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Irreführung und Täuschung im Kundenportal bei Kündigung



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83 Antworten

chrischidaluniz schrieb:

Ich denke nicht  

😀

Komm, wir essen Opa.

chrischidaluniz schrieb:

du Fuchs  



wie originell.

chrischidaluniz schrieb:

Es wurde mir ja in der Hotline auch bestätigt.  



Nein. Ist aber auch egal.

Dein Niveau sinkt leider stetig, Deine Beiträge werden mehr und mehr langweilig.

Da hier im Thread nun eigentlich schon alles gesagt und mehrfach durchgekaut wurde, kann/ sollte hier geschlossen werden.

Benutzerebene 1
Halte dich doch einfach raus! Ich habe ein Anliegen und das wird nicht geklärt! Das bin ich von so einen Anbieter nicht gewohnt. Punkt. Das ist und bleibt schlechter Service. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du hast her nicht zu bestimmen wer was schreibt. Wenn es dir nicht passt, andere Meinungen zu lesen, ist ein Diskussionsforum vermutlich der falsche Ort für dein Anliegen. Wenn du meinst, im Recht zu sein, steht dir der Rechtsweg offen, wenn du einen Betrug vermutest, ist die Polizei dein Ansprechpartner. Du kannst natürlich auch ein Schreiben an die Geschäftsleitung schicken. Dieses wird ggf. an die Kundenbetreuung oder eine Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ist doch geklärt 

du hast zu spät gekündigt, 1 Jahr Verlängerung. 

Mehr ehr gibt es nicht mehr zu sagen. 

Benutzerebene 7
Es ist geklärt: Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt und damit greift eine Kündigung erst zum nächsten Termin - Wenn ordentlich gekündigt per Post/Fax oder der unsicheren Vormerkung. ;-) 

Benutzerebene 7
chrischidaluniz schrieb:

Halte dich doch einfach raus! Ich habe ein Anliegen und das wird nicht geklärt! Das bin ich von so einen Anbieter nicht gewohnt. Punkt. Das ist und bleibt schlechter Service. 

das Anliegen ist geklärt. Vielleicht nicht in deinem Sinne. Allerdings gilt hier zu beachten, dass es genau für diese Fälle Verträge gibt. Dort steht klar und deutlich geschrieben, was vereinbart wurde und zu welchen Konditionen. Daran haben sich nunmal beide Vertragspartner zu halten. Klar dass man sauer ist, wenn man bemerkt, dass man selbst derjenige ist, der einen Vertragsbestandteil nicht beachtet oder eingehalten hat. Dann sollte man aber nicht mit stolzgeschwellter Brust versuchen, den schwarzen Peter jemand anderem unterzujubeln.

Bitte unterlasse es auch in Zukunft unsachlich zu argumentieren, denn wie schon @bs0 ganz richtig formuliert hat, ist dies hier ein Diskussionsforum und in diesem Forum ist es nicht Usus anderen Useren den Mund zu verbieten.

Kannst du gern hier nachlesen:

https://hilfe.o2online.de/docs/DOC-3122-netiquette-die-forum-regeln-der-o2-community 

Benutzerebene 2
Ganz deiner Meinung ☺️

Und für Rechtlicheschritte brauchst du nicht überlegen, 3 Briefe wurden vom Anwalt nicht beantwortet & sind auch nicht im System zu finden... komisches dingen
😉

Benutzerebene 4
Hallo,

 

ich möchte einmal die Fakten zusammen fassen.

 

Der Kunde hat per E-Mail unter Angabe der vollständigen Vertragsdaten mit Unterschrift gekündigt. Ich gehe davon aus, dass diese Kündigung eindeutig dem Vertrag zuzuordnen ist.

 

Nun wird die Kündigung offenbar nicht akzeptiert, weil diese per E-Mail zugestellt wurde. Die Empfangsbestätigung der Kündigung per E-Mail liegt zweifelsfrei vor.

 

Hierzu habe ich mir die AGB angesehen. Dort steht:

 

„8.8 Jede Kündigung bedarf der Textform.“

 

Nicht angegeben ist, mit welchem Medium eine Kündigung zu erfolgen hat.

 

In der Online-Hilfe schreibt O2 hierzu:

 

Informationen zur Kündigung

Du kannst deinen Vertrag in Textform kündigen, z.B. per Fax oder per Brief.

Informationen zu deiner Vertragslaufzeit und den Kündigungsfristen findest du in deinen Vertragsunterlagen.

Daneben hast du die Möglichkeit einer Kündigungsvormerkung. Mit der Kündigungsvormerkung, die du unter Mein O2 online absenden kannst, erhältst du die Möglichkeit, deinen Vertrag innerhalb der folgenden 10 Tage telefonisch zu kündigen. Zur Kündigungsvormerkung

 

Wo steht geschrieben, dass ausschließlich die Kündigung auf den hier genannten Kommunikationskanälen zu erfolgen hat. Angegeben ist lediglich

 

„z. B. per Fax oder per Brief“

 

Weder in den AGB (Das sind die einzigen bei einer rechtlichen Prüfung zu berücksichtigen Bedingungen plus ggf. das BGB) noch in der Onlinehilfe steht, dass eine andere Übertragung nicht möglich ist. Das BGB schreibt lediglich vor, dass die einseitige Willenserklärung im Machtbereich des Empfängers gelangen muss. Dies ist mit der E-Mail Eingangsbestätigung nachweisbar.

 

Hab ich etwas übersehen?

 

Gruß

 

Kafe

Das haben wir doch in diesem Thread schon durchgekaut. Du schreibst jetzt wirklich nichts Neues. Deshalb hat es jetzt keinen Sinn, zum mehrfach wiederholten Mal darauf einzugehen.

o2 steht jedenfalls offenbar auf einem anderen Standpunkt. Wenn man als Betroffener das anders sieht, muss man formal dagegen vorgehen.

Damit will ich persönlich übrigens nicht sagen, dass ich den Standpunkt von o2 vertrete oder den einer eventuellen Gegenpartei. Ich bin da völlig offen. Ich kann sowohl die einen Argumente nachvollziehen als auch die dagegen, auch wenn das Pendel vielleicht ein wenig zugunsten der Pro-o2-Sicht neigen könnte.

Ich würde mich sogar freuen, wenn da jemand mal den Mut hätte, ggfs. zu klagen, denn mich würde brennend heiß interessieren, was die Rechtsprechung dazu sagen würde. Aber angesichts des Aufwandes, der Kosten und des Prozessrisikos wird sich da wohl so schnell niemand finden.

Benutzerebene 7
Abzeichen
Erstens ist dieser Passus mit der Textform erst seit der Gesetzesanpassung in den AGB drin, da diese - wie gefordert - angepasst wurden. Hierbei sind aber immer die AGB, die zum Vertragsschluss gültig waren zur berücksichtigen und da stand mit ziemlicher Sicherheit noch "Schriftform".

Zweitens, besteht o2 auf dem Standpunkt, dass eine Onlinekündigung (samt telef. Bestätigung) und per Fax möglich ist und damit den Anforderungen des Gesetzes genüge getan ist, da dies "Textform" ist.

Das o2 eine Kündigung per Mail akzeptieren muss - obwohl dafür garkeine E-Mail-Adresse existiert, sehe ich - im Gegensatz zu einigen hier - nicht und lese das auch nicht aus dem Gesetz heraus.

Und o2 wurde auch in dieser Rechtsauffassung bisher nicht von einem Gericht eines Besseren belehrt.

Wobei ich hierbei auch zugeben muss, dass ich die Möglichkeit einer Kündigung per Mail, Onlineformular oder Forum (auch hier ist der Forennick mit einer Rufnummer eindeutig verknüpft und identifzierbar) sehr begrüßen würde - und ich denke auch, dass es da Anpassungen im Sommer geben wird.

LG

Wunderschöne und sinnlose Diskussion, die die Philosophie von O2 verdeutlicht.

Im Forum wird prompt aber unverbindlich reagiert und sich viel Mühen gegeben dem Kunden Fehler und Dummheit zu attestieren.Ich bezweifel, dass sich jemand der diese Diskussion gelesen hat bei O2 gut aufgehoben fühlt.

Meine Vertragsdaten online sind falsch. Sagt jedenfalls O2. Sollten sich dadurch Nachteile für mich ergeben ist das mein Pech. Wird einem lapidar so mitgeteilt.

Diese Diskussion bestätigt mir nur dass "Kundenbindung" bei O2 als Verhinderung der Kündigung verstanden wird.

Zweitens, besteht o2 auf dem Standpunkt, dass eine Onlinekündigung (samt telef. Bestätigung) und per Fax möglich ist und damit den Anforderungen des Gesetzes genüge getan ist, da dies "Textform" ist.

Bei diesem Standpunkt können die Kunden ja froh sein, dass sie nicht auch noch das Fax telefonisch bestätigen müssen.

Benutzerebene 4
Hallo,

 

zunächst einmal finde ich es erstaunlich, das O2_Markus am 22.03.2017 14:27 Uhr auf die AGB verweist. Die aktuellen O2 AGB besagen eben nicht, dass nur bestimmte Kommunikationswege genutzt werden müssen. Wieso er in dem Link auf die ABG der O2 Fidor Bank verweist, verstehe ich ebenfalls nicht. Vielleicht einfach ein falscher Link.

 

Auch in der Online-Hilfe ist eine Kündigung per E-Mail nicht ausgeschlossen. Es gibt lediglich keine auf diesen Zweck zugeschnittene E-Mail-Adresse. Unabhängig von der fehlenden speziellen E-Mail-Adresse wäre eine Kündigung über eine existierende O2 E-Mail-Adresse zulässig. Die Kündigung muss lediglich in den Machtbereich des Unternehmens gelangen. Dann ist die Kündigung, sofern alle weiteren Vorschriften erfüllt sind, gültig. Nichts anderes kann man dem BGB und den AGB von O2 entnehmen.

 

Viele Beiträge beziehen sich auf die AGB, nur hat die vermutlich keiner der Beitragsschreiber tatsächlich gelesen.

 

Ob alte ABG hier andere Aussagen treffen kann ich nicht sagen. Dazu fehlen mir die konkreten Daten und die dem Kunden mit dem Vertragsabschluss ausgehändigten AGB. Auch lässt der Ursprungsbeitrag darauf schließen, dass hier wohl ursprünglich ein Base Vertrag bestand. Dann gelten eventuell sogar die AGB des Base Vertrages und die dortigen Informationen zur Kündigung.

 

O2 hat entschieden! Dies ist die einzige wirklich zutreffende/hilfreiche Aussage.

 

Ob der Kunde diese Entscheidung akzeptiert muss er selbst entscheiden. Nach meiner Laienmeinung bestehen jedenfalls gute Aussichten in einem Rechtsstreit zu obsiegen. Dies muss jedoch der Kunde anhand seiner vorliegenden Unterlagen, ggf. in Verbindung mit einer Rechtsberatung, beurteilen und entsprechend handeln.

 

Was bleibt?

 

Ein Appell an die hier mitdiskutierenden O2 Mitarbeiter, den Sachverhalt einmal kritisch anhand der AGB zu prüfen. Basierend auf die aktuellen AGB jedenfalls ist der Kunde m. E. zu 100% im Recht!

 

Gruß

 

Kafe

Benutzerebene 4
Hallo,

 

ich habe noch mal in der Sammlung der O2 Verträge die AGB durchsucht. In den ABG vom Februar 2016 steht noch der Begriff Schriftform.

 

„8.8 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.“

 

Das OLG München · Urteil vom 26. Januar 2012 · Az. 23 U 3798/11 urteilte, dass die Übertragung eines Schreibens per E-Mail den Erfordernissen der Schriftform entspricht.

 

Einfach mal das Urteil lesen!

 

Gruß

 

Kafe

 

Benutzerebene 3
Jetzt ist aber das Problem, dass o2 allgemein keinen E-Mailsupport anbietet. Ergibt sich aus dem Urteil, dass der Anbieter verpflichtet ist diesen Kontaktweg anzubieten? Ich glaube nicht. Damit bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone und o2 beruft sich dann auf seine interpretation der Rechtslage.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Genau das ist hier der Punkt. Und da o2 zu diesem Zweck nicht per E-Mail erreichbar ist, ist es egal wie man die Übertragung einstuft.

Das zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht notwendigerweise von anderen Gerichten bestätigt wird. Nicht umsonst gab es die Gesetzesänderung Schriftform > Textform.

Benutzerebene 4
@Pingmonster

 

Jetzt ist aber das Problem, dass o2 allgemein keinen E-Mailsupport anbietet. Ergibt sich aus dem Urteil, dass der Anbieter verpflichtet ist diesen Kontaktweg anzubieten? Ich glaube nicht. Damit bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone und o2 beruft sich dann auf seine interpretation der Rechtslage.

 

Sorry, es wird nur verlangt, dass die Kündigung in den Machtbereich des empfangenden Unternehmens gelangt. Ob dies das Lager oder ein sonstiger Ort ist, ist rechtlich vollkommen uninteressant. Man muss den Zugang lediglich beweisen können. Diese Bedingung ist hier erfüllt. Eine Bearbeitung, wie es seitens O2_Markus offenbar verlangt wird, ist nicht erforderlich. O2 hätte in diesem Falle den Kunden zumindest darüber informieren müssen, dass das Schreiben nicht ordnungsgemäß zugestellt ist. Statt dessen wurde der Eingang bestätigt. Eine Bearbeitung ist auch nicht erforderlich. Wie man seitens O2_Markus zu der Aussage gelangt, dass sich der Kunde nach dem Ablauf der 5 Tage nochmals hätte melden müssen ist nicht nachvollziehbar. Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese Aussage?

 

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Nicht mehr und nicht weniger.

 

@bs0

Genau das ist hier der Punkt. Und da o2 zu diesem Zweck nicht per E-Mail erreichbar ist, ist es egal wie man die Übertragung einstuft.

 

Das zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht notwendigerweise von anderen Gerichten bestätigt wird. Nicht umsonst gab es die Gesetzesänderung Schriftform > Textform.

 

Das zitierte Urteil stammt immerhin von einem Landesgericht. Ich erkenne keine Anhaltspunkte (z. B. veränderte Rechtsprechung o. ä.), die zu dem Schluss führen, dass bei ähnlichem Sachverhalt das Urteil anders lauten würde. Mittlerweile wurden diesbezüglich sogar die Anforderungen durch den Gesetzgeber reduziert (Textform). Eine Bestätigung, dass die Anforderungen an eine wirksame Kündigung nicht zu hoch gestellt werden dürfen. Folglich entspricht die Gesetzesänderung genau dem Urteil.

 

Sofern kein meinen Aussagen entgegenstehendes Urteil bekannt ist sehe ich keinen Grund an die Rechtmäßigkeit der erfolgten Kündigung zu zweifeln.

 

 

Ich würde O2 unter Hinweis auf das verlinkte Urteil (sowie ggf. weiteren Quellen) auffordern, den Vertrag entsprechend der Kündigung zu beenden. In diesem Schreiben würde ich des Weiteren mitteilen, dass ich keine Kosten aus einer eventuellen nicht erfolgenden Abschaltung tragen werde und zuviel berechneten/abgebuchte Beträge ohne weitere Nachricht zurück buchen werde. Ebenfalls ist keine Kommunikation über diese Rufnummer nach dem genannten Termin (Telefonat, SMS) möglich. Ggf. kann O2 den Schaden kumulieren und auf den Rechtsweg seine Position durchsetzen. Natürlich ist die Nutzung des Vertrages zum Zeitpunkt der erklärten Vertragsbeendigung einzustellen.

 

Ob es zu einer aktiven Vertragsverlängerung kommt müssen die Vertragspartner entscheiden. Offenbar geht es mehr um die Konditionen und weniger um andere Gründe, die einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses im Wege stehen.

 

Gruß

 

Kafe

Das klage es einfach bitte aus und dann wissen wir ob das so ist. Im Moment steht o2 auf dem Standpunkt das keine formgerechte Kündigung erfolgt ist, jetzt steht es dem TE frei das zu belegen bzw. gerichtsfest bestätigen zu lassen.

@Sächsin‌ Das Argument mit dem Fax und der nachfolgenden telefonischen Bestätigung kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß

Sandroschubert schrieb:

Sächsin Das Argument mit dem Fax und der nachfolgenden telefonischen Bestätigung kann ich nicht nachvollziehen

Das sehe ich genauso. Ich finde das Statement von Sächsin leider nicht gerade sachlich.

Dass Online-Kündigungsvormerkungen telefonisch zu bestätigen sind, kann man sehen, wie man will. Brief- oder Faxkündigungen sind eine ganz andere Sache. Da bestünde nicht die Spur eines Anlasses oder einer Möglichkeit, noch ein zusätzliches Telefonat zu fordern.

Sorry Sandroschubert und Fuchs, dass meine ironische Bemerkung nicht nachvollziehbar ist ... ich will es gern erklären.

Ich sehe aus Kundensicht einfach keinen Anlass, eine online ausgesprochene Kündigung (Willensbekundung) auch noch telefonisch bestätigen zu müssen. o2 argumentiert hier zwar mit "Sicherheit, dass es nicht ein anderer macht als der Vertragsinhaber", aber das ist in meinen Augen (und wohl auch in denen einiger Experten hier 😉) nicht der Hauptgrund.
Auch ein Fax kann jeder senden, der im Besitz der Kundendaten (wie auch immer daran gekommen) ist ... wo ist denn da die Sicherheit?

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Der Vertrag endet am 27,.3.2017 

in den AGB

Wird Vertrag nicht fristgemäß 3 Monate vorher dann 12 Monate Verlängerung.

Daher ist es nach vollziehbar, das bis zum 27.3 auch der 27.3 im OnlineSystem zu sehen ist und ab dem 28.3 dann der 27.3.2018.

Ist irgendwie unmissverständlich.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Fehler;

Textform gilt für Verträge die AB oktober 16 abgeschlossen wurden, Verträge vorher bedürfen der Schriftform.

Nächster Fehler:

2 Parteien streiten sich, da können wir jetzt hier episch bis Weihnachten weiter posten.

Recht bekommt der, der stärker ist, oder von einem Gericht verurteilt wird.

Daher hilft nur 

Entweder Lehrgeld zahlen und es zukünftig besser machen oder

O2 verklagen.

Sächsin schrieb:

Ich sehe aus Kundensicht einfach keinen Anlass, eine online ausgesprochene Kündigung (Willensbekundung) auch noch telefonisch bestätigen zu müssen.





Der Grund liegt meiner Meinung nach darin, dass o2 die Chance haben will, noch einmal persönlichen Kontakt zum kündigenden Kunden zu erhalten, um ihn umzustimmen und mit einem Angebot zum Bleiben zu bewegen.

Sächsin schrieb:

o2 argumentiert hier zwar mit "Sicherheit, dass es nicht ein anderer macht als der Vertragsinhaber", aber das ist in meinen Augen (und wohl auch in denen einiger Experten hier ) nicht der Hauptgrund.



Argumentiert o2 denn tatsächlich so? Verwechselst Du da möglicherweise etwas? Das habe ich persönlich nämlich so noch nicht gelesen. Diesen Grund habe ich von o2 nur im Zusammenhang mit der Nennung der Persönlichen Kundenkennzahl bei der telefonischen Bestätigung der Vormerkung gelesen. Und da ergibt es durchaus einen Sinn.

Meine persönliche Meinung zum Thema Kündigung ist übrigens, dass o2 eine unkomplizierte Online-Kündigung ohne irgendwelchen Schnickschnack anbieten sollte. Vielleicht machen die das auch irgendwann einmal. o2 scheint grundsätzlich auf einem guten Weg zu sein, was die Regelung/Aktivierung/Deaktivierung/Einstellung diverser Sachen online unter Mein o2 oder in der Mein-o2-App macht. Da ist ja im Laufe der Zeit immer mehr möglich geworden.

Benutzerebene 7
Abzeichen
Also ich habe Sächsins Beitrag jetzt schon als Ironie aufgefasst, aber der Vorteil der Onlinekündigung samt telef. Bestätigung ist eben, dass der Kunde mit der Bestätigung gleich die Kundenrückgewinnung durchläuft - man schlägt so also 2 Fliegen mit einer Klappe.

Kundenrückgewinnung ist legitim, ebenso wie Anrufe nach Kündigungen (auch auf anderen Wegen) mit der Absicht, den Kunden umzustimmen. "Nötig" ist eine telefonische Bestätigung an der Stelle aber nicht - man könnte die Rückgewinnungsversuche auch anders umsetzen.

Letzlich muss der Anbieter nur sicherstellen, dass der, der die Kündigung erklärt auch der Vertragsinhaber ist - wozu gemeinhein eine Nennung der Telefonnummer um die es geht, samt Namen und Unterschrift reichen sollte. Wobei aber alles, was mMn über "Mein O2" angestoßen wird auch ausreichend sein muss - da das Portal mit Telefonnummern und Kennwort geschützt ist (eigl. niemand außer dem Vertragsinhaber Zugang haben sollte).

Um jetzt aber wieder den Haken zum eigl. Topic hier zu schlagen, dass o2 eine Kündigung per Mail akzeptieren muss, obwohl dafür keine Mailadresse existiert, sehe ich - wie oben schon erklärt - nicht. Im vorliegenden Fall, halte ich aber trotzdem für problematisch, dass o2 den Eingang der Mail irgendwie bestätigt hat. Bei einer Kündigung ist nur die Kenntnisnahme und keine eigentliche "Bearbeitung" nötig. Ich kann an der Stelle die Argumentation von beiden Seiten verstehen (schließlich war sie ja auch nicht agb-konform) und wäre auf eine endgültige Entscheidung zu der Frage (z.B. durch ein Gericht) wirklich gespannt - und das ganz ohne Ironie.

LG

Benutzerebene 7
Abzeichen
Sächsin schrieb:

Ich sehe aus Kundensicht einfach keinen Anlass, eine online ausgesprochene Kündigung (Willensbekundung) auch noch telefonisch bestätigen zu müssen. o2 argumentiert hier zwar mit "Sicherheit, dass es nicht ein anderer macht als der Vertragsinhaber", aber das ist in meinen Augen (und wohl auch in denen einiger Experten hier ) nicht der Hauptgrund.
Auch ein Fax kann jeder senden, der im Besitz der Kundendaten (wie auch immer daran gekommen) ist ... wo ist denn da die Sicherheit?



Aus Kundensicht besteht dazu auch kein Anlass 😉.

Ich denke nicht, dass "Sicherheit" dabei eine Rolle spielt, zumindest wäre mir neu, dass o2 so argumentiert. Ich habe alle meine Verträge online abgeschlossen und ggf. telefonisch verlängert. O2 hat von mir noch nie eine Unterschrift gesehen. Woher sollten die wissen ob das meine ist, wenn ich eine unterschriebene Kündigung schicke? Und selbst wenn, macht sich irgendwer bei o2 die Mühe zu vergleichen ob die Unterschrift auf der Kündigung und dem Vertrag übereinstimmen? - Ich denke nicht!

An einem gewissen Punkt ist jede Willenserklärung anfechtbar und eine Rückmeldung sollte ja durch eine Bestätigung erfolgen. Der Vertragsinhaber wird sich dann schon melden für den Fall, dass er das nicht selbst beauftragt hat.

"Sicherheitsbedenken" hätte ich nur bei Kündigungen per Mail. Ich denke, da kann das Unternehmen (falls das eingeführt wird) durchaus verlangen, dass diese von der Mailadresse, die im Portal hinterlegt ist gesendet wird. Ggf. auch sich der Kunde mit der PKK legitimiert.

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