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Irreführung und Täuschung im Kundenportal bei Kündigung



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83 Antworten

Benutzerebene 1
7Also zum einen muss ich nix ausdrucken sondern unterschreibe einfach mit meinem wacom Tablet. 

Es geht darum dass man per Mail senden kann und nirgends eine Rückmeldung kommt dass es so nicht möglich ist und anstatt dass man sagt Stop lieber Kunde wir haben Ihre Kündigung erhalten aber bitte senden Sie diese nochmals per Post... steht im KundenPortal VERTRAGSENDE 06.04.2017. 

Schicke ich heute eine Email an die AdressE erhalte ich eine Nachricht dass dies nicht möglich ist

 Am 04.01 war dies aber noch nicht so und somit muss mein Anliegen dort auch bearbeitet werden anstatt es nicht zu beachten. Ob wohl das auch falsch ist. Die haben meine Kündigung ja vorliegen aber einfach keine Lust und auch in den Agbs steht nix dass ich nicht so kündigen kann. 

Benutzerebene 1
Ich ab es sicher nicht verbockt sondern O2. 

Das Gesetz besagt, dass Verträge auf dem selben Weg gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Meines Wissens nach, kann man bei o2 keine Verträge per Mail abschließen, eine Kündigung per Mail muss also auch zukünftig nicht zwangsläufig möglich sein

Nach dem Gesetz müsste es also so laufen:

Ich bestelle mir hier im Online-Portal einen Vertrag, die Bestätigung der Vertragsbestandteile kommt per Mail. Nach 1,5 Jahren denk ich an Kündigung und will nun so kündigen, wie ich abgeschlossen habe .... nur geht das eben nicht, da kein Button "Kündigung" da ist und es per Mail eben auch nicht geht.

Und nun?

Benutzerebene 7
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Sächsin schrieb:

Das Gesetz besagt, dass Verträge auf dem selben Weg gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Meines Wissens nach, kann man bei o2 keine Verträge per Mail abschließen, eine Kündigung per Mail muss also auch zukünftig nicht zwangsläufig möglich sein

Nach dem Gesetz müsste es also so laufen:

Ich bestelle mir hier im Online-Portal einen Vertrag, die Bestätigung der Vertragsbestandteile kommt per Mail. Nach 1,5 Jahren denk ich an Kündigung und will nun so kündigen, wie ich abgeschlossen habe .... nur geht das eben nicht, da kein Button "Kündigung" da ist und es per Mail eben auch nicht geht.

Und nun?

Das kann ich dir erst beantworten wenn es soweit ist, aber prinzipiell ist die Möglichkeit der "Onlinekündigung" implementiert. Evtl. lässt man einfach den Teil mit der telefonischen Bestätigung weg und schon wäre für mich der Tatbestand der Onlinekündigung erfüllt 😉.

Benutzerebene 1
Das mit dem Vorstand ist mir schon klar. Aber die Leute an der Hotline können ja nix sagen und keine Entscheidungen treffen.

Man muß natürlich nicht per Mail kündigen, aber man kann es jetzt. Und das ist eindeutig, da hilft es auch nicht mehr wenn ihr versucht die Kunden zu verunsichern.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 darf in Formular- bzw. AGB-Verträgen für Kündigungen (und sonstige Erklärungen) keine strengere Form als die in § 126 b BGB beschriebene Textform vorgesehen werden. Der Textform ist bereits dann Genüge getan, wenn z. B. die Kündigung mittels E-Mail oder (Computer-)Fax erklärt wird. Eine eigenhändige Namensunterschrift, wie beim Schriftformerfordernis nach § 126 Absatz 1 BGB, ist bei der Textform also nicht notwendig. Der Erklärende bzw. Kündigende muss lediglich erkennbar sein (z. B. durch Namensnennung in der Erklärung oder in einer faksimilierten Unterschrift). Jede strengere Formvorgabe, wie etwa die elektronische Form nach § 126 a Absatz 1 BGB, ist unwirksam (bei der elektronischen Form wäre eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich).

Das wäre ja toll ... warum macht man das nicht schon jetzt?

Wäre sicher eine interessante Frage an Herrn Haas, aber der ist ja so schwer beschäftigt und wird nicht antworten.

Benutzerebene 7
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eschide schrieb:

Man muß natürlich nicht per Mail kündigen, aber man kann es jetzt. Und das ist eindeutig, da hilft es auch nicht mehr wenn ihr versucht die Kunden zu verunsichern

Das betreffende Gesetz hast du gelesen?

Ich zitiere mal aus dem Kommentar:

"Künftig muss sich ungeachtet des § 127 Absatz 2 BGB in gegenüber Verbrauchern verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Abgabe einer Kündigung (oder sonstigen Erklärung) in Textform wörtlich aus der Klausel ergeben. Unternehmern, deren AGB Formvorgaben für Erklärungen enthalten, ist deshalb zu empfehlen, ihre AGB zum 1. Oktober 2016 im Hinblick auf den neuen § 309 Nr. 13 BGB zu überprüfen. Eine gegebenenfalls bislang verwendete Schriftformklausel sollte in eine Textformklausel umgewandelt werden. Andernfalls – bei unveränderter Weiterverwendung – ist die Schriftformklausel in ab 1. Oktober 2016 geschlossenen Formularverträgen unwirksam und abmahngefährdet."

Das steht "Möglichkeit", das bedeutet beileibe nicht "Muss". O2 MUSS dir die Möglichkeit zur Erklärung einer Kündigung in Textform geben, die du dann nutzen kannst. Aber ob o2 dafür eine Mailadresse anbietet, ein Onlineformular oder meinetwegen auch eine SMS-Kündigung, ist mEn o2 überlassen. Vllt. habe ich hier auch ein falsches Rechtsverständnis, aber ich lese aus dem Gesetz nicht, dass o2 Mailsupport anbieten muss.

Und selbst wenn, gilt das Rückwirkungsverbot und die Vorschrift daher erst für nach Oktober 2016 abgeschlossene Verträge. Das ist im hier diskutieren Fall unstreitig nicht der Fall.

Benutzerebene 1
Und laut der Email welche ich am 04.01 erhalten habe bestand zu diesem Zeitpunkt ja ein Email Support. 

Ich kann aus dieser Email nicht entnehmen dass ich meine Kündigung an eine falsche Adresse geschickt habe. 

Du willst es nicht verstehen? Das Gesetz sagt eindeutig das eine E-mail reicht um der Textform genüge zu tun.

Und was du da oben zitiert hast besagt nur das O2 in der AGB darauf hinweisen muß das die Möglichkeit besteht.

Benutzerebene 7
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Lies das Gesetz! Lies das Urteil vom BGH vom Juli 2016! Die Möglichkeiten der "Textform" sind aber mannigfaltig. Das können Mails sein, das können SMS sein, sogar Beiträge in Foren usw. Kein Gesetz kann o2 vorschreiben ALLE denkbaren Möglichkeiten der Textform abzudecken und anzubieten.

O2 muss dir die Möglichkeit bieten, es per Textform zu kontaktieren -> korrekt

O2 muss eine auf diesem Wege eingegange Kündigung auch ohne eigenhändige Unterschrift (Schriftform) akzeptieren -> korrekt

O2 muss in den AGB darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit besteht -> korrekt

Einen Mailsupport muss o2 trotzdem nicht anbieten, wenn man z.B. die Möglichkeit per Onlineformular, SMS, Fax, Forum oder sonstwas anbietet. Damit ist dann nämlich der Textform genüge getan. Verstehst du das?

Obgleich ich mir natürlich schon wünschen würde, dass o2 Support per Mail (wieder) anbietet ☺️.

Erst dachte ich ja du tust nur so, aber jetzt sehe ich du hast es tatsächlich nicht verstanden. Was du dort oben geschrieben hast ging nur darum das O2 die Agb dahin gehend ändern muß das nicht mehr die Schriftform erforderlich ist sondern eine Kündigung in Textform reicht , was O2 ja bereits getan hat. Das ist das neue.

Das schon länger geltende Gesetz wiederum sagt das eine e-mail oder eine computer-fax die Textform erfüllt und daher jetzt auch anerkannt werden muß.

Benutzerebene 7
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eschide schrieb:

Das schon länger geltende Gesetz wiederum sagt das eine e-mail oder eine computer-fax die Textform erfüllt und daher jetzt auch anerkannt werden muß.

Das ist völlig korrekt ☺️. Wenn o2 E-Mail Support anböte (Konjunktiv!), müsste es Kündigungen per Mail akzeptieren. O2 bietet aber keinen Mailsupport an...

O2 bietet allerdings Support per Fax und Forum an, was die Bedingung der Textform erfüllt. Die Möglichkeit per Textform Vertragsänderungen zu beauftragen besteht also. Und wenn o2 bisher ein Fax ohne Unterschrift nicht akzeptiert (weil keine "Schriftform") hat, muss es das jetzt tun, solange der Absender eindeutig zuordenbar ist. Aber damit ist dann die Möglichkeit per Textform zu kündigen ja gegeben, die Vorschriften des Gesetzes erfüllt. Ich habe das schon mit mehreren Juristen diskutiert und auch Gerichte sehen das (zumindest was es bis jetzt an Urteilen zu der Frage gibt) bisher nicht anders.

O2 bietet allerdings Support per Fax und Forum an, was die Bedingung der Textform erfüllt.

Deinen Ausführungen zufolge müsste o2 eine Kündigung, welche hier im Forum geschrieben wird, akzeptieren ... was aber bekanntermaßen nicht getan wird.

Es braucht keinen E-mail support, es reicht doch wenn die Kündigung bei der offiziellen E-mail Adresse die ja laut TMG angegeben sein muß eingeht. Ob man nun hinterher erst den Weg übers Gericht gehen muß weil O2 die Kündigung eventuell nicht akzeptieren möchte wäre eine andere Sache. Recht bekommen würde man auf jeden Fall.

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Sächsin schrieb:

Deinen Ausführungen zufolge müsste o2 eine Kündigung, welche hier im Forum geschrieben wird, akzeptieren ... was aber bekanntermaßen nicht getan wird.

Bisher ist das nicht so, vllt. ändert sich das aber. Solange aber eine (irgend eine, egal welche) Möglichkeit besteht per Textform zu kündigen, kann man - denke ich - auf diese verweisen.

Im Gesetz steht, dass die Möglichkeit per Textform zu kündigen bestehen muss. Und im (anderen) Gesetz steht, dass eine Email die Textform erfüllt. Das was eschide daraus ableitet ist "o2 muss eine Kündigung per Mail akzeptieren" und das sehe ich eben in der Konsequenz nicht.

O2 wird sagen, es besteht die Möglichkeit per Fax zu kündigen. Ein Fax z.B. ist Textform. Das Gesetz ist erfüllt, die Möglichkeit per Textform zu kündigen besteht.

Eine gerichtliche Entscheidung dazu steht noch aus (zumindest kenne ich keine), aber ich z.B. habe letztens einen Vertrag per E-Post-Brief gekündigt - auch da steht logischerweise keine eigenhändige Unterschrift drauf (da rein elektronisch) aber o2 hat diese Kündigung akzeptiert - obwohl "nur" Textform.

Und ich denke, man wird noch andere Möglichkeiten schaffen ☺️

LG

eschide schrieb:

Es braucht keinen E-mail support, es reicht doch wenn die Kündigung bei der offiziellen E-mail Adresse die ja laut TMG angegeben sein muß eingeht. Ob man nun hinterher erst den Weg übers Gericht gehen muß weil O2 die Kündigung eventuell nicht akzeptieren möchte wäre eine andere Sache.

Der Ausgang eines eventuellen Streitverfahrens wäre in der Tat sehr interessant. Allerdings bezweifle ich, dass man einem Unternehmen auferlegen könnte oder würde, sämtliche Korrespondenz über eine solche pflichtgemäß anzugebende E-Mailadresse abzuwickeln. Das Gesetz schreibt in der Tat zwar vor, dass eine solche Adresse anzugeben ist, nicht aber, wozu genau diese Adresse zu dienen hat. o2 würde sicherlich ins Feld führen, dass es genügend andere Möglichkeiten gibt, seinen Vertrag zu kündigen. Anders sähe es aus, wenn es die anderen Möglichkeiten nicht gäbe.

eschide schrieb:

Recht bekommen würde man auf jeden Fall.

Kann sein, kann aber auch nicht sein. Die Formulierung dieses Satzes zeigt mir, dass Du kein Jurist bzw. in juristischen Dingen nicht allzu erfahren bist. Vor Gericht und auf hoher See...

Benutzerebene 7
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Ich wollte es auch sagen 😉

Mit der Formulierung "Recht bekommt man auf jeden Fall" wäre ich seeeeehr vorsichtig. Am Ende nagelt dich noch jemand darauf fest und du machst dich u.U. haftbar.

Ich denke auch nicht, dass diese Regelung herleiten lässt, dass o2 über diese EMail-adresse sämtliche Korrespondenz abwickeln muss, das TKG gibt das jedenfalls nicht her. Und man kann keinem Unternehmen verlangen, sämtlich Kommunikationskanäle offen zu halten, das ist weder zumutbar, noch geht das aus dem Gesetz hervor.

Am Ende kommt noch jemand auf die Idee per Brieftaube zu kündigen und behauptet Brieftauben sind Textform und o2 müsse dafür gefälligst einen Taubenschlag vorhalten 😉.

Benutzerebene 1
Es ist mir auch völlig egal was O2 in Zukunft macht oder nicht. Dieser Verein hat null Service.

Fakt ist die haben meine Kündigung erhalten und die Email war zu diesem Zeitpunkt aktiv. Man hat mich absichtlich im Glauben gelassen dass der Vertrag gekündigt ist und verwendet im Portal nicht eindeutige Formulierungen. Wie der Mitarbeiter selber gesagt hat, zeigt das Portal nicht den tatsächlichen Vertrag. Ich als Kunde fühle mich absichtlich in die Irre geführt und von diesm Laden mehr als verarscht.

Dass Du das so siehst, wissen wir jetzt.

chrischidaluniz schrieb:

Man hat mich absichtlich im Glauben gelassen dass der Vertrag gekündigt ist und verwendet im Portal nicht eindeutige Formulierungen.



Auch nach mehrmaligem Wiederholen wird das nicht richtig, was Du da schreibst. Die Antwort, die Du per E-Mail erhalten hast, sagt das nicht aus. Kann ja jeder, der Lust hat, weiter oben im Wortlaut des Screenshots nachlesen. Offenbar hast Du die Formulierung so verstanden oder verstehen wollen, aber m.E. ist die Formulierung eindeutig keine Kündigungsbestätigung und auch keine Info, dass Deine Kündigung als solche gesehen und bearbeitet wird.

Wenn Du das anders siehst, wirst Du wohl den Rechtsweg beschreiten müssen. Hier im Forum wirst Du nicht weiterkommen. 😉

Benutzerebene 1
Hilfe kann man von 02 nicht erwarten aber ich hoffe Google findet die Seite und genug Aufmerksamkeit erweckt es ja. 😉

chrischidaluniz schrieb:

aber ich hoffe Google findet die Seite und genug Aufmerksamkeit erweckt es ja.

Erstens überschätzt Du das und zweitens wird die Aufmerksamkeit des verständigen Lesers auf Deine offensichtliche Unfähigkeit gelenkt, ordnungsgemäß zu kündigen und Texte richtig zu verstehen.

Benutzerebene 1
Ich denke nicht du Fuchs 😉 

Es wurde mir ja in der Hotline auch bestätigt. 😉 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Natürlich hast Du es verbockt, sonst wäre der Thread hier ja nicht entstanden.

O2 kann nichts dafür, das Du die AGB´s und bestehende Gesetze und Verordnungen nach trumpscher Manier

Alternativ interpretierst

Dir wurde doch alles schon gesagt, versuche doch mal die Finger für 30 Minuten still zu halten und reflektiere das geschriebene. Vielleicht kommst Du dann auch drauf, das du es hättest gescheiter lösen können.

Du kannst ja auch mal 5 Leute in deinem Freundeskreis fragen, ob sie es wie Du alternative Fakten erkennen, oder wie der Rest der Welt sagen, man, hast Du dich dooof angestellt. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Egal, was das Gesetz sagt, es gilt nicht rückwirkend für bestehende Verträge, also für diesen Kunden so oder so nicht anwendbar.

Da das Gesetz ab 10.2016 gilt, ist es ausreichend für 24 Monatsverträge das 02 die Möglichkeit bis spätestens 6.2018 anbietet.

Vielleicht ist das in den Verträgen die nach Oktober abgeschlossen wurden dann ja in der Meino2 App möglich, per zusätzlichen Button?

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