Ich wurde vom Arbeitgeber ins Ausland versetzt, ziehe im August nach China um. O2 habe ich bereits im März eine schriftliche Kündigung geschickt. Jetzt schreibt mir O2, ich solle eine ganze Reihe von Nachweisen übersenden (u. a. einen Bescheinigung des Arbeitgebers, die ich bereits meiner schriftlichen Kündigung beigefügt hatte) und dass ich mich bereit erklären solle, noch drei Monate die Grundgebühr zu zahlen.
Ich halte das nicht für zulässig, der Umzug ins Ausland ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund, mir wurde bereits bei Vertragsabschluss im O2-Geschäft in Berlin-Steglitz (Schloss-Straße) versichert, dass ich in einem solchen Fall unproblematisch kündigen könne.
Kündigung beim Umzug ins Ausland
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Moin,
das ist das ganz normale Vorgehen, was daran hältst du warum für nicht zulässig?
https://static2.o9.de/blob/12985648/v=2/Binary/kuendigung-umzug-ins-ausland-download.pdf
Grüße, Katja
das ist das ganz normale Vorgehen, was daran hältst du warum für nicht zulässig?
https://static2.o9.de/blob/12985648/v=2/Binary/kuendigung-umzug-ins-ausland-download.pdf
Grüße, Katja
JennyO schrieb:Nein. Da irrst Du Dich und man hat Dir leider Quatsch erzählt.
Ich halte das nicht für zulässig, der Umzug ins Ausland ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund, mir wurde bereits bei Vertragsabschluss im O2-Geschäft in Berlin-Steglitz (Schloss-Straße) versichert, dass ich in einem solchen Fall unproblematisch kündigen könne.
JennyO schrieb:o2 entlässt einen in solchen Fällen aus Kulanz (müsste es also nicht, denn man hat einen Laufzeitvertrag abgeschlossen). Daher benötigt o2 diese Nachweise, um die Kulanzentscheidung treffen zu können. Anders ist es bei DSL/Festnetz, weil ortsgebunden - im Gegensatz zum Mobilfunk, denn Deinen Mobilfunkvertrag kannst Du weltweit nutzen. Um die drei Grundgebühren wirst Du nicht herumkommen.
Ich wurde vom Arbeitgeber ins Ausland versetzt, ziehe im August nach China um. O2 habe ich bereits im März eine schriftliche Kündigung geschickt. Jetzt schreibt mir O2, ich solle eine ganze Reihe von Nachweisen übersenden (u. a. einen Bescheinigung des Arbeitgebers, die ich bereits meiner schriftlichen Kündigung beigefügt hatte) und dass ich mich bereit erklären solle, noch drei Monate die Grundgebühr zu zahlen.
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