Moin, ich bin seit vielen jahren Kunde bei E-Plus und Später auch zu O2 gewechselt, war bis jetzt auch immer zu frieden. Seit ca. einem Jahr habe ich allerdings Probleme an meinem Hauptnuzungsort(45772)(12 Stunden am Tag) zu Telefonieren und das Internet zu nutzen!! (Telefonate brechen ständig ab/ Whatsapp versenden geht nur ausserhalb des Gebäudes/ Internetseiten öffnen nahezu unmöglich)
Auf der Webseite steht nur das es in diesem Bereicch an einer Basisstation probleme gibt!!
Da die Probleme aber offensichtlich nicht behoben werden, stellt sich mir die Frage ob hier von meinem Sonderkündigunsrecht gebrauch machen kann??
Vielen dank für die Antworten
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Kurz und knapp: Nein, weil bei einem Mobilfunkvertrag keine Leistungserbringung an einem bestimmten Ort vereinbart ist.
Danke für die Antwort!!
Ja gut aber darum geht es ja nicht, sonder um einen Standort an dem eine Leistung erbracht wurde, die jetzt nicht mehr erbracht wird!!
Ja gut aber darum geht es ja nicht, sonder um einen Standort an dem eine Leistung erbracht wurde, die jetzt nicht mehr erbracht wird!!
Auch dann nicht. Es wäre höchstens ne Kulanz, wenn o2 einer Kündigung zustimmen würde.
Lg
Lg
Das würde ich in der Pauschalität nie so in den Raum stellen. Immerhin können wir hier nur mutmaßen. So am Standort mal Empfang war und dieser weg ist, sehe ich wesentlich höhere Chancen, da aus dem Vertrag zu kommen, als wenn die Empfang da war. Das muss man aber mit ordentlichen Argumenten hinterlegen, am besten über einen rechtlichen Beistand, wenn man es nicht so mit dem BGB hat.
Hallo,
dies sehe ich anders. Natürlich ist auch ein Mobilfunkvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündbar. Dies durchzusetzen ist allerdings schwieriger als beispielsweise beim Festnetz.
Ich würde O2 schriftlich eine Frist von 4 Wochen zur Behebung des Mangels setzen (Wiederherstellung des Zustandes der Basisstation/des Netzes wie vor den Problemen) unter Ankündigung einer Rechnungskürzung für diesen Zeitraum in angemessener Höhe zur Deckung der Kosten einer fremden Prepaidkarte. Die Belege über die Kosten der Prepaidkarte sollten Sie aufbewahren. Sollte O2 in dem großzügig bemessenen Zeitraum kein funktionsfähiges Netz herstellen kündigen Sie mit diesem Schreiben den Vertrag zum Ablauf der Frist.
Dokumentieren Sie den Zustand regelmäßig anhand der Webseite und eigenen Messungen.
Ob Sie es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, ein Angebot zur teilweisen Preisreduzierung annehmen oder bei Ablehnung durch O2 die Rechnung kürzen aufgrund der mangelnden Leistungen müssen Sie ggf. entscheiden.
Gruß
Hafe
dies sehe ich anders. Natürlich ist auch ein Mobilfunkvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündbar. Dies durchzusetzen ist allerdings schwieriger als beispielsweise beim Festnetz.
Ich würde O2 schriftlich eine Frist von 4 Wochen zur Behebung des Mangels setzen (Wiederherstellung des Zustandes der Basisstation/des Netzes wie vor den Problemen) unter Ankündigung einer Rechnungskürzung für diesen Zeitraum in angemessener Höhe zur Deckung der Kosten einer fremden Prepaidkarte. Die Belege über die Kosten der Prepaidkarte sollten Sie aufbewahren. Sollte O2 in dem großzügig bemessenen Zeitraum kein funktionsfähiges Netz herstellen kündigen Sie mit diesem Schreiben den Vertrag zum Ablauf der Frist.
Dokumentieren Sie den Zustand regelmäßig anhand der Webseite und eigenen Messungen.
Ob Sie es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, ein Angebot zur teilweisen Preisreduzierung annehmen oder bei Ablehnung durch O2 die Rechnung kürzen aufgrund der mangelnden Leistungen müssen Sie ggf. entscheiden.
Gruß
Hafe
Hi,
also ich denke schon, dass man ein Recht auf Sonderkündigung hat. Wie mein Vorgänger schon vor einiger Zeit geschrieben hat, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einfach alles dokumentieren. Hab ich auch gemacht, von sämtlichen Chats die ich mit Mitarbeitern gefüht habe usw. O² sollten ja schließlich die Probleme auch vorgezeigt werden können.
Du bist mit O² einen Vertrag eingegangen, den auch Sie in gewissermaßen erfüllen müssen.
Ich frage mich nur, wenn ich eine Kündigung fertig mache und denen eine Frist geben würdevon 4 Wochen (wie oben beschrieben), sie aber eigentlich über 6 Monate Zeit hatten diesen Fehler nachweislich über Störungsmeldungen meinerseits oder eben Chats zu begleichen, muss ich denen dennoch eine Frist einräumen? Wenn es Monate nicht funktioniert hat, wie soll es innerhalb von 4 Wochen klappen
LG
also ich denke schon, dass man ein Recht auf Sonderkündigung hat. Wie mein Vorgänger schon vor einiger Zeit geschrieben hat, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einfach alles dokumentieren. Hab ich auch gemacht, von sämtlichen Chats die ich mit Mitarbeitern gefüht habe usw. O² sollten ja schließlich die Probleme auch vorgezeigt werden können.
Du bist mit O² einen Vertrag eingegangen, den auch Sie in gewissermaßen erfüllen müssen.
Ich frage mich nur, wenn ich eine Kündigung fertig mache und denen eine Frist geben würdevon 4 Wochen (wie oben beschrieben), sie aber eigentlich über 6 Monate Zeit hatten diesen Fehler nachweislich über Störungsmeldungen meinerseits oder eben Chats zu begleichen, muss ich denen dennoch eine Frist einräumen? Wenn es Monate nicht funktioniert hat, wie soll es innerhalb von 4 Wochen klappen
LG
Halte dich doch ans BGB, dort steht drin, was du machen musst. kopiere dann gleich den Passus im Vertrag, den o2 nicht erfüllt und lege das der Kündigung bei.
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