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Kündigung per mail und telefonisch

  • November 29, 2020
  • 4 Antworten
  • 165 Aufrufe

gothicwenne
Besucher:in
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Hallo.

Ich habe gerade meinen Vertrag o2 m boost fristgerecht gekündigt. Dies wurde mir bestätigt, jedoch unter der Auflage mich binnen 10 Tagen telefonisch zu melden. Dies ist rechtlich laut Computerbild Rechtsanwalt Hollweg nicht nötig. Und eine Service- mailadresse gibt es bei o2 ebenso nicht.

Hat schon jemand Erfahrung damit?

Lösung von Sächsin

Du solltest den Artikel vielleicht nochmal lesen:

eine Online-Kündigung muss nicht nochmal telefonisch bestätigt werden, eine Online-Vormerkung jedoch schon.

Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale auf ihrer Website

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-12777

 

4 Antworten

  • November 29, 2020

hi, um allen Problemen mit der Nachweisbarkeit

aus dem Weg zu gehen empfehle ich immer schriftlich per Fax oder Einschreibung zu kündigen.

mfg


Bollermann
Legende
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  • November 29, 2020

@gothicwenne  Moin, eine Kündigung in Textform   also Fax, Brief, E-Mail (von o2 nicht angeboten) bedarf keinem Anruf um die Kündigung zu bestätigen. Wählst du die Alternative Vormerkung, hast du dich an die Vorgaben des Anbieters zu halten. 

 

Der Kunde trägt im Streitfall die Beweislast für den fristgerechten Zugang der Kündigung in Textform beim Anbieter. Also immer nachweislich (Fax, Einschreiben) kündigen. 


gothicwenne
Besucher:in
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  • Autor
  • Besucher:in
  • November 29, 2020

Das ist die Antwort von O2, die laut computerbild Anwalt nicht Rechtens ist. Ich könnte ein Bild senden, was hier aber nicht geht

 

Lieber o2 Kunde,

Die von Ihnen beauftragte Kündigungsvormerkung wurde für Sie hinterlegt.

Bitte beachten Sie das diese von Ihnen bestätigt werden muss, um als Kündigung wirksam zu werden. Kontaktieren Sie uns bitte daher innerhalb der nächsten 10 Tage.
Die Kontaktmöglichkeiten um die Kündigung zu bestätigen finden Sie jederzeit in Ihrem persönlichen online Bereich.

 

 


Sächsin
Legende
  • Lösung
  • November 29, 2020

Du solltest den Artikel vielleicht nochmal lesen:

eine Online-Kündigung muss nicht nochmal telefonisch bestätigt werden, eine Online-Vormerkung jedoch schon.

Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale auf ihrer Website

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-12777