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kann ich noch die kündigung machen, obwohl ich am 31.03 von Deutschland weggehe (d.h. ich habe nicht meine dokumenten vor 3 monaten geschickt, sondern vor 2 monate doch)?

  • February 7, 2020
  • 2 Antworten
  • 56 Aufrufe

Hallo, ich brauche deine Hilfe!
Ich habe einen Vertrag mit o2, aber ich verlasse Deutschland am 31. März. Das Problem ist also, dass ich die dreimonatige Frist vor der deutschen Abmeldung nicht mehr eingehalten habe, um den Abschluss meines Vertrages zu beantragen.
Was soll ich tun?
Wenn ich das Formular und meine Abmeldung abschicke, hätte ich kein Problem? denn seit dem 31. März hätte ich keine eigene Adresse mehr in Deutschland. Ich habe kein Problem damit, die drei Monate (Februar, März und April) zu bezahlen, aber ich weiß nicht, ob ich April bezahlen kann, obwohl ich in diesem Monat keine deutsche Adresse mehr habe.

Lösung von bielo

Fülle das angefügte Formular aus und füge die Unterlagen, die gefordert werden, bei oder versichere, dass du sie nachsendest.

 

Kündigung - Umzug ins Ausland

2 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • February 7, 2020

Fülle das angefügte Formular aus und füge die Unterlagen, die gefordert werden, bei oder versichere, dass du sie nachsendest.

 

Kündigung - Umzug ins Ausland


Bollermann
Legende
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  • February 7, 2020

Wenn du aufgrund Umzug ins Ausland vorzeitig kündigst, musst du ab Datum der Abmeldung 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen. Meldest du dich Ende März ab,  musst du also April, Mai und Juni bezahlen.