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Diskussion Wechselgebühr


Benutzerebene 1

aus der preisliste für postpaid:

“Rufnummernmitnahme bei Wechsel zu einem anderen Anbieter (Exportgebühr) 29,95 Euro”


“Fußnote dazu: Für die Mitnahme einer Festnetzrufnummer im Rahmen des Mobilfunkvertrages des Kunden fallen 11,44 € an“

Ergo: Es hat sich gar nichts geändert!
Die Festnettznummer mitzunehmen ksotet 11,44, aber die Rufnummer, die Mobilfunknummer, kostet immer noch 29,95 Euro!

Wucher sondergleichen!

Edit: Beiträge abgetrennt / verschoben, da Themenfremd / o2_Flo


41 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Ich hätte auch gerne alles umsonst, das ist ja logisch, aber ich jammere nicht rum wenn doch mal Gebühren anfallen. 

Benutzerebene 1

Dieser moment wenn man nicht mehr weiß was man redet vor lauter Wahn….
Aldi Talk paket S, sagen hafte 7,99 mi 3gb.
und kein  15-20 Euro, wie gewisse Saftläden.

Soll ich noch mehr Preise aufzählen?

Und die Wechselgebühren sind leider überall Wucher, das ist das Problem.
Illegal da viel zu teuer.

Was an der Argumentation unklar ist, verstehe ich nicht.
Hat doch die Bundesnetzagentur mehrfahc schön erklärt.

Fehlt nur noch der abschließende Beshcluss hinsichtlich Portierungskosten , die Anbieter gegen Endkunde erhebt.

Da wird auchj nix andere rauskommen da TKg§46 Abs. 5

Benutzerebene 1

 

Ich hätte auch gerne alles umsonst, das ist ja logisch, aber ich jammere nicht rum wenn doch mal Gebühren anfallen. 



Die Einen lassen sich halt gern voN betrügereien und Wuchegebühren bescheißen, die Anderne klagen bzw. beschweren sich mit Erfolg bei der Netzagentur :-)

Oje das Topic war mal ganz ingeressant. Aber jetzt wenn die Argumente ausgehen sinkt das Niveau ins Bodenlose.

 

Was hat ein Prepaidpack mit dem Thema zu tun? Und wenn man nicht in der Lge ist vor Vertragsabschluss sich zu informieren der sollte beim Abschluss hüjemanden vom Fach befragen oder keibe Verträge abschliessen.

 

Alles gute bernd92

Benutzerebene 1

Was das damit zu tun hat?
Den Preis!
‘Oder von mir aus Simply und Co. 9,99 vs. die 20+ Euro, die o2 und Co. gerne haben.

Ich sags ja, Wucher!

Nur weil die Netzbetreiber sind, meinen die doppelt und dreifacher preis wäre angebracht…

Niveau hat sich nie veränbdert, die Wahrheit wird sich nciht ändern.

Es ist lächelrich dass die Monatsgebühren bei O2 und Co. einfahc mal das doppelte oder dreifache sind von anderen Anbietern.
Und die 30 Euro Portierungsgebühr sind anch wie vor illegal, wird die Netzagentur auch noch festlegen.
muss sie ja allein schon vom TKG her.

Ich frag mal ins Blaue. Wie kann dir das Forum helfen?

Benutzerebene 1

Gute Frage, keine Ahnung wie da ein neuer Thread draus wurde.

War eigentlich nur meine Anmerkung dass die Bundesnetzagentur das ebenso für Wucher hält und analog zum Festnetznummerportierung sicherlich auch bald so beschliessen wird :-)

Benutzerebene 7
Abzeichen +5

@bernd92 Nur was zum Thema Preise. Ich besuche regelmäßig Thailand. Dort waren die Preise Postpaid/Prepaid immer sehr angenehm. Bis die  dortige Militärregierung meinte, bei der Vergabe 5G Lizenzen nun auch eine Auktion starten zu müssen, wie hier in Deutschland.

Rate mal was nun dort passiert ist. Die Preise gehen nun dort auch nach oben und nicht mehr nach unten oder die Leistungen werden beschnitten. 

Gute Frage, keine Ahnung wie da ein neuer Thread draus wurde.

War eigentlich nur meine Anmerkung dass die Bundesnetzagentur das ebenso für Wucher hält und analog zum Festnetznummerportierung sicherlich auch bald so beschliessen wird :-)

In Sachen Gebühr für Portierung finde ich eine Diskussion sinnvoll. Was aber nicht geht, sowas als Wucher oder ähnliches zu bezeichnen, wenn die Höhe im Rahmen dessen liegt, was die BNetzA vorgibt.

 

Dass dann mit einer Diskussion zu monatlichen Entgelten zu vermischen, macht diese Diskussion leider zu nichte 

Benutzerebene 1

Im Festnetzbereich wurde es schon offen als Wucher beziffert (von geforderten 30 Euro auf zulässige 3,50 sagt ja wohl vieles) und das Gleiche ist ja auch shcon im Mobilfunkbereich in Prüfung.
von anbieter zu anbieter wurde es schon als Wucher fesgestellt und bei anbieter zu kunde kommt das auch bald.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Hör bitte endlich auf! Wucher ist ein Rechtsbegriff, den du offenischtlich einfach nicht verstehst oder verstehen willst. Auch verstehst du immer noch nicht, dass die ca. 3,50 zwischen den Anbietern gilt. Gar nichts wurde diesbezüglich als Wucher beziffert (sic) oder festgestellt, egal wie oft du das hier sinnlos wiederholst. Eine sachliche Diskussion zum Thema Portierungsgebühren ist völlig in Ordnung, aber das ist mit dir offensichtlich leider nicht möglich.

Benutzerebene 1

Na und?
Wenn es zwischen den Anbietern auf 3,50 gesenkt wurde, wird es demnächst auch beim Endkunden runtergesetzt da Alles Andere illegal wäre!

Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

  1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
  2. für die Gewährung eines Kredits,
  3. für eine sonstige Leistung oder
  4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Wenn der Kunde nicht weiß dass die gebühren viel zu hoch angesetzt ist und der Anbieter sich aufgrund dieser Unerfahrenheit des Kunden einen Vermögensvorteil verschafft , ist das Wucher.

Denn der Anbieter weiß genau dass er nicht so hohe Kosten hat und dass er dem kunden, entgegen §46 Abs 5 TKG, trotzdem viel zu viel geld abverlangt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Lieber @bernd92 ,

 

solange keine Gesetze, Vorschriften oder Rechte verletzt werden, ist es einem Wirtschaftsteilnehmer erlaubt zu machen, was er will, denn die Macht des anderen Marktteilnehmers zeigt hier das Gegengewicht, so das sich ein Marktpreis einpendelt.

 

Mach deine Geschäfte mit den Markteilnehmern, die Deinem Empfinden entsprechen oder warte auf eine gesetzliche Vorgabe.

 

Wucher, Mord oder Totschlag ist es übrigens immer erst NACH einem richterlichem Entscheid und nicht aus der laienhaften Sicht eines nicht Richters. 
 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Solange noch ca 30€ für die Portierung im Mobilfunkbereich normal und "zulässig" sind, ist es den Anbietern selbst überlassen. Sollte eine niedrigere Gebühr, wie bzgl Festnetz-Nummer, festgesetzt werden, werden die Anbieter die Kosten in ihrer Preisliste anpassen. 

 

Hast du ein Problem damit, verzichte doch auf deine Rufnummer! Oder portiere innerhalb der Telefonica Gruppe... Hier wäre es nämlich (noch) kostenlos. 

 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Texte aus dem Internet zu kopieren ist einfach, diese zu verstehen und auf den Sachverhalt richtig anzuwenden nicht.

Dann ist es von mir aus für dich eben Wucher. Dich davon abzubringen ist nur Zeitverschwendung.

Benutzerebene 7

Hallo @bernd92,

ich habe diese Diskussion abgetrennt, da sie im vorangegangenen Thema eher Fehlplatziert war. Gerne kann hier im Forum kritisch über Preise/Themen diskutiert werden. Einziges Kritierium dabei ist die nötige Sachlichkeit zu bewahren. Schau dir hierzu gerne unsere Netiquette an (vor allem Punkt 1.11).

Viele Grüße,
Flo

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