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Liebe O2 Community, 

als ich den O2 Free Starter Flex Online für meinen Sohn gebucht habe, hatte ich einen Mobilfunkvertrag (Free Unlimited Start) und einen DSL-Vertrag. 

Der Starter Flex Online wurde mit 5 € beworben und so habe ich ihn auch gebucht. Bei der Buchung lief alles richtig, es wurden mir für diesen Tarif 20 € Kombivorteil gewährt. 

Bei der letzten Rechnung ist mir dann aber aufgefallen, dass der Kombivorteil des DSL-Vertrages im gleichen Zug von 10 auf 5 € reduziert wurde. Hätte ich das gewusst, hätte ich den Starter Flex niemals gekauft. Und daher habe ich ihn nun auch wieder gekündigt. 

Ein Anruf bei der Hotline ergab, dass ich den ursprünglichen Kombivorteil von 10 € wieder erhalten kann, wenn die Kündigung vollzogen ist. Hier bin ich mittlerweile skeptisch, da es stets heißt, eine Kombivorteil kann nur bei Neuabschluss oder Verlängerung gewährt werden. 

Am liebsten wäre es mir, Sie würden mir den ursprünglichen Kombivorteil von 10 € wieder auf den DSL-Vertrag buchen, alles so wie es vorher war. Gerne können Sie im Gegenzug den Kombivorteil beim Starter Flex Online reduzieren, der ja ohnehin bald ausläuft. 

Weshalb ist mir das aktuell so wichtig? 

Ich überlege, den Tarif Free Unlimited Start über Corporate Benefits zu verlängern und gleichzeitig den Tarif zu wechseln. Was würde denn mit dem Kombivorteil bei einer Verlängerung passieren?

Würde er in den zu verlängernden Mobilfunktarif gebucht?

Und bekäme ich ihn dort auch auf den CB-Preis?

Wie hoch wäre denn der Kombivorteil im Tarif Free L Boost? 50%?

Und was ist, wenn ich den Tarif sofort verlängere und der Kombivorteil noch auf dem gekündigten Tarif Starter Flex Online liegt?

Fragen über Fragen:-)

Ich hoffe, es kann mir jemand von O2 weiterhelfen. 

Vielen Dank und viele Grüße

Christian

@ChrisFrage 

hi, Kombi-Rabatte gibt es nur, wenn die Verträge unter einer Kundennummer liegen

und kombi- berechtigt sind.

Ob das  mit CB Verträge möglich ist,  muss dir ein Profi bzw. O2 Moderator prüfen.

Mehr dazu hier

 

hier die Tabelle

https://static2.o9.de/resource/blob/69692/e11d6e181d498515cdb86dcc0ecbeae7/kv-tarifkombinationen-im-ueberblick-download-data.pdf


Der Unlimited Smart ist aktuell der Erstvertrag? 

Der Erstvertrag bleibt der Erstvertrag und erhält keinen Kombivorteil. Auch wenn du in den L Boost wechselst. Andere Rabatte sind im Rahmen einer Vertragsverlängerung aber möglich. 

Der Kombivorteil auf den DSL hätte nicht reduziert werden dürfen. Das hätte man manuell wieder einstellen müssen. 

 

 


Danke für die Antworten! Ja, der Unlimited Smart ist der Erstvertrag und ich habe noch einen DSL-Tarif aus 2020, bei dem die Mobilfunkflat kostenlos enthalten ist. 
Würde ich den Unlimited Smart kündigen, so würde der DSL-Vertrag zum Erstvertrag, oder?
Ist ja dann kein anderer Vertrag mehr da…. Und dann wären bis zu 50 % für einen neuen Mobilvertag möglich.   Das wäre für mich auch eine Option.


Genau, Unlimited Smart fristgerecht kündigen, DSL wird Erstvertrag (ohne Kombivorteil)... Aber du müsstest 1. den Free L Boost Kombi über o2 direkt abschließen und 2. Deine Rufnummer erstmal von o2 weg (zb o2 → AldiTalk) und zurück auf den Neuvertrag portieren, da keine interne Portierung möglich/gewünscht. 


Ich habe übrigens hier in einem Chat gelesen, dass alte DSL-Verträge mit kostenloser Mobilflat nur 5 € Kombivorteil erhalten. Sollte das stimmen, so wäre der Komivorteil bei mir durch die Buchung des Starter Flex online quasi aktualisiert worden und richtig. Dann wäre für mich die Kündigung die einzige finanziell sinnvolle Vorgehensweise. Sollte das nicht richtig sein, so könnte ich über CB verlängern (der Preis ist fair) und in Kombination mit den 10 € Kombivorteil wäre der Gesamtpreis auch in Ordnung. Das müsste uns ein MA von o2 hier beantworten. 
 

Nochmals danke für die Tipps, ist wirklich super hier 👍


@ChrisFrage   hier kann eine "offizielle" Antwort aktuell bis zu 14 Tage dauern... 


Hallo @ChrisFrage, willkommen in unserer o2 Community :-)

Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, sollte sich der Kombivorteil so natürlich nicht einfach ändern, einzige Ausnahme wären eventuell schon ein paar Jahre lang laufen und die erst nachträglich zusammen geführt wurden.

In allen anderen Fällen sollte sich die Höhe des Kombivorteils nur dann ändern, wenn sich der Gebertarif so sehr ändert, dass der bisherige Kombivorteil nicht mehr gültig wäre.

Ich habe für dich intern einmal angestoßen, dass ein Blick darauf geworfen wird, eventuell lässt sich das dann ja doch ganz schnell klären :-)

Gruß,

Lars


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