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Hallo! :)

Derzeit läuft mein Mobilfunkvertrag noch aus alten Zeiten auf den Namen meiner Mutter, was ich nun endlich mal abändern will.
Hier in der o2-Community habe ich nun schon öfter gelesen, dass bei einem entsprechenden Vertragsinhaberwechsel der Grundgebühr-Rabatt (sofern denn vorhanden) bestehen bleibt - wie es ja auch eigentlich Sinn macht. Ich habe nun bereits persönlich die letzten beiden Vertragsverlängerungen an der Hotline durchgeführt, und bei der letzten Verlängerung vor zwei Monaten wurde mir extra vom Mitarbeiter bestätigt, dass es da keine Probleme geben sollte mit dem Rabatt, sollte ich den Vertrag mal auf mich umschreiben lassen. Dies steht vor allem in dem Kontext, dass ich seit kurzem einen eigenen o2 DSL-Vertrag habe und nun auch den Kombivorteil nutzen will (Inhaberwechsel beim Mobilfunkvertrag auf mich vorausgesetzt).

Nun hat mir im Chat der Mitarbeiter plötzlich geschrieben, dass der Grundgebühr-Rabatt nun doch entfallen würde, was ich mehr als schade finde und mich zugleich auch irgendwo verärgert - zumal bei der Verlängerung das ja extra besprochen wurde. 
So ein Kombivorteil summiert sich doch sehr schnell, sodass es sonst für mich günstiger gewesen wäre, einfach mit DSL bei der Telekom zu bleiben…

Ließe sich da nicht doch im Sinne von beiden Seiten eine Lösung finden? Ich habe von meiner Seite aus alles nötige getan und das Thema extra angesprochen - wenn ein Mitarbeiter dann doch etwas falschen sagt (gewollt oder ungewollt ist ja unwichtig), ist es schade, wenn ich das nun ausbaden muss. :/

 

Viele Grüße,

Tobias

Um was für einen Rabatt handelt es sich denn? Woher stammt dieser?

Die meisten Rabatte entfallen bei einem Vertragsinhaberwechsel, weil die Voraussetzungen dann nicht mehr vorliegen (Hardwarerabatt, Kombivorteil, JungeLeute-Rabatt etc.)


Hallo Stefan,

es handelt sich um einen regulären Grundgebühr-Rabatt, der im Zuge einer Vertragsverlängerung auf die vollen 24 Monate gewährt wurde. Dieser würde laut Angabe des Mitarbeiters, der mich zur vorzeitigen Vertragsverlängerung gedrängt hatte, auch nicht durch Vertragsinhaberwechsel wegfallen. Andernfalls hätte ich seinem Angebot auch nicht zugestimmt und würde jetzt nicht vor diesem Ärger stehen.


Hallo @tebewalden,

 

bei einem Vertragsinhaberwechsel sieht es so aus, dass Rabatte auf die Grundgebühr übernommen werden, aber nicht die Rabatte, die durch einen Kombi-Vorteil, Hardwarerabatt, Junge Leute Rabatt herrühren, so wie @stefanniehaus das auch schon sagte.

Hast du den Vertragsinhaberwechsel denn schon beantragt?

 

Viele Grüße
Juliane

 


Hi Juliane,

okay - das klingt schon mal sehr hilfreich! :)

Ich hatte kurz vor Absenden des Online-Formulars zur Sicherheit im Chat nachgefragt, und dort bekam ich eben die etwas unschönere Info, dass der Rabatt auf die Grundgebühr wegfällt.

Vorhin war ich jedoch nochmal in Kontakt mit deiner Kollegin vom WhatsApp-Team, welche deine Aussage bestätigte und zur Sicherheit nochmal eine Notiz im Auftrag hinterlegte, dass der Rabatt von der zuständigen Abteilung dringelassen wird! :)

 

Viele liebe Grüße 


Hallo,

 

schön das Du jetzt die entsprechende Info über einen weiteren Kanal erhalten hast.

 

Gruß


Hallo @tebewalden,

 

ich würde dich bitten, zukünftig deine Anliegen nicht in unterschiedlichen Kommunikationsplattformen anzubringen. Natürlich möchtest du schnell eine Lösung, vor allem bei einem Inhaberwechsel, aber das kann die Bearbeitung behindern bzw. können sich die Beabreitungen über verschiedene Kanäle überschneiden.

Es freut mich aber, dass es nun zu einem guten Ergebnis gekommen ist! :blush:

 

Viele Grüße
Juliane


Hallo @tebewalden,

 

wenn du über aktuelle Aktionen und Neuigkeiten informiert sein möchtest, schaue gerne mal bei Neues und Aktuelles vorbei! Wir würden uns freuen, wenn wir von dir lesen würden!

 

Viele Grüße
Juliane


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