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Warum O2
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Gelöst

Kündigung

  • November 13, 2020
  • 3 Antworten
  • 50 Aufrufe

Ich habe am 23.07.2020 zwei meiner Verträge verlängert mit Erhöhung des Datenvolumen und einen Vertrag(Datenkarte) gekündigt, die Verlängerungen wurden sofort umgesetzt und mir auf den folgenden Rechnungen korrekt angezeigt. Das die Kündigung des einen Vertrags nicht angenommen wurde habe ich erst der Novemberrechnung 2020 entnehmen können. Auch erhöhte sich der Rechnungsbetrag, ich zahle jetzt das Doppelte für diesen Vertrag. Anruf beim "Kundenberater" brachte nichts. Ich werde deshalb alle Verträge bei O2 kündigen. Denn eine Kündigungsvormerkung per Internet war nicht möglich. O2 hat wohl nur Interesse an Neukunden. Bestandskunden zufrieden zu stellen ist nicht deren Interesse.

 

Lösung von Anonymous

hi, wie hast du den Datentarif gekündigt?

was heißt die Kündigung wurde nicht angenommen?

wenn nachweisbar schriftlich gekündigt,  sollte es kein Problem sein,

dies durch einen O2 Moderator  prüfen zu lassen.

Sollte der Datenvertrag nicht wirksam gekündigt sein,

kannst du prüfen lassen,  ob eine aktive Verlängerung mit ( Kombi-) Rabatten möglich ist.

In der automatischen Verlängerung um 12 Monate fallen die meisten Rabatte weg.

mfg

3 Antworten

  • Lösung
  • November 13, 2020

hi, wie hast du den Datentarif gekündigt?

was heißt die Kündigung wurde nicht angenommen?

wenn nachweisbar schriftlich gekündigt,  sollte es kein Problem sein,

dies durch einen O2 Moderator  prüfen zu lassen.

Sollte der Datenvertrag nicht wirksam gekündigt sein,

kannst du prüfen lassen,  ob eine aktive Verlängerung mit ( Kombi-) Rabatten möglich ist.

In der automatischen Verlängerung um 12 Monate fallen die meisten Rabatte weg.

mfg


Sandroschubert
Legende

Hallo,

 

hast du ein konkretes Anliegen?


o2_Antje
  • Moderatorin
  • November 18, 2020

Hallo @DETLEF AK,

 

herzlich willkommen in der o2 Community, auch wenn es sich um keinen erfreulichen Anlass handelt.
Magst du die Fragen von @fritz04 noch beantworten oder konnte dein Anliegen vielleicht bereits an anderer Stelle geklärt werden?

 

Gruß
Antje