Ich habe aufgrund mehrerer Probleme mit dem Vertrag, mit vorausgegangenen Telefonat jedoch ohne Klärung des Anliegens und weiteren Schreiben an O2 mehrfach die Kündigung geschickt dir mal und 2x per Einschreiben mit mehrfachen Entzug der Einzugsermächtigung und Rücksendung der SIM KARTE. Eine Rückmeldung erfolgte nicht . Dennoch zieht man weiterhin Geld ab. Wie bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Kündigung? MfG
Die Rücksendung der SIM-Karte beendet nicht den Vertrag. Schau in die Rechnung. Dort steht ob und bis wann die Kündigung erfolgt ist. Dass o2 bis dahin weiterhin Geld "abzieht" (sic) ist klar. Je nach dem wann du die Einzugsermächtigung widerrufen hast kann es sein, dass es für die nächste Rechnung zu knapp war.
Vertrag wurde für meinen Sohn abgeschlossen im junge Leute Tarif ( doppeltes Datenvolumen und günstigerer monatl. Grundpreis). Geburtsurkunde wurde eingereicht. Nach anfängl. Problemen bekam er das doppelte Datenvolumen. Jedoch stimmte der monatl. Grundpreis nicht. Abschluss mtl. 39,99€ aber 54,99€.werden abgebucht. Telefonat erfolgte, nichts geschah. Schreiben mit Entzug der Einzigsermächtigung folgten, keine Reaktion seitens O2. Das Problem der überhöhter Rechnung, Einzug der Grundgebühr trotz Entzug Einzigsermächtigung besteht nach wie vor.
- O2 bucht trotz widerrufener Einzugsberechtigung von deinem Konto ab: Bucht O2 weiterhin Geld von deinem Konto ab, obwohl du deine Einzugsermächtigung widerrufen hast, kannst du den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Fristsetzung kündigen.
- O2 schickt dir fehlerhafte Rechnungen: Findest du fehlerhafte Posten auf deiner Rechnung, mache O2 darauf aufmerksam. Sieht O2 den Fehler nicht ein, mache von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Da sich seit Monaten nichts an dem Problem ändert, schickte ich per Einschreiben die außerordentliche Kündigung zu und dies 2. Dennoch wird mir nun erneut Geld eingezogen. Was nun?
Von wem hast du diese Zitate? Grundsätzlich besteht hier kein”Sonderkündigungsrecht”. Sofern die Einzugsermächtigung nachweislich widerrufen wurde, kannst du den Betrag ggf. zurückbuchen und ihn selber überweisen. Bringt nur nicht viel wenn der Betrag sowieso fällig ist.
Die wesentliche Frage: Wenn 54,99 abgebucht werden, was ist in den Rechnungen abweichend von der Vertragsbestätigung?
Du kannst wie in allen Vertragsverhältnissen eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund einreichen. Grundsätzlich muss man dabei eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage) zur Problembehebung setzen. Wann ist das bei dir erfolgt? Derzeit dürfte die Bearbeitung einige Wochen dauern. Du bekommst dann ein Schreiben mit der Entscheidung und kannst dann entscheiden ob und wie du weiter vorgehen möchtest.
Eine Kündigung kommt nur zustande, wenn der Vertragspartner diese auch akzeptiert.
Woher hast du diese hanebüchene Aussagen?
Das stimmt so nicht ganz. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Wird die Kündigung aber nicht anerkannt, wird der Vertragspartner seine Forderungen trotzdem geltend machen.
Habe ich was anderes geschrieben?
Habe ich was anderes geschrieben?
Ja.
Wenn du meinst, dann ist. Es so.
Du hast es vielleicht anders gemeint als du es geschrieben hast.
Hallo
herzlich willkommen bei uns in der Community.
Hast Du in der Zwischenzeit eine Rückmeldung erhalten? Können wir Dir noch weiterhelfen?
Viele Grüße Bianca
Hallo liebe Bianca,
Lieben Dank der Nachfrage. Ich bin langsam ratlos ... Seit nunmehr 4 Monaten wird mir eine falsche Grundgebühr in Rechnung gestellt.
Es erfolgte ein Telefonat und etliche Schreiben auf dem normalen Pistweg mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes an O2 Telefonica. Keine Reaktion, auch nicht als ich die Einzigsermächtigung von meinem Konto entzog. Es wurde dennoch weiterhin der überhöhte falsche Rechnungsbeteag abgebucht. Ich habe mir dann rechtlichen Rat eingeholt und auch nachgelesen..
https://www.google.com/amp/s/www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/sonderkuendigungsrecht-o2/amp/
Da keinerlei Reaktion erfolgte und trotz Entzug der Einzugsermächtigung zuviel Geld abgebucht wurde, bin ich dem Rat gefolgt und habe an O2 Telefonica die außerordentliche Kündigung per Einschreiben verschickt und erneut die Einzugsermächtigung entzogen und um Rückmeldung gebeten.
Wieder erfolgte keine Rückmeldung. Auch habe ich mich an Sparhandy gewandt worüber der Vertrag abgeschlossen wurde und teilte die Umstände ebenfalls mit. Erneut schrieb ich an O2 Telefonica und schickte die SIM KARTE per Einschreiben.
Mir ist es unerklärlich aus welchen Gründen der Kundenservice nicht ein einziges Mal auf die Einschreiben reagiert und diese offensichtlich ignoriert und weiterhin abbucht. Was soll ich denn noch tun um eine Reaktion zu erhalten. Ich bin ratlos. Einen so schlechten Kundenservice habe ich bisher noch nicht erlebt.
Danke
Hallo
ich bedaure, dass dein Anliegen bisher noch nicht geklärt werden konnte und du noch keine Rückmeldung auf dein Einschreiben erhalten hast.
Gerne schaue ich mir den Sachverhalt an, allerdings liegen mir noch keine Kundendaten vor.
Aus diesem Grund schicke ich dir gleich eine private Nachricht über
Gruß
Antje
Deine Einschreiben haben wir erhalten, diese werden aktuell noch von der Fachabteilung bearbeitet.
Über außerordentliche Kündigungen können wir hier nicht entscheiden, den Verlauf habe ich mir vorab aber natürlich einmal angesehen.
Der Vertrag wurde im November 2019 im o2 Free L Boost für Junge Leute (regulär 44,99 EUR) mit 10 EUR Hardwareaufschlag und 15 EUR Junge Leute Rabatt aufgenommen.
Nach Abzug der Rabatte war eine Grundgebühr von 39,99 EUR im Monat eingestellt, diese Konditionen haben wir auch per Mail bestätigt, welche ja auch in den ersten beiden Rechnungen abgezogen worden sind.
Innerhalb der Legitimiterungsfrist haben wir jedoch laut meinen Daten keinen Nachweis für den Junge-Leute-Vorteil erhalten.
Aus diesem Grund ist am 08.01.2020 eine Rückumstellung auf die Standardkonditionen erfolgt, die neuen Konditionen haben wir im Anschluss ebenfalls per Mail bestätigt.
Vertrag wurde für meinen Sohn abgeschlossen im junge Leute Tarif ( doppeltes Datenvolumen und günstigerer monatl. Grundpreis). Geburtsurkunde wurde eingereicht.
Wann und wie hast du den Nachweis (Post oder Portal) eingereicht?
Hast du eine Bestätigung erhalten?
Gruß
Antje
Den Nachweis über die Geburtsurkunde habe ich.jedoch 2x erbracht!
Wann und wie hast du den Nachweis (Post oder Portal) eingereicht?
Hast du eine Bestätigung erhalten?
Gegen Ende Dezember und Anfang Januar wurde Ihnen erneut die Geburtsurkunde meines Sohnes übersandt.
Ich habe jedoch keine Nachricht erhalten...so wie auch.auf die anderen erfolgten Schreiben .. was ich nicht nachvollziehen kann. Noch nie gab es derartige Probleme mit einem Mobilfunkanbieter wie mit O2 Telefonica.
Ich bedauere daher den Schritt der außerordentlichen Kündigung, meine Entscheidung bleibt.
Ich fühle mich vom Kundenservice im Stich gelassen und die Beendigung des Vertrages aus den genannten Gründen bleibt daher für mich weiterhin bestehen.
Es erfolgte ja nicht einmal eine Reaktion auf die Rücksendung der SIM KARTE. Eine Nutzung erfolgte und konnte demzufolge nicht mehr erfolgen und ich sehe daher nicht ein, das ich die durch mich zurück gebuchten Rechnungsbetrag zahlen soll.
Auch wenn Ihrerseits bisher keine Rückmeldung erfolgte, die Kündigung bleibt bestehen. MfG

Die Geburtsurkunde ist kein gültiges Nachweisdokument, da sie den Istzustand nicht darstellt.
Kannst du den fristgerechten Zugang der Geburtsurkunde nachweisen? Darauf dürfte es hier am ankommen.
Wann ist die von dir gesetzte Frist abgelaufen?
Warte erstmal die Rückmeldung von o2 auf die außerordentliche Kündigung ab, dann kannst du ggf. entscheiden, wie du vorgehen möchtest.
Gegen Ende Dezember und Anfang Januar wurde Ihnen erneut die Geburtsurkunde meines Sohnes übersandt.
Ich habe jedoch keine Nachricht erhalten...so wie auch.auf die anderen erfolgten Schreiben .. was ich nicht nachvollziehen kann. Noch nie gab es derartige Probleme mit einem Mobilfunkanbieter wie mit O2 Telefonica.
Ich bedauere daher den Schritt der außerordentlichen Kündigung, meine Entscheidung bleibt.
Ich fühle mich vom Kundenservice im Stich gelassen und die Beendigung des Vertrages aus den genannten Gründen bleibt daher für mich weiterhin bestehen.
Es erfolgte ja nicht einmal eine Reaktion auf die Rücksendung der SIM KARTE. Eine Nutzung erfolgte und konnte demzufolge nicht mehr erfolgen und ich sehe daher nicht ein, das ich die durch mich zurück gebuchten Rechnungsbetrag zahlen soll.
Auch wenn Ihrerseits bisher keine Rückmeldung erfolgte, die Kündigung bleibt bestehen. MfG
Das ist alles emotional nachvollziehbar, aber hat alles nichts mit einer rechtmäßigen Kündigung zu tun.
Hallo
wie
Auch wir können nur abwarten, bis die Fachabteilung den Sachverhalt geprüft und bearbeitet hat. Es tut mir leid, dass ich dir keine andere Antwort geben kann.
Viele Grüße
Vivian
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