS versendet wird, wie o2 es löblicherweise sonst bei fast jeder Kleinigkeit macht.


bs0
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  • March 9, 2020

Schade auch, dass o2 nicht endlich eine richtige Online-Kündigung anbietet.