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gymondo kauf durch werbung

  • February 6, 2024
  • 2 Antworten
  • 49 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich brauche wirklich Hilfe unzwar ist in einem Spiel Werbung aufgeführt wurden und dadurch hat sich dann eine Kauf zugezogen der nicht gewollt war ! (Gymondo) nennt sich dieser Anbieter oder wie man es auch immer nennen mag . Ich möchte mein Geld zurück 9.99€ !!! ( Ich hatte diese Flate rate oder Abo gekündigt ) aber ich weis nicht ob es wirklich heut gekündigt ist !! Bitte Liebes o2 Team ich brauche Hilfe !  Könnt ihr mal nachsehen. Ich habe auch 3 Anbieter schon gesperrt jetzt nachdem es passiert ist weil ich mich bischen eingelesen habe trotz alldem brauche ich eure Hilfe .

 

mit freundlichen Grüßen 

 

2 Antworten

bielo
Legende
  • February 6, 2024

Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

Du solltest widerrufen und nicht kündigen.

 

Weitere Infos:

 

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • February 6, 2024

Hallo @Lui12k,
vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen bei uns meldest. Auf welchem Weg hast du das Gymondo Abo denn beendet? Hattest du danach eine Bestätigung zu der Deaktivierung bekommen? Du kannst unter Mein o2 nachschauen ob die Deaktivierung erfolgreich war.
Viele Grüße Bianca