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Liebes o2 Team,

ich ging davon aus, dass wenn ich einen Gutscheincode habe ich diesen beim downloaden eines Songs eingeben muss. Leider war dem nicht so sondern ich habe den Song gekauft. Leider war das auch nur ein Prolog für ein paar Sekunden und nicht der tatsächliche Song in voller Länge.

Ich möchte bei diesem Kauf von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und hoffe nicht auch noch ein Abo abgeschlossen zu haben, so wie es hier in der Community auch schon beschriebenen wurde.

An wen muss ich mich bezüglich eines Widerrufs wenden?

Freundliche Grüße 

Claudia

Hallo!

 

Wenn der Song heruntergeladen ist, dann erlischt das Widerrufsrecht.

Es gibt auch eine Anleitung, wie der Gutschein genutzt werden muss (etwas weiter unten, wo man den Code bekommt): https://www.o2online.de/mehr-o2/vorteile/songdownload2014neu

 

So funktioniert's

  • Hier den Gutscheincode sichern. Tipp: Immer zum Monatsanfang gibt es neue Codes.
  • Auf den Button "Zum Songangebot" klicken oder Website  https://www.o2online.de/entertainment/musik/shop öffnen.
  • Anschließend im Navigationsmenü unter „Gutschein einlösen“ Code eingeben.
  • Wählen Sie nun Ihren persönlichen Favoriten aus und lösen Sie den Credit ein
  • Je nach Status jeden Monat 1, 2 oder 3 Songs gratis downloaden
  • Bitte beachten: Es kann täglich nur ein Gutscheincode abgeholt werden
  • Die Gutscheincodes des laufenden Monats werden Ihnen den gesamten Monat über angezeigt und sind alle einmalig einlösbar

 


Hallo @maleh ,

 

zunächst einmal herzlich Willkommen hier bei uns in der Community.

Hat dir die richtige Antwort von @TBCMagic weitergeholfen? Vielan Dank dafür.

 

Viele Grüße,

Andrea

 

Kennst du schon o2TV? Unsere Community hat getestet - hier findest du mehrere interessante Testberichte.


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