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Inkasso-Androhung ohne nachweislichen Vertrag

  • 10 December 2016
  • 5 Antworten
  • 6096 Aufrufe

Kundennummer: 6021403085 - Sie haben keinen rechtsgültigen Vertrag mit mir, den Sie nachweisen können. Ich hatte mehrfach darum gebeten. Gestern wurde ich von Ihrer Inkassoabteilung angeschrieben. Eine Anzahlung habe ich geleistet. Das ist keine Anerkennung des angeblich geschlossenen Vertrags. Sie erhalten in Kürze Nachricht von der Verbraucherzentrale bzgl. der genannten Kundennummer. Sollte keine gütliche Einigung entstehen, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Meine Forderung Ihnen gegenüber beläuft sich auf alle bis 07/2016 aufgelaufenen Beträge, die Sie unberechtigter Weise bei uns abgebucht haben (ca. 275,00 €). Eine ihrerseits absichtlich erschwerte Kontaktaufnahme mit Ihnen macht mir eine Klärung der Sachlage mit Ihnen annähernd unmöglich. Um diese habe ich mich mehrfach bemüht. Entweder weisen Sie mir einen unterschriebenen Vertrag nach oder lassen mir die Aufzeichnung des telefonischen Auftrags zukommen oder Sie erstatten mir alle abgebuchten Beträge zurück. Andernfalls kündige ich neben dem bereits gekündigten DSL-Anschluss auch noch meinen bestehenden Mobilfunkvertrag. 

Im Übrigen ist es eine Frechheit, in einem Inkasse-Schreiben eine telefonische Kontaktaufnahme anzubieten, ohne eine Telefonnummer zu benennen.

Ihr gesamtes Geschäftsmodell basiert auf einer professionell angelegten Erzeugung von Falsch- und Fehlabschlüssen ohne Korrekturmöglichkeit des Kunden.

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Lösung von Atabey 10 December 2016, 22:57

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5 Antworten

Benutzerebene 4
Hallo,

dies ist ein öffentliches Forum. Aus diesem Grund wird es nicht möglich sein das Anliegen zu bearbeiten. Wenden Sie sich direkt an den Absender der Forderung.

Trotzdem ein paar Hinweise/Fragen.

Zunächst einmal kann man unberechtigte Abbuchungen durch die Bank zurück buchen lassen. Somit könnten Sie einen Teil der 275 € ggf. zurück buchen.

Dem steht gegenüber die Aussage Inkassoforderung. Demzufolge fordert O2 von Ihnen Geld.

Ich erkenne hier einen Widerspruch in den Aussagen. Vermutlich haben Sie das Geld bereits zurück gebucht und O2 fordert den Betrag nun von Ihnen?

Wieso wollen Sie in diesem Falle rechtliche Schritte einleiten? Dies wäre mir zu aufwändig. Verstehe ich jetzt nicht wirklich?

Ein Inkasso ist nichts anderes als eine Mahnung. Nur bearbeitet dies nicht der Vertragspartner. Also nicht unnötig aufregen. Lohnt nicht!

Bestreiten Sie die Forderung einmal schriftlich. Bitten Sie hierzu um eine Eingangsbestätigung des Schreibens. Teilen Sie in dem Schreiben mir, warum Sie die Forderung bestreiten, bitten Sie um (schriftliche) Nachweise, dass die Forderung zu Recht besteht oder, falls man diese nicht erbringen will, um Stornierung der Forderungen bzw. um Rückzahlung der zu viel berechneten 275,00 €/Erklärung der Gegenforderung (dies wird vermutlich nicht funktionieren da O2 für die Rückzahlung der Ansprechpartner ist, schadet aber auch nicht!). Sollte man weder Nachweise erbringen wollen (man kann niemanden dazu zwingen), so gehen Sie davon aus, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Man möge seitens des Inkassobüros ggf. Klage einreichen.

Weitere Mahnschreiben müssen Sie nicht beantworten.

Wichtig!

Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, so müssen Sie binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dies ist einfach (Kreuz an der entsprechenden Stelle, Begründung ist nicht erforderlich). Beachten Sie die Hinweise im Mahnschreiben. Sind Sie unsicher, ist hier anwaltliche Unterstützung erforderlich.

Nach dem erfolglosen Mahnbescheid bleibt nur die Klage oder der Verzicht auf die Forderung.

Noch ein Hinweis zu den 275 €.

Auch Sie können O2 eine Forderung auf Zahlung stellen und diese nach erfolgloser Mahnung per gerichtlichen Mahnbescheid beitreiben. Sofern die Rechtslage eindeutig ist, würde ich dies sogar empfehlen. Leider fehlen hier sämtliche Fakten, dies zu beurteilen.

Gruß

Kafe

Benutzerebene 3
Es stimmt, das hier ist ein öffentliches Forum. Darum kann man hier keine Rechtshilfe leisten. Vielleicht ist es möglich, den Sachverhalt so zu lösen, vielleicht aber auch nicht.

Daher wäre ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt und/oder der Verbraucherzentrale aus meiner Sicht zielführender.

Das kann dann natürlich auch Geld kosten, aber falls es sich um so eine Masche handelt, dann baut "man" doch darauf, dass die Kunden keine rechtlichen Schritte einleiten, weil es sich ganz knapp noch nicht lohnt.

Interessant wäre es, mehr Infos zu erhalten. Ohne Infos kann man nur spekulieren und nicht richtig helfen, sondern höchstens allgemeine Tipps geben, wie es Kafe freundlicherweise bereits getan hat.

Was ist genau wann wie passiert? Hast Du lediglich Rechnungen erhalten bzw. ist lediglich abgebucht worden oder hast Du zu dem angeblich nicht abgeschlossenen Vertrag irgendwelche Unterlagen erhalten, z.B. eine Bestätigungsmail mit Vertragsunterlagen?

Vielen, vielen Dank an Kafe und Fuchs und Kunde4711 für die Antworten. Ihr habt mir mit den Nachrichten mehr erhellendes zu verstehen gegeben, als o2 in den letzten acht Wochen zu dem Thema.

Den Konkreten und detaillierten Inhalt meines Problems konnte ich hier nicht posten, dafür wäre der Platz nicht ausreichend. ;-)

Dennoch nochmals vielen Dank.

Für derartige Dinge gibt es den Postweg (Einschreiben) an:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

FAX: 01805 – 571 766

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