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Kündigung angeblich nicht angekommen



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Wenn die ursprüngliche Kündigung nachweislich eingegangen war und du diese nachweislich nicht zurückgenommen hast, dann war / ist die außerordentliche Kündigung nicht nötig gewesen. Ein wirksam gekündigter Vertrag kann / muss man nicht erneut kündigen 😉. Und wenn die Kündigung nicht wirksam war, bzw. zurückgenommen würde (was o2 ja nachweisen muss), dann war die außerordentliche Kündigung nicht begründet.

Hallo @Heisuke ,

 

da du bereits mit unserer Fachabteilung in Verbindung stehst, werde ich diese entsprechend weiterarbeiten lassen.

Bitten will ich dich aber um die Zusendung des Rückscheines des Kündigungsschreibens.

Soweit ich überblicken kann, ist dieser noch nicht vorliegend.

 

Ich glaube, dass es sich damit sehr viel besser lösen lassen wird!

 

Danke für die Tipps, @ all :hugging:


Viele Grüße,

Kurt

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