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Inhaberwechsel und Kündigung

  • January 17, 2018
  • 1 Antwort
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Dingsbums
Besucher:in
Hallo,

Mein Sohn möchte meinen Mobilfunkvertrag übernehmen. Dieser Vertrag ist bereits gekündigt und läuft nur noch bis zum 21.03. Hätte mein Sohn im Falle einer Übernahme auch die Möglichkeit, den Vertrag zum 21.03. zu kündigen?

In den Regelungen steht 'bisherige Kündigungen werden ungültig' dort steht aber auch 'die vertragslaufzeit verlängert sich nicht' immerhin könnte mein Sohn den Vertrag gar nicht mehr fristgerecht kündigen.sind die antworten, die hier gegeben werden eigentlich von O2 bestätigt oder nur Meinungen der User?

Danke im voraus und viele Grüße

Lösung von stefanniehaus

Es ist richtig, dass sich durch eine Vertragsübernahme die Vertragslaufzeit nicht ändert. Läuft der Vertrag vor der Vertragsübernahme noch beispielsweise 8 Monate, läuft er nach der Vertragsübernahme auch noch 8 Monate (die Laufzeit beginnt also nicht von neuem)

Richtig ist auch, dass durch eine Vertragsübernahme eine Kündigung aufgehoben wird. Denn der alte Inhaber ist ja nicht berechtigt den Vertrag des dann neuen Inhabers zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit geht weiterhin bis zum 21.03.2018. Da es aber nicht möglich ist, eine Kündigung zum 21.03.2018 fristgerecht einzureichen, würde der Vertrag dann bis zum 21.03.2019 laufen.

Die Verlängerung des Vertrages ist dann also nicht direkt durch die Vertragsübernahme bedingt, sondern durch die nicht einzuhaltende Kündigungsfrist.

1 Antwort

stefanniehaus
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  • January 17, 2018
Es ist richtig, dass sich durch eine Vertragsübernahme die Vertragslaufzeit nicht ändert. Läuft der Vertrag vor der Vertragsübernahme noch beispielsweise 8 Monate, läuft er nach der Vertragsübernahme auch noch 8 Monate (die Laufzeit beginnt also nicht von neuem)

Richtig ist auch, dass durch eine Vertragsübernahme eine Kündigung aufgehoben wird. Denn der alte Inhaber ist ja nicht berechtigt den Vertrag des dann neuen Inhabers zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit geht weiterhin bis zum 21.03.2018. Da es aber nicht möglich ist, eine Kündigung zum 21.03.2018 fristgerecht einzureichen, würde der Vertrag dann bis zum 21.03.2019 laufen.

Die Verlängerung des Vertrages ist dann also nicht direkt durch die Vertragsübernahme bedingt, sondern durch die nicht einzuhaltende Kündigungsfrist.