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Gelöst

Krankheitsfall Sonderkündigung

  • November 21, 2020
  • 9 Antworten
  • 473 Aufrufe

Wegen einem komotösen Zustandes des Schwiegervaters hat die Schwiegermutter seinen Handyvertrag

wegen Kranktheit gekündigt. Weil er seit über 6 Monaten nicht mehr seinen Vertrag nutzen kann.

Die Antwort war, dass sie nicht über Vermögenssorge verfügt. Das heisst die Tatsache, dass der Kunde diese Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, interessiert die Telefonica GmbH nicht. Was brauchen sie noch, damit sie loslassen können?

Lösung von o2_Michi

Hallo @Nichtnutzer,

 

erstmal willkommen in unser Community. :relaxed:

 

Geht es um die, in deinem Forenaccount hinterlegte Rufnummer oder um eine andere?

Wir schauen uns das gerne einmal genauer an und prüfen die Möglichkeiten um die da nicht im Regen stehenzulassen.

 

Viele Grüße,

Michi

9 Antworten

Bollermann
Legende
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  • November 21, 2020

Versuchs mal mit einem ärztlichen Attest und/oder einer Vollmacht. Zur Not mal eine Rechtsberatung kontaktieren und nachfragen. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 21, 2020

Auch wenn die Situation unschön ist, bedenke bitte auch, dass es sich hier um Kulanz handelt. Wie bei einem Todesfall auch. Hat deine Schwiegermutter gefragt, was o2 akzeptieren würde, damit sie die Kulanzkündigung wirksam einreichen kann?


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 21, 2020

Wir haben bei der Kündigung bereits einen Attest und eine Vollmacht beigelegt. Jedoch erklärt Telefonica, dass beim Betreuungsausweis keine Vermögenssorge besteht.Das sind die schönsten Aussagen von Netzanbietern, damit sollten sie werben, wenn sie Neukunden anwerben.


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 21, 2020

Rein rechtlich ist die Aussage von o2 wohl richtig, ich hätte aber gedacht, dass mit einem entsprechenden Attest trotzdem einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt werden könnte. Du kannst jetzt höchstens erneut um Kulanz bitten.


Klaus_VoIP
Legende
  • November 21, 2020

Die Ablehnung der vorzeitigen Kündigung ist branchenüblich. Ich denke an Fälle bei der Konkurrenz, bei der ein nur zum Telefonieren genutzter Vertrag nicht zu kündigen war bei einer Schädigung des Sprachzentrums. Man kann es zwar über BGB §314 probieren, hat aber das Problem mit 

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Um wie viele Monate Restlaufzeit geht es denn?


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 21, 2020

mind. 1Jahr


o2_Michi
  • Moderator
  • Lösung
  • November 21, 2020

Hallo @Nichtnutzer,

 

erstmal willkommen in unser Community. :relaxed:

 

Geht es um die, in deinem Forenaccount hinterlegte Rufnummer oder um eine andere?

Wir schauen uns das gerne einmal genauer an und prüfen die Möglichkeiten um die da nicht im Regen stehenzulassen.

 

Viele Grüße,

Michi


Denner
Legende
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  • Legende
  • November 21, 2020

 

Die Antwort war, dass sie nicht über Vermögenssorge verfügt. Das heisst die Tatsache, dass der Kunde diese Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, interessiert die Telefonica GmbH nicht. Was brauchen sie noch, damit sie loslassen können?

Das bedeutet, das sie garnicht berechtigt ist, eine Kündigung auszusprechen. Es kommt daher garnicht erst dazu, den Grund zu prüfen.

 

 


o2_Michi
  • Moderator
  • November 25, 2020

Hallo @Nichtnutzer :relaxed:

 

benötigst du noch Unterstützung? Falls ja, melde dich gerne bei uns.

 

Gruß,

Michi