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Tut mir leid o2 aber was ich in der letzten Zeit für einen Kundenservice beobachtet habe, dafür habe ich ein kleines Präsent für euch. (Ging wohl nach hinten los, nicht?)



Kündgungen für Verträge die ab 01.10.2016 online abgeschlossen bedürfen nur noch der Textform. Die Schriftform ist nicht mehr Pflicht. Heißt das o2 sich schnellstens um einen Emal Support bemühen und einen Kündigungsbutton im Portal beretstellen muss.

Man kann kündigen per Brief, Telefon, Fax, Onlnechat (dazugehört auch dese Community), Emal usw.



Ich lese auch draus, das man auch keine Beweislast einer eingegangenen Kündigung hat, sondern wenn o2 es anzwefelt, dann zeigt man denen nach dem Motto: "Hier guck da die hab ich euch geschickt", dürfte dies ausreichen. Keine Gewähr.



Ich verlinke mal eine Seite die die nötigen Paragraphen beinhaltet: https://www.ra-plutte.de/agb-aenderung-onlinevertraege-muessen-online-kuendbar-sein/
AGB: https://static2.o9.de/blob/7097642/v=49/Binary/agb-postpaid.pdf



8.8 Jede Kündigung bedarf der Textform.



Aus deinem Link:



Bei online geschlossenen Verträgen müssen Unternehmer ab dem 01.10.2016 damit beispielsweise Kündigungen per

  • E-Mail
  • Telefax
  • Computerfax
  • maschinell erstelltem Brief
  • SMS
akzeptieren, und zwar nicht nur rein tatsächlich, sondern auch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.




Kündigungsmöglichkeiten: https://www.o2online.de/service/vertrag-tarif/kuendigung/

(Tele)Fax ist aufgeführt





Passt oder nicht?
o2 supportet keine Emails und Kündigungen per Chat werden nicht akzeptiert. Das ist aber die Pflicht von o2. Mit o.g. Urteil können die sich nicht mehr querstellen.
Welches Urteil?

Wo steht, dass es per Chat oder EMail akzeptiert werden muss?
Steht ganz klar im Link oder hier: https://www.inside-handy.de/news/42281-handyvertrag-kuendigen-email



Ich zitiere vom Link vom Threadanfang: "

Kündigung in Textform – was bedeutet das?

Die Textform ist in § 126b BGB geregelt. Im Unterschied zur Schriftform setzt sie keine eigenhändige Unterschrift voraus (§ 126 Abs. 1 BGB). Bei online geschlossenen Verträgen müssen Unternehmer ab dem 01.10.2016 damit beispielsweise Kündigungen per


  • E-Mail
  • Telefax
  • Computerfax
  • maschinell erstelltem Brief
  • SMS
akzeptieren, und zwar nicht nur rein tatsächlich, sondern auch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unzulässig wäre es dagegen, die Kündigung eines Verbrauchers nur in Form eines handschriftlich unterzeichneten Brief zuzulassen. Unternehmer, die über den 01.10.2016 hinaus entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen online bereitstellen oder Verbrauchern auch nur entsprechende Auskünfte erteilen, können abgemahnt werden"
Also die Kündigungsmöglichkeiten die man laut Gesetzt hat, sind weitaus mehr, als o2 vorgibt zu haben.
Nur weil o2 per Fax anbietet heißt nicht das die damit andere Textformen ausschließen können. Es steht jedem Frei wie man kündigt. Also wenn eine per Chat oder Email reinkommt, muss diese akzeptiert werden.
Dann kündige am besten, wie es dir genehmt ist. Dann warte die Reaktion ab, stelle alle Zahlungen ein und lass dich dann ggf mahnen und verklagen. Dann urteilt ein Richter darüber.



Ob o2 es soweit kommen lässt oder vorher den Vertrag beendet, kann man sich denken.



Was man sich auch denken kann ist, dass o2 sich hier dazu nicht äußern wird.



Daher meine Frage: Was ist das Ziel dieses Threads?





Meine persönliche Meinung zu diesen Thema:



Die AGB von o2 entsprechen der Gesetzeslage. O2 muss nicht alle möglichen Wege extra schaffen, damit man seine Kündigung los wird. Hat o2 aber Wege, sind sie für jeden auch nutzbar.
Da sich o2 bisher nicht offiziell zu diesem Thema geäußert hat (und es wahrscheinlich auch nicht tun wird), kann man leider nur raten und spekulieren. o2 scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass eine E-Mail-Kündigung nicht möglich ist, weil man gar keinen E-Mail-Support anbietet. Eine Pflicht, allgemeinen E-Mail-Support anzubieten, gibt es in der Tat nicht.



Das enthebt o2 nach meiner Meinung jedoch nicht von der Pflicht, speziell und meinetwegen ausschließlich für Kündigungen eine E-Mail-Adresse anzubieten. Für Widerrufe gibt es diesen Weg schließlich auch - neben den anderen Wegen wie Brief, Fax und Hotline.



Ich persönlich finde die Vorgehensweise von o2 nicht in Ordnung. Sinn und Zweck der seit 2016 geschaffenen Regelung ist es, dass man genauso unkompliziert und schnell kündigen kann, wie man einen Vertrag geschlossen hat. Hat man einen Vertrag mit ein paar Mausklicks geschlossen, sollte es auch möglich sein, mit ein paar Mausklicks zu kündigen, am besten so, wie man auch Surf-Upgrades aktivieren oder deaktivieren kann. winSIM bietet z.B. in seiner "Servicewelt" schon seit Jahren die Möglichkeit, online zu kündigen, und zwar ohne den Quatsch mit einer "Vormerkung" und anschließender telefonischer Bestätigung durch den Kunden, die offenbar nur zum Zweck geschaffen wurde, den Kunden am Telefon irgendwie zum Bleiben zu überreden.



Was mich bei der ganzen Sache seit langem wundert, ist, dass o2 bisher noch nicht von den sonst so rührigen Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt wurde. Jedenfalls ist mir dergleichen nicht bekannt.
Daher meine Frage: Was ist das Ziel dieses Threads?

Vermutlich Langeweile. Das erklärt auch das immer von Urteilen gesprochen wird aber keins verlinkt wird.
Der TE hat die Änderung von 2016 auch nur aufgrund eines Artikels im Internet für sich interpretiert.
Steht ganz klar im Link oder hier: https://www.inside-handy.de/news/42281-handyvertrag-kuendigen-email





Ich hatte nach einem Urteil gefragt. In diesem Link steht folgendes:



Des Weiteren erschließen sich zahlreiche weitere Möglichkeiten, den Vertrag künftig in Textform zu kündigen




Der Verfasser spricht hier von weiteren Möglichkeiten und nicht von Möglichkeiten, welche von den jeweiligen Anbietern auch umgesetzt werden müssen, weil sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.



Hier muss ich schon leider schreiben, dass für manche die deutsche Sprache wohl nicht mehr eindeutig zu verstehen ist und sich für manche zu einem mittlerweile unüberwindlichem Hindernis entwickelt.





Bei online geschlossenen Verträgen müssen Unternehmer ab dem 01.10.2016 damit beispielsweise Kündigungen per

  • E-Mail
  • Telefax
  • Computerfax
  • maschinell erstelltem Brief
  • SMS
akzeptieren, und zwar nicht nur rein tatsächlich, sondern auch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.





Ich hatte bereits oben das Wort beispielsweise hervorgehoben. Der Autor hätte -um es eindeutiger zu formulieren- zwischen den letzten beiden Punkten (maschinell erstellter Brief, SMS entweder ein UND oder ein ODER) einfügen sollen/müssen. Entweder müssen alle Möglichkeiten angeboten werden oder eines dieser Möglichkeiten. Da aber bereits das Wort beispielsweise zu Anfang steht, dann ist es keine vollständige Auflistung. Dann ist davon auszugehen, dass zwischen allen Möglichkeiten ein ODER stehen muss.
Hallo Trackdeluxe,



Vor nicht zu langer Zeit, wurde das selbe Thema hier im Forum mit einem anderen Kunden erörtert.



Dieser kam auf die Idee, die emailadresse im Impressum von O2 für die Kündigung zu nutzen.



O2 hat die Kündigung bestätigt, entgegen anderslautender Erwartungen des einen oder anderen Experten.



Ich habe seinerzeit angemerkt, wenn viele Kunden diese Möglichkeit nutzen würden, gäbe es wahrscheinlich sehr bald eine separate emailanschrift zwecks Kündigung.



Ansonsten deckt sich meine Ansicht mit der von Omi Korn. Die nach meinem Dafürhalten auch mit deinen Erwartungen kongruent ist..



Was ich nicht verstehe ist, warum man dich hier so angeht.



Wenn die Gesetzeslage so ist, wie du vermutest und vertrittst, sollte es auch entsprechend umgesetzt werden.



Solange das nicht der Fall ist würde ich als Kunde immer den sicheren Weg wählen, per Fax oder Einwurfeinschreiben, um einen Nachweis zu haben.



Gruß

Gmo


Dieser kam auf die Idee, die emailadresse im Impressum von O2 für die Kündigung zu nutzen.



O2 hat die Kündigung bestätigt, entgegen anderslautender Erwartungen des einen oder anderen Experten.




Und wenn man viel Zeit hat, die Kündigungsfrist also nicht in den nächsten Wochen abläuft, wäre es sicherlich nicht verkehrt, das zu probieren. Andere Kunden hatten damit nämlich keinen Erfolg, wil die Mail vermutlich nicht an die richtige Stelle ankam. Mir persönlich wäre dieser Weg Zeitverschwendung wenn ich weiss, dass es Glückssache ist, ob das so funktioniert.





Solange das nicht der Fall ist würde ich als Kunde immer den sicheren Weg wählen, per Fax oder Einwurfeinschreiben, um einen Nachweis zu haben.




Volle Zustimmung.

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