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Google Pixel 7 Pro mit Chrome Book Aktion - Verarsche hoch 10!


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein persönliches Angebot von ihnen bekommen, welches ich bis 10.08. bestätigen sollte. Daraufhin habe ich meine Vertrag gekündigt, auf die Bestätigung gewartet und wollte das Angebot heute bestätigen.

Nun sagt mir eure Homepage, dass die Artikel in meinem Warenkorb nicht mehr verfügbar sind. Auch auf Nachfrage bei der Hotline konnte mir nicht weitergeholfen werden ob nach der aussage ihres Servicemitarbeiters sowohl das Chromebook als auch das Pixel7 Pro noch vorrätig ist.

Der Höhepunkt war aber die Bitte das Gespräch noch positiv zu bewerten…

 

Ich habe meiner Meinung nach ein persönliches und somit verbindliches Angebot erhalten welches ich innerhalb der vorgegebenen Zeit bestätigt habe und bekomme die versprochenen Dienstleistungen sowie Hardware nicht von ihnen? Verstößt das nicht gegen die § 145- 150 im BGB?

 

Ich bitte um Aufklärung bevor ich das an meinen Rechtsschutz weiterleite.

MFG! /s

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Lösung von Klaus_VoIP 9 August 2023, 11:57

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8 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Du hast das Angebot doch gar nicht bestätigt. Wogegen soll o2 deswegen dann verstoßen haben?

Na, dann schreib mal wie’s ausgeht,

Und suche den Satz. ” solange der Vorrat reicht “ oä.

im Kleingedruckten.

Du hast das Angebot doch gar nicht bestätigt. Wogegen soll o2 deswegen dann verstoßen haben?

Die Frage könntest du dir selber beantworten wenn du § 145 im BGB kennen würdest.

Na, dann schreib mal wie’s ausgeht,

Und suche den Satz. ” solange der Vorrat reicht “ oä.

im Kleingedruckten.

Das stand tatsächlich beim Angebot auf der Homepage. Aber eben nicht mehr im personalisieren Angebot (Bestellbestätigung) im welchen mir bestätigt wurde, dass die Ware bis zum 10.08. für mich reserviert wurde.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Mit deiner Antwort auf poales hast du ja schon deine Antwort auf meinen widerlegt/beantwortet. Danke.

 

Hast du bestellt oder reserviert? Das ist schon ein großer unterschied.

Mit deiner Antwort auf poales hast du ja schon deine Antwort auf meinen widerlegt. Danke.

Keine Ahnung was du meinst…

 

Ich habe bei O2 wegen dem Angebot angerufen, habe dort alle Daten abgegeben und dann eine Bestätigung zu meiner Bestellung bekommen.

Erster Satz der Email:


Guten Tag,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung vom 02.08.2023. Bleibt nur noch eins:

Bitte gehen Sie auf Ihre Bestell-Seite und wählen Sie dort Ihre bevorzugte Zahlungsmethode für Versandkosten und Anzahlung aus.

 

Dann kommen alle Daten wie Kosten für Hardware und den Tarif und als Abschluss kommt dann:


Wichtig: Das Angebot ist nur bis zum 10.08.2023 für Sie reserviert

 

Es wird hier nirgends darauf hingewiesen, dass das nur solange gilt wie der Vorrat reicht…

Also denke ich, dass das hier ganz gut passt:

§ 145
Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

Die Bonitätsprüfung wird ja auch erst nach der Bestellung erfolgen.

Der Schlüssel ist doch das hier

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung vom 02.08.2023.

Eine Eingangsbestätigung ist keine Vertragsannahme, die erst mit der Auftragsbestätigung kommt.

Hey @Not OKay,

willkommen in der o2 Community 💙

Tut mir Leid, dass du das Angebot nicht annehmen konntest oder die Formulierung in der Email für dich nicht eindeutig war. Wie dir hier schon von Nutzer:innen geschrieben wurde, sind Angebote immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und das wird auch so kommuniziert. Vielleicht findest du ja ein neues Angebot, dass dir zusagt?

Viele Grüße,
Flo

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