hi, das geht an folgende Email,
dann gibt es eine sofortige Eingangsbestätigung,
die Bearbeitung kann dann 1-2 Wochen dauern.
mfg
E-Mail:widerruf@cc.o2online.de
zum Lesen:
Widerruf eines online, per Telefon oder postalisch abgeschlossenen Vertrags
Als Kunde hat man das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Mobilfunkvertrag zu widerrufen. Dies gilt allerdings nur für Mobilfunkverträge, die dem Fernabsatzgesetz (FernAbsG) unterliegen. Dies sind Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, also per Telefon, Telefax, Brief oder über das Internet. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit Erhalt der Ware und der erforderlichen Dokumente/Widerrufsbelehrung – je nachdem, was zuletzt erfolgt.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müsst ihr den Mobilfunkanbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über euren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Als Vorlage könnt ihr das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Nachfolgend die Kontaktwege für den schriftlichen Widerruf eines Mobilfunkvertrags an o2:
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Seid ihr noch in der Widerrufsfrist von 14 Tagen? Dann könnt ihr den ungewollten Vertrag per E-Mail an widerruf@cc.o2online.de widerrufen.
Sind die 14 Tage bereits um, bleibt nur eine schriftliche Vertragsanzweiflung per Post oder Fax.
Bitte alle Daten sowie den Abschluss (Telefongespräch) angeben.
Adresse (Einschreiben empfohlen):
Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Fax 01805 571766
Seid ihr noch in der Widerrufsfrist von 14 Tagen? Dann könnt ihr den ungewollten Vertrag per E-Mail an widerruf@cc.o2online.de widerrufen.
Sind die 14 Tage bereits um, bleibt nur eine schriftliche Vertragsanzweiflung per Post oder Fax.
Bitte alle Daten sowie den Abschluss (Telefongespräch) angeben.
Adresse (Einschreiben empfohlen):
Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Fax 01805 571766
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, dann versuchen wir es per Post.
hi, eigentlich ist ja die 14 tägige Widerrufsfrist für die Prüfung vorgeschrieben,
aber vielleicht hat O2 bei einer älteren Dame ja ein einsehen,
wenn ihr einen Hinweis auf einen Irtum macht und um Kulanz bittet.
viel Erfolg
Hallo @Hanne46 ,
Willkommen in der Community.
Bitte entschuldige die lange Wartezeit, aktuell ist hier sehr viel los.
Danke @Bollermann und @fritz04 für eure schnelle Hilfe hier. 
Konntet ihr denn schon schriftlich was erreichen?
Liebe Grüße Maria
Guten Tag,
Ja vielen Dank für die vielen Infos.
Nach einer vielversprechenden Info einer Mitarbeiterin auf unsere Mail kam daraufhin die schriftliche Absage, dass man uns da nicht weiterhilft und wir bitte bei der Umfrage ein positives Feedback dalassen sollen..
Was können wir noch tun ?
@Hanne46
schwierig, kann jemand aus der Familie den Vertrag nutzen?
wurde wenigstens ein günstiger Kombi- oder Partner-Rabatt vereinbart?
Dafür müssen beide Verträge unter einer Kundennummer liegen.
Guten Tag,
meine Großmutter hat am Handy versehentlich einen zweiten Vertrag abgeschlossen, anstatt wie Sie es dachte Ihren eigentlichen Vertrag zu ändern.
Wurde sie angerufen oder hat sie sich aktiv an o2 gewandt?
Grundsätzlich liegt die Beweislast für die Bestellung und korrekte Ausführung bei dem der die Rechnungen stellen will. Selbst wenn die Widerrufsfrist um ist, dann bleibt immer noch Abstreitung oder Irrtumserklärung übrig.
Das geht aber hier schon zu weit, denn das grenzt an Rechtsberatung und das geht hier sicher nicht. Nur als Tipp wie man dennoch weitermachen kann. Auch der Erstvertrag steht irgendwann zur Verlängerung an und spätestens dann rächt es sich.
Außerdem kann man in 90% der Fälle formale Fehler entdecken und den Vertrag aushebeln.
Das geht aber mehr in Richtung Forum 123recht.de