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Gelöst

Handyversicherung Servicecom24


Hallo,



ich habe folgende Frage. Ich habe vor zwei Jahren über myhandy ein Handy finanziert, deren letzte Rate am 28.06.15 beglichen wurde. Kurz nach Vertragsabschluss rief mich ein Mitarbeiter von O2 an und verkaufte mir eine Handyversicherung für 8,- im Monat. Ich habe dem telefonisch zugestimmt, habe aber niemals Unterlagen, AGBs oder irgendetwas dazu erhalten. Ich habe über die letzten zwei Jahre! mehrmals versucht, diese ominöse Versicherung zu kontaktieren und die Versicherung zu kündigen, jedes Mal ohne Erfolg. Dann habe ich mir aus Faulheit gedacht "Ach die 8,- Euro, egal...dafür ist mein Handy ja versichert". Nun ist mein Vertrag jedoch am 28.06. ausgelaufen, die Versicherung zieht jedoch weiter einfach die Rate ab. Nun meine Frage: Wie kann ich in Erfahrung bringen, was es mit dieser Versicherung auf sich hat und wie man sie kündigen kann. Eigentlich müsste sie sich doch automatisch mit Vertragsende auflösen?!?



Es kann ja auch nicht sein, dass O2 diese Versicherungen verkauft, aber nach Zustimmung einfach nichts mehr damit zu tun hat?



Ich bitte um Rückinfo, wie ich hier an Informationen kommen kann, ob die Versicherung automatisch endet oder was ich tun kann.



Vielen Dank im Voraus!

MfG



Mina



34 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Es kann ja auch nicht sein, dass O2 diese Versicherungen verkauft, aber nach Zustimmung einfach nichts mehr damit zu tun hat?

Doch das ist so. Warum sollte es nicht sein können?

Wenn ein Mitarbeiter von O2 mir die Versicherung verkauft und mir zusichert, dass ich Unterlagen zugeschickt bekomme mit den Versicherungsbedingungen, das aber niemals passiert, dann kann ich wohl erwarten, dass O2 sich darum kümmert. Mir wurde noch nicht einmal der Name der Gesellschaft genannt, die habe ich nur anhand der Abbuchung herausfinden können.

Seltsam finde ich, dass Du keine Unterlagen zugeschickt bekommen hast. Könnte es sein, dass die vielleicht im Spam-Ordner gelandet sind? Denn eigentlich hättest Du u.a. auch eine Widerrufsbelehrung erhalten müssen.

Vielleicht ist ja ein/e Moderator/in so nett und schaut mal für Dich nach und gibt Dir die gewünschten Informationen.

Benutzerebene 7
Hi mina2008,

tatsächlich hast du in dem Falle ein Vertragsverhältnis mit der Versicherung abgeschlossen und alles weitere ist auch mit dieser zu klären. Infos bekommst du auch hier - Unsere Beratung zur Handy-Versicherung | o2 online

Gruß,

Marc

Solange man keine Unterlagen erhält, und das muss die Versicherung per Einschreiben und Rückschein nachweisen wenn es drauf ankommt, ist der Vertrag schwebend unwirksam und alle gezahlten Beiträge sind nach einer Kündigung des Versicherungsnehmers zu erstatten.

Ich bin auch dabei diese Versicherung zu erreichen da ich auch nach zwei Monaten noch keine Unterlagen erhalten habe, die fristlose Kündigung der Versicherung ist geschrieben und geht morgen raus.

Wenn wir weder bei O2 jemand helfen kann, noch bei dieser Hotline wo man nicht da hin kommt wo man hinkommen will und man auf meine Mails nicht reagiert dann ist das der letzte Schritt.

Benutzerebene 7
Abzeichen
In den offiziellen FAQ heißt es

"Die Handy-Versicherung kann nach Ablauf der 24 Monate Vertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform - schriftlich per E-Mail an hv@telefonicainsurance.de, per Fax: 089 - 70 80 92 75 oder per Brief an Telefónica Insurance S.A. Direktion für Deutschland, Handy-Versicherung, Postfach 50 06 80, 80976 München, erfolgen."



Das würde ich da einfach mal so versuchen und um eine schriftliche Bestätigung bitten. Vmtl. sind deine Kündigungsversuche zuvor fruchtlos geblieben, weil die 24 Monate noch nicht um waren.



Und es ist sehr wohl möglich, dass o2 nur als Mittler auftritt. Wenn du z.B. bei Media Markt eine Finanzierung machst, dann machst du die auch nicht mit Media Markt, sondern mit irgendeiner Bank, die dann auch dein Vertragspartner ist - es wird sozusagen nur vermittelt.



Es ist völlig ausreichend, dir die Vertragsbedingungen z.B. per Mail zuzustellen. Niemand muss dir etwas per Post schicken o.Ä. und es ist auch nichts schwebend unwirksam, wie hier geschrieben wurde, wenn das nicht geschieht. Nur man muss dir die AGBs - irgendwie - zugänglich machen. Hast du mal deine Emails von vor 2 Jahren durchgesehen?



Dennoch ist das mit Servicecom24 reichlich undurchsichtig. Eine Google-Suche weist zurück auf Telefonica. Sogar das offizielle Service-Portal hat eine Telefonica-Aufmachung, aber Servicecom24 in der Adresszeile (https://www.servicecom24.de/sp/login/), eine Postadresse für Servicecom gibt es in Hamm (ServiceCom24 Dienstleistungssystem GmbH, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler in Hamm Bockum-Hövel), das Ganze liest sich aber wirklich nicht Vertrauen erweckend, scheinen auch außer Telefonica keine Partner zu haben. An der selben Adresse sind auch noch eine Reihe anderer Versicherungsmakler, also vmtl. nur ein Briefkasten. Meine Abneigung gg. solche Versicherungen wird dadurch nicht unbedingt vermindert.





Vielen Dank an alle für die Infos.

Das interessante an der ganzen Sache ist/war, dass ich die AGBs oder Widerrufsbedingungen weder per Post, noch per Mail erhalten habe. Ich will jetzt auch gar nicht mein Geld zurück, an sich macht eine Handyversicherung ja auch Sinn. Dann hätte ich mich auch vorher drum kümmern müssen. Aber jetzt ist ja mein myhandy-Vertrag ausgelaufen, zu dem ich die Versicherung abgeschlossen habe und die Versicherung bucht einfach weiter ab. Ich hatte mal vor einiger Zeit die Servicecom24 angeschrieben, die haben dann darauf hingewiesen, dass die nicht zuständig seien und haben mit eine andere Mail-Adresse gegeben. Die wollten aber auch nicht zuständig sein. Seltsamerweise steht bei der Abbuchung aber "Servicecom24". Die Mail-Adresse hv@telefonicainsurance.de kannte ich zum Beispiel gar nicht. Da habe ich jetzt meine Kündigung hingeschickt, schauen wir mal was passiert. Danke auf jeden Fall für die Tipps und Infos!

Kannst du mal bitte die andere Mailadresse benennen? Es kann nicht sein das Du als Kunde hier hin und hergeschoben wirst, nur weil sich keine zuständig fühlt. Bei so etwas schwillt mir der Kamm.

Gruß

Hallo,

deine Unterlagen kannst Du über diesem Link einsehen.

https://www.servicecom24.de/sp/login/

Ferner würde ich das ganze per Brief mit Einschreiben und Rückschein an

Telefonica Insurance S.A. Direktion für Deutschland

Handy-Versicherung

Postfach 50 06 80

80976 München

absenden.

Diese Form wäre möglich.

Vorname Nachname

Anschrift

PLZ Ort

Ort, den Datum

Versicherer

Abteilung

Anschrift

PLZ Ort

Kündigung meiner bestehenden Handyversicherung

Vertragsnummer

Versicherungsnehmer

versichertes Handy (Typ)

Mobilfunknummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich oben aufgeführte Handyversicherung unter Einhaltung der vierwöchigen Frist zum Ablauf des Versicherungsvertrages am xx.xx.xx.

Ich bin an einer Weiterversicherung nicht interessiert und bitte daher, von Rückwerbeversuchen abzusehen.

Die Ihnen von mir erteilte Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit Ablauf der Versicherung.

Bitte bestätigen Sie mit dieses Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,







Vieleicht hilft es Dir ja noch.












Wenn du die Unterlagen nicht per Post bekommst dann kannst du die Versicherung jederzeit zu Beginn der Versicherung kündigen da sie schwebend unwirksam ist. Da helfen auch keine Verweise auf die Internetseite der Versicherung, das muss schwarz auf weiss nach Hause kommen. 

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Post muss nicht sein. Es reicht auch Email etc.

Benutzerebene 7
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Werte Mure1977,

auch wenn du das noch öfter behauptest, wird es trotzdem nicht richtig, bitte unterlasse das!

Ich habe aktuell 5 Verträge mit o2 und ich habe noch NIE irgendetwas schwarz auf weiß nach Hause bekommen, bzw. irgendwas unterschrieben. Sind meine Verträge jetzt alle schwebend unwirksam? Wenn ja, fände ich - und o2 - das sicherlich interessant. Wenn du das behauptest, kannst du doch bestimmt mal eine Quelle (Gesetz, Urteil) anfügen...?

Man kann sehr wohl Verträge online oder am Telefon abschließen, oder sogar mündlich und es muss dir nichts nach Hause geschickt werden. Aber man muss dir die AGBs zugänglich machen, geht auch per EMail, oder Verlinkung, etc. pp.

Quelle: Brennecke & Partner Rechtsanwälte

In der Praxis gibt es daher zwei Möglichkeiten des Vertragsabschlusses.

Unterschieden wird zwischen dem Widerspruchs- und dem Antragsmodell. Nach dem Antragsmodell werden dem Versicherungsnehmer vor bindender Antragstellung sämtliche Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen überlassen. Der Vertrag kommt dann regelmäßig mit dem Zugang des Versicherungsscheins zustande. Da der Abschluss von Versicherungsverträgen als sog. Massengeschäft bezeichnet werden muss, ist das Antragsmodell in der Praxis eher der Ausnahmefall. In der Regel kommen die Verträge nach dem sog. Widerspruchsmodell zustande, denn in der Regel werden dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung keine Versicherungsbedingungen und keine Verbraucherinformationen ausgehändigt. Ab Zugang des Versicherungsscheins ist der Vertrag daher schwebend unwirksam. Erst wenn kein Widerspruch erfolgt, kommt der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist rückwirkend zustande.







Bitte keine Unwahrheiten schreiben und dann noch meinen anderen den Mund verbieten zu können, danke 😉.




Wenn du die Unterlagen nicht per Post bekommst dann kannst du die Versicherung jederzeit zu Beginn der Versicherung kündigen da sie schwebend unwirksam ist. Da helfen auch keine Verweise auf die Internetseite der Versicherung, das muss schwarz auf weiss nach Hause kommen.

Das ist ein von erfrischender Unkenntnis der Rechtslage geprägter Beitrag, oder kurz gesagt: falsch. 😉

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@Mure1977:

Schön gebrüllt, aber wo steht da was von Post? Du bist hier derjenige, der Unwahrheiten verbreitet!

Im Ernstfall muss die Versicherung den Zugang der Versicherungsbedingungen nachweisen können, aber was soll ich da groß schreiben, macht ihr mal so weiter. Die Fakten sind klar und damit hat es sich dann auch.

Den Auszug aus dem Versicherungsgesetz habe ich gepostet. Wenn die Unterlagen für die Versicherungen nicht kommen ist der Vertrag noch nicht geschlossen, nachdem die Unterlagen dann kommen ist die Versicherung immer noch schwebend unwirksam und wenn der Kunde der Versicherung nicht widerspricht ist alles klar.

Oder diskutieren wir jetzt hier Gesetze weg ?

Benutzerebene 7
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Die Fakten sind klar. Nur willst du das nicht wahr haben!

Benutzerebene 7
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§126 III BGB sagt, dass es auch in elektronischer Form möglich ist - ist im Sachbereich auch durchaus üblich und auch von Gerichten anerkannt.

Du kannst hier nicht z.B. Lebens- oder Rentenversicherungen, wo es um Beträge von vielen Tausend € geht mit einer Versicherung für ein kleines Consumer-Teilchen gleichsetzen.

Hast du schonmal online was gekauft? - Wenn ja, hast du da was unterschrieben? Nein? Hmm, muss wohl doch ohne Unterschrift gehen. Wenn du aber z.B. Online ein Grundstück kaufst, dann gelten da andere Bedingungen.

Lies mal auch den ersten Absatz von deinem link, nicht nur den 3. 😉



Im Ernstfall muss die Versicherung den Zugang der Versicherungsbedingungen nachweisen können,



Das hat hier niemand bestritten, sondern nur Deine unhaltbare Aussage, dass dies auf dem Postweg geschehen muss.

Benutzerebene 7
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Mich würde aber mal eine Antwort der TE interessieren, ob sie jetzt Erfolg hatte mit ihrer Kündigung?

Ist ja teilweise richtig was ihr schreibt, es geht hier um den aktuellen Fall dass die VN, so wie ich auch, bisher keine Unterlagen erhalten hat, das ist Fakt 1 und demnach gibt es eigentlich keinen Vertrag, da dieser erst mit Zugang der Unterlagen zustande kommt. Und wenn man das per Mail macht dann siehe unten. Das Zusenden per Mail geht, ist aber keine ganz sichere Sache, zum Beispiel wenn der VN keinen PC besitzt.







Als „schriftlich und in Textform“ gilt nicht nur ein papierhafte Zustellung per Post bzw. eine persönliche Aushändigung. Der Versicherer kann seine Informationspflichten auch durch eine Übergabe der Informationen in elektronischer Form wahren und sie zum Beispiel im Anhang einer E-Mail senden. Das gewählte Medium muss die Speicherung und Wiedergabe der Informationen ermöglichen. Ein einfacher Link auf eine Unterseite der Homepage des Versicherers reicht nicht. Wird dem Versicherungsnehmer hingegen eine DVD mit den Informationen übersandt, reicht dies aus. Eine Ausnahme: Ist dem Versicherungsnehmer der elektronische Empfang nicht in zumutbarer Weise möglich (etwa weil er keinen PC besitzt), muss die Zustellung zwingend schriftlich erfolgen.

Quelle: Versicherungsantrag und Annahme durch den Versicherer

Ich habe die Versicherung diese Woche per Telefon gekündigt, in der Hotline und hatte schon während des Gesprächs die Mail erhalten wann diese endet.

Nur mit den Versicherungsbedingungen scheint es nicht zu klappen.

Benutzerebene 7
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Ja, die Versicherung muss dir die Unterlagen zukommen lassen und auch im Ernstfall beweisen, dass du sie bekommen hast. Unwahr ist allerdings, dass dies auf dem Postweg geschehen muss.

Steht so in keinem Gesetz und auch nicht in dem link, den du gepostet hast. Unser Gesetzgeber ist zwar manchmal ein wenig "altmodisch" und unflexibel aber so von vorgestern sind die dann doch nicht 😉

Dir wünsche ich dann noch viel Erfolg bei deinem Widerspruch gegen deine Versicherung, die haben idR gute Rechtsabteilungen und kennen die Rechtslage sehr genau. Telefonisch und Bestätigung schön ... ich drücke die Daumen ☺️



Ist ja teilweise richtig was ihr schreibt, es geht hier um den aktuellen Fall dass die VN, so wie ich auch, bisher keine Unterlagen erhalten hat, das ist Fakt 1 und demnach gibt es eigentlich keinen Vertrag, da dieser erst mit Zugang der Unterlagen zustande kommt. Und wenn man das per Mail macht dann siehe unten. Das Zusenden per Mail geht, ist aber keine ganz sichere Sache, zum Beispiel wenn der VN keinen PC besitzt.




Das finde ich erfreulich, dass Du so langsam auf den richtigen Weg kommst.

Eine E-Mail wird sicher nicht versendet, wenn keine E-Mailadresse angegeben wurde. 😉

Kam von meiner Seite was persönliches ? Ich weiß schon ganz genau was ich zu schreiben haben, dafür habe ich selbst lange genug in dem Bereich gearbeitet. Daher kenne ich die Extremfälle der Branche ganz gut. Da hat ein findiger Kunde nach ein paar Jahren behauptet er hätte nie die Bedingungen erhalten und ist damit dann vor Gericht durch gekommen weil die Versicherung den Zugang nicht beweisen konnte. Die Versicherung wurde zu Beginn aufgelöst und er war quasi umsonst versichert 😉

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