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Irrtum aufgrund von Fehlberatung


Hallo o2 Community,

hier mein Feedback zu diesem Mobilfunkanbieterdesaster.

Beim neuen Mobilfunkanbieter war der Name auf den der Vertrag laufen sollte ein anderer, um die Rufnummer auf diesen mitzunehmen musste hierfür der Inhabername bei o2 geändert werden.

Im o2 Shop wurden wir beraten und uns wurde gesagt, dass dies nur durch einen Vertragsinhaberwechsel funktioniert und hier nur die Kopfdaten - d.h. die Kundendaten geändert. Was ich nicht wusste bzw. nicht darauf hingewiesen wurde, dass hierbei die Kündigung entfällt, wobei auch ein o2 Support Kommentar auf dieser Plattform schreibt, dass die Vertragslaufzeit vorerst unberührt bleibt.

Wie dem auch sei, als mir aufgefallen ist, dass ein neuer Vertrag entstanden ist, habe ich versucht dies sofort rückgängig zu machen. Jedoch wurde mein Widerruf und auch meine Sonderkündigung nicht anerkannt, auch wenn ich zweimal versucht habe zu erklären, dass ich fehlberatet wurde und mich hierbei keine Schuld trifft. 
Es ergibt ja keinen Sinn einen Vertrag zu übernehmen und dann auch noch mit dem Listenpreis ohne Sonderkonditionen, ich hätte ja wenn ich einen neuen Vertrag gewollt hätte einen günstigeres Angebot haben können. 
Die Kundenzufriedenheit wird bei o2 scheinbar gar nicht geschätzt. Weswegen 3 weitere Nummern die bei o2 laufen in unserer Familie gekündigt werden.

Auch auf meine Frage im Support: „Wieso kann man jeden Vertrag der entsteht bei jedem anderen Mobilfunkanbieter in Deutschland innerhalb von 14 Tagen widerrufen, aber hier nicht?“

Antwort: „Ich bin doch kein Rechtsanwalt, dass kann ich Ihnen nicht sagen“

War nicht sehr nett formuliert.

Als langjährige Kunden ist dieses Verhalten von o2 ein Kundenvertrauensbruch. 
Ich hoffe diese Situation muss kein anderer Kunde erleben!

 

 

 

 

 


3 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Selbstverständlich kann man bei o2 innerhalb von 14 Tagen widerrufen , auch den Vertragsinhaberwechsel. 

Ich ergänze mal. Der Vertraginhaberwechsel erfolgt nur online und dort wird auch geschrieben das eine ewaige Kündigung entfällt und auch das man 14 Tage Widerrufsrecht hat. Alles dies wurde wohl dabei übersehen bzw. überlesen.

 

Gruß

Hallo @UnzufriedenMM ,

 

Willkommen in der Community. 

 

Das klingt ja alles abenteuerlich.

Bei den meisten Anbietern ist es mittlerweile möglich, dass diese, die Rufnummernmitnahme-Anfrage beim alten Anbieter, mit den alten Kundendaten starten. 

Auch wenn der neue Vertrag, beim neuen Anbieter, auf einen anderen Namen läuft. 

In so einem Fall entfällt dann auch die Vertragsübernahme beim alten Anbieter. 

 

Ich muss hier @Sandroschubert Recht geben, ein Vertragsinhaberwechsel kann nur über das Portal durchgeführt werden und 

dort wird dann auch darauf hingewiesen, dass die Kündigung erlischt, es aber auch ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt.

 

Kann es sein, dass diese 14 Tage bereits überschritten waren, als du den Widerruf eingereicht hast?

Da reicht  dann auch schon ein Tag zu spät dran zu sein, und der Widerruf wird nicht mehr genehmigt. 

 

Liebe Grüße Maria

 

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