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Warum O2 Service
Gelöst

Erlaubnis zum benutzen eines LTE routers mit unlimited handy tarif


Moin, in den AGBs steht drin, dass man ein Handy Tarif  nicht in einem LTE Router der fest installiert ist verwenden darf. Außer man hat eine schriftliche Genehmigung, dass man es nutzen darf. Wo bekomm ich diese Genehmigung her ? 

Lösung von o2_Tobias

Hallo @Peter.Silie

herzlich willkommen in unserer o2 Community. 

Da sprichst du ja ein interessantes Thema an. 

Du hast hier ja schon von einigen Usern eine Meinung gehört. Vielen Dank für den netten Austausch. 

In unserer Preisliste unter Fußnote 9 auf Seite 10 findest du diesen Passus:

“Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).”

Grundsätzlich werden wir hier nichts schreiben, das den Nutzungsbedingungen deines unterschriebenen Vertrages widerspricht. Eine schriftliche Erlaubnis erteilen wir in diesem Fall nicht. 

Übrigens, wir bieten auch den Tarif “o2 My Home (LTE/5G)” mit unserem o2 Homespot an. Ist dies vielleicht eine interessante Alternative für dich? 

 

Liebe Grüße,

Tobias

 


Edit: o2_Dennis 09.02.23 / Link aktualisiert

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25 Antworten

Bollermann
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  • 27318 Antworten
  • 3. November 2021

Du kannst einen mobilen LTE Router nutzen 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 3. November 2021

Ja gut, ist wahrscheinlich eine grau Zone, möchte aber es offiziell machen dürfen und habe halt einen stationären lte Router hier liegen. Und wenn ich an o2 eine e-mail schreibe kommt keine Antwort trotz Eingangs Bestätigung. 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31970 Antworten
  • 3. November 2021

Oder diese AGB-Passage ignorieren, da die rechtlich noch in Klärung ist und das kann noch 2-24 Monate dauern. Stichwort Geräte-Freiheit (FTEG).


Sandroschubert
Legende
Peter.Silie schrieb:

Ja gut, ist wahrscheinlich eine grau Zone, möchte aber es offiziell machen dürfen und habe halt einen stationären lte Router hier liegen. Und wenn ich an o2 eine e-mail schreibe kommt keine Antwort trotz Eingangs Bestätigung. 

Darum hast du ja jetzt hier gefragt und eine Antwort bekommen. Ausserdem weisst du ja was in der AGB steht.


Sächsin
Superstar
  • 25624 Antworten
  • 3. November 2021
Klaus_VoIP schrieb:

Oder diese AGB-Passage ignorieren, da die rechtlich noch in Klärung ist und das kann noch 2-24 Monate dauern. Stichwort Geräte-Freiheit (FTEG).

Genau ... einfach die SIM rein in den Router und loslegen, machen zigtausende Kunden bereits ohne irgendwelche Restriktionen seitens o2.


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 3. November 2021

Könnte ich auch oder jmd sagt mir, wo ich eine schriftliche Erlaubnis her bekomm. Selbst die Kundenbetreuung am Telefon wusste nichts davon. Das kann ja nicht schwer sein, mir ein Schriftstück zu geben. Ich bekomm hier weder dsl, noch vdsl, Glasfaser oder mit dem home Spot Internet. Das einzige was wirklich funktioniert ist der Unlimited Tarif von o2, deswegen bin ich so heiß auf das Schriftstück :D   


  • 0 Antworten
  • 3. November 2021

Wo steht in der AGB, dass man für einen Unlimited Tarif eine Genehmigung benötigt, um diesen in einem LTE Router nutzen zu können/dürfen?


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 3. November 2021
tearsbeforecrying schrieb:

Wo steht in der AGB, dass man für einen Unlimited Tarif eine Genehmigung benötigt, um diesen in einem LTE Router nutzen zu können/dürfen?

AGB 5.5

 

5.5 Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze)
dürfen
a) nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung ge-
nutzt werden,
b. nicht zur Herstellung von Verbindungen genutzt werden, bei denen der Kunde oder ein Dritter auf-
grund der Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Ge-
genleistungen erhält oder erhalten soll,
c) nicht für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine, M2M)
genutzt werden, es sei denn, Telefónica Germany hat dies zuvor ausdrücklich und schriftlich gestat-
tet,
d. im Fall von Sprachverbindungen nur für selbst gewählte Verbindungen zur direkten Kommunikation
mit einem anderen Teilnehmer genutzt werden; die Erstellung und der Versand von SMS dürfen nur durch persönliche, händische Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen; es dürfen insoweit weder für die Erstellung, noch für den Versand von SMS automatisierte Verfahren (z.B. Apps) ge- nutzt werden, die eine systemgesteuerte Kommunikation an eine Vielzahl von Teilnehmern (z. B. SMS-Massenversand, Bulk-SMS, Spam) ermöglichen.


  • 0 Antworten
  • 3. November 2021

Du willst den Tarif für M2M Systeme nutzen?

Mit den Privat-Tarifen sollte es so oder so nicht möglich sein.


Denner
Legende
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  • Legende
  • 22405 Antworten
  • 3. November 2021

M2M hat nichts mit einem Router zu tun.

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Machine_to_Machine

 


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 3. November 2021
tearsbeforecrying schrieb:

Du willst den Tarif für M2M Systeme nutzen?

Mit den Privat-Tarifen sollte es so oder so nicht möglich sein.

Ach so nein, warte, man darf die Tarife ja gar nicht in einem Stationären Router benutzen. Ok hat sich alles erledigt dann. Danke :) 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31970 Antworten
  • 3. November 2021

Das ist so eine typische Sache außerhalb der normalen Abläufe. Da wirst Du eine schriftliche Anfrage stellen müssen um eine schriftliche Stellungnahme zu erhalten. 

Es könnte sich auch nur auf die Passage c) beziehen

c) nicht für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine, M2M) genutzt werden, es sei denn, Telefónica Germany hat dies zuvor ausdrücklich und schriftlich gestattet,

aber da waren die anderen Mitstreiter schneller :wink:


  • 0 Antworten
  • 3. November 2021

@Klaus_VoIP : Wir waren wieder einmal schneller. Du wirst alt.

 

Peter.Silie schrieb:
tearsbeforecrying schrieb:

Du willst den Tarif für M2M Systeme nutzen?

Mit den Privat-Tarifen sollte es so oder so nicht möglich sein.

Ach so nein, warte, man darf die Tarife ja gar nicht in einem Stationären Router benutzen. Ok hat sich alles erledigt dann. Danke :) 

 

Für dich würde sowieso AGB Abschnitt 5.6 dann gelten. 


o2_Tobias
  • 11690 Antworten
  • Lösung
  • 11. November 2021

Hallo @Peter.Silie

herzlich willkommen in unserer o2 Community. 

Da sprichst du ja ein interessantes Thema an. 

Du hast hier ja schon von einigen Usern eine Meinung gehört. Vielen Dank für den netten Austausch. 

In unserer Preisliste unter Fußnote 9 auf Seite 10 findest du diesen Passus:

“Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).”

Grundsätzlich werden wir hier nichts schreiben, das den Nutzungsbedingungen deines unterschriebenen Vertrages widerspricht. Eine schriftliche Erlaubnis erteilen wir in diesem Fall nicht. 

Übrigens, wir bieten auch den Tarif “o2 My Home (LTE/5G)” mit unserem o2 Homespot an. Ist dies vielleicht eine interessante Alternative für dich? 

 

Liebe Grüße,

Tobias

 


Edit: o2_Dennis 09.02.23 / Link aktualisiert


  • Autor
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 11. November 2021
o2_Tobias schrieb:

Hallo @Peter.Silie

herzlich willkommen in unserer o2 Community. 

Da sprichst du ja ein interessantes Thema an. 

Du hast hier ja schon von einigen Usern eine Meinung gehört. Vielen Dank für den netten Austausch. 

In unserer Preisliste unter Fußnote 9 auf Seite 10 findest du diesen Passus:

“Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).”

Grundsätzlich werden wir hier nichts schreiben, das den Nutzungsbedingungen deines unterschriebenen Vertrages widerspricht. Eine schriftliche Erlaubnis erteilen wir in diesem Fall nicht. 

Übrigens, wir bieten auch den Tarif “o2 My Home (LTE/5G)” mit unserem o2 Homespot an. Ist dies vielleicht eine interessante Alternative für dich? 

 

Liebe Grüße,

Tobias

Moin, das hatte ich schon ausprobiert aber ohne Erfolg. Der Homespot greift auf ein anderes  Netz wie das Handy. Nur das Handy netzt gibt den erwünschten Erfolg 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31970 Antworten
  • 11. November 2021

Es gibt auch gute Geräte von AVM oder Huawei oder TP-Link. Die verhalten sich eher wie ein Handy. Die Bandwahl kann beim Homespot ein Problem sein. 


o2_Andrea
  • Team
  • 26467 Antworten
  • 22. November 2021

Hallo @Peter.Silie ,

das Netz ist dasselbe. Es ist jedoch möglich, dass der Homespot auf eine andere Basisstation zugreift als dein Handy, da das Handy andere Frequenzbereiche nutzen kann, wie es @Klaus_VoIP hier angedeutet hat.

Hilft dir das weiter?

Viele Grüße,

Andrea


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 3. September 2022

Wichtiger Hinweis:

Für Ihren Mobilfunktarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist bei Abschluss des Vertrages folgende Regelung vereinbart worden:

„Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung, unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss, ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“

Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass wir diese Regelung derzeit nicht anwenden. Wir werden Sie hier aktuell darüber informieren, ob wir die Regelung wieder anwenden bzw. diese wirksam geworden ist.


  • Lehrling
  • 35 Antworten
  • 3. September 2022
VwRaudi schrieb:

Wichtiger Hinweis:

Für Ihren Mobilfunktarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist bei Abschluss des Vertrages folgende Regelung vereinbart worden:

„Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung, unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss, ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“

Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass wir diese Regelung derzeit nicht anwenden. Wir werden Sie hier aktuell darüber informieren, ob wir die Regelung wieder anwenden bzw. diese wirksam geworden ist.

 

Nett wäre hierzu etwas Kontext gewesen. Woher hast du diese schriftliche Auskunft? Quelle/Link idealerweise.


Sandroschubert
Legende

Richtig, ohne Bezug ohne alles in ein 9 Monate altes Topic hinein*** bringt niemanden etwas.


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 3. September 2022
maroc schrieb:
VwRaudi schrieb:

Wichtiger Hinweis:

Für Ihren Mobilfunktarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist bei Abschluss des Vertrages folgende Regelung vereinbart worden:

„Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung, unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss, ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“

Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass wir diese Regelung derzeit nicht anwenden. Wir werden Sie hier aktuell darüber informieren, ob wir die Regelung wieder anwenden bzw. diese wirksam geworden ist.

 

Nett wäre hierzu etwas Kontext gewesen. Woher hast du diese schriftliche Auskunft? Quelle/Link idealerweise.

Von O2 direkt …. wenn man sich diese viel zitierten “In unserer Preisliste unter Fußnote 9 auf Seite 10 findest du diesen Passus:“Der mobile Internetzugang kann/ darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).” mal durch liest steht es sogar drin das eine gerichtliche Entscheidung anhängig ist und auch der Link…. Ich finde es interessant das der Teil hier nirgends erwähnt wird. 

https://www.o2online.de/recht/endgeraete/ für Lesefaule :)

 

Edit: o2_Dennis 09.02.23 / Link aktualisiert


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 3. September 2022
Sandroschubert schrieb:

Richtig, ohne Bezug ohne alles in ein 9 Monate altes Topic hinein*** bringt niemanden etwas.

Das hätte man schon vor 9 Monaten lesen können …. aber es ist ja modern geworden sich von anderen die Antworten suchen zu lassen.


  • Lehrling
  • 35 Antworten
  • 3. September 2022
VwRaudi schrieb:
Sandroschubert schrieb:

Richtig, ohne Bezug ohne alles in ein 9 Monate altes Topic hinein*** bringt niemanden etwas.

Das hätte man schon vor 9 Monaten lesen können …. aber es ist ja modern geworden sich von anderen die Antworten suchen zu lassen.

Da der oben genannte Link zur PDF aktuell nicht mehr funktioniert und die neueste Preisliste unter:

https://www.o2online.de/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid/

erst vom 10.08.2022 stammt, bezweifle ich, dass der Hinweis unter:

https://www.o2online.de/recht/endgeraete/

bereits damals existiert hat.

 

Was soll also der schnippische Kommentar?

 

Edit: 

Leider bietet archive.org nur 2 Snapshots 

https://web.archive.org/web/20220000000000*/https://www.o2online.de/service/downloads/preislisten/

17.07.22 - hier ist der Hinweis bzw. Link im PDF bereits enthalten.

17.03.22 - kein Hinweis zum Link

 

Damit noch mal für das Protokoll. Damals gab es diesen Link nicht.

 

Edit: o2_Dennis 09.02.23 / Link aktualisiert


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 3. September 2022
maroc schrieb:
VwRaudi schrieb:
Sandroschubert schrieb:

Richtig, ohne Bezug ohne alles in ein 9 Monate altes Topic hinein*** bringt niemanden etwas.

Das hätte man schon vor 9 Monaten lesen können …. aber es ist ja modern geworden sich von anderen die Antworten suchen zu lassen.

Da der oben genannte Link zur PDF aktuell nicht mehr funktioniert und die neueste Preisliste unter:

https://www.o2online.de/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid/

erst vom 10.08.2022 stammt, bezweifle ich, dass der Hinweis unter:

https://www.o2online.de/recht/endgeraete/

bereits damals existiert hat.

 

Was soll also der schnippische Kommentar?

Genau das frage ich mich auch bei “ Richtig, ohne Bezug ohne alles in ein 9 Monate altes Topic hinein*** bringt niemanden etwas.” ….. dann hätten wir ja geklärt warum Ich es hier gepostet habe.

 

Edit: o2_Dennis 09.02.23 / Link im Zitat aktualisiert


o2_Lars
  • Moderator
  • 23600 Antworten
  • 11. September 2022

Hallo @VwRaudi,

auch, wenn es schick ist, etwas auch zu einem älteren Thread beitragen zu können, so ist es in vielen Fällen absolut sinnvoll, da ein klein wenig Kontext und gegebenenfalls auch kurz eine Quelle hinzu zu fügen :-)

Gerade hier in unserer Community können auch wir immer nur den Status, wie er zu dem Zeitpunkt ist, wo wir etwas schreiben darlegen. Und selbstverständlich werden wir auch völlig unabhängig davon keine Aussage treffen, die im Gegensatz zu Nutzungsbedingungen stehen, die an anderer Stelle schriftlich fixiert sind. :-)

Gruß,

Lars


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