Ähm...
Was wurde schriftlich bestätigt → Auftragsbestätigung (?)
Warum hast du nicht widerrufen → gemäß Widerrufsbelehrung (?)
Wenn du nix schriftlich hast, wird nix korrigiert
Hallo,
warum hast du damals nicht widerrufen? Die Moderation kann prüfen was bei dir schief lief. An eine Vvl zum Vollpreis glaube ich auch nicht. Dafür ein paar Tage Geduld.
LG
Das mit dem Widerruf geht auf meine Kappe… Im Forum hier habe ich gelesen, dass die Verbuchung von Rabatten mal einen oder zwei Tage dauern kann. Und dann kam das böse erwachen erst mit dem Erhalt der Rechnung. Aber eigentlich gibt es ja die Aufzeichung des damaligen Abschlussgesprächs. Die Mitarbeiterin der Hotline hatte mir damals auch zugesichert, dass sich ein Mitarbeiter dieses Telefonat anhört und dementsprechend den Vertrag umstellt.
Hallo,
die Gesprächsaufzeichnungen dienen zu Trainingszwecken und werden nach kurzer Zeit gelöscht.
LG
@Max 22
Was steht in der Auftragsbestätigung? Wenn 19,99€ bestätigt wurden und du hast nicht reagiert, sieht's schlecht aus... Hast du die Weitersurfgarantie schriftlich dabei? Wurde denn der Tarif inkl Weitersurfoption und Laufzeit angepasst?
Lastschrift zurück geben, ist schlecht... Da wird dein Anschluss gesperrt... Erst mobiles Internet, bei mehr als 75€ Rückstand auch Telefonie...
Wozu benötigst du eine Eingangsbestätigung von o2? Hast du das Schreiben nicht per Einschreiben versendet? DU müsstest den Empfang im Streitfall nachweisen...
Ja, die 19,99€ wurden bestätigt inkl. aller ausgemachten Leistungen. Nur eben der Rabatt wurde wohl vom Hotline-Mitarbeiter vergessen einzupflegen.
Die Lastschriftrückgabe habe ich in erster Linie gemacht, um mal mit einem Mitarbeiter in Kontakt treten zu können. Ich hoffe O2 läuft dem Geld nach und versucht das zu regen. Ich bin halt etwas enttäuscht, dass sich keiner Verantwortlich fühlt. Das die Einpflegung des Rabatts unterging kann ja passieren, aber dass dann niemand erreichbar ist oder sich meldet finde ich für den größten Mobilfunkanbieter in Deutschland etwas schwach...
So funktioniert das nicht...
Wenn du die Lastschrift zurück holst, bedeutet das "Mahnung" & "Sperre" .. das geht automatisch... ein Mitarbeiter wird sich nicht melden, nur weil du nicht die vereinbarte Grundgebühr zahlst...
Wenn etwas nicht stimmt, muss der Kunde:
1. fristgerecht widerrufen → am besten nachweislich (Einschreiben, Fax, E-Mail)
2. Eine schriftliche Vertragsanzweiflung einreichen ...
oder aber
3. die Rechnung innerhalb von 8 Wochen ab Erhalt dieser "schriftlich" (per Post oder Fax) reklamieren → siehe Hinweis auf jeder Rechnung... Ansonsten gilt die Forderung als berechtigt...
Magst du bitte mal beantworten, wann und auf welchem Wege du eine Beschwerde eingereicht hast?
... und wenn du (in einem berechtigten Fall) eine Lastschrift zurückbuchen willst, musst du vorher wirksam widersprechen und dann sofort den unstrittigen Teil überweisen.
Hallo, Max 22
schön dass du dich erneut an die Community gewandt hast. 
Unsere Communitymitglieder haben dir schon die richtigen Informationen gegeben.
Konntest du dein Anliegen noch über einen anderen Kanal klären?
Melde dich gerne hier wieder, wenn das letzte Jahr der Laufzeit angebrochen ist.
Wir schauen dann für dich nach, ob wir ein Verlängerungsangebot mit Rabattierungen für dich haben.
Gruß, Marco