So, ich hoffe jeder der vor hat o2 als Anbieten zu nehmen liest das.
Macht es nicht!
O2 ist anscheinend nicht fähig einen einfachen Vertrag zu deaktivieren der fristgerecht gekündigt wurde. Die Bestätigung hab ich vor mir liegen.
Der Vertrag sollte zum 11.10.18 deaktiviert werden. Aufgrund eines beauftragten Inhaberwechsels aus Gründen der Rufnummerportierung hat sich der Deaktivierungstermin verschoben.
Im Übrigen wird man bei der Beauftragung eines Inhaberwechsels NICHT darüber informiert dass eine Kündigung dadurch hinfällig wird. Weder in den AGB noch in den Hinweisen zu den Vertragsbedingungen (die übrigens nicht mal zu finden sind auf der o2-Website). Nicht mal die Dame in der Hotline konnte mir sagen wo ich sowas nachlesen kann!
Gut, am 22.10. habe ich den Inhaberwechsel dann storniert, weil das nette Team nicht in der Lage ist innerhalb von 21 Tagen einen Namen zu ändern.
Somit stand in der App dann "gekündigt zum 24.10.18". Gestern morgen stand das dann natürlich nicht mehr in der App. Also angerufen, vertröstet worden dass die Kollegin einen Fehler gemacht hat und gar keine Deaktivierung eingetragen wäre.
Die Dame (kam mir sogar so vor als hätte sie echt Ahnung (im Vergleich zu den anderen 10-15 Mitarbeitern die ich in der Leitung hatte)) hat mir dann hoch und heilig versprochen dass er dann in der Nacht vom 24. auf den 25. deaktiviert wird.
Heut morgen um 6:20 Uhr stand das so dann auch noch in der App. Keine 20min später stand das dann nicht mehr drin.
Also wieder mal angerufen, da sagte mir die Dame "ja da ist eine Fehlermeldung, ich weiß aber nicht warum und wie lange das dauert".
Es kann doch nicht so schwer sein einen Vertrag zu deaktivieren!
Der Dame habe ich dann gesagt dass es bis spätestens morgen (26.10.) passiert sein soll, ansonst gebe ich das Ganze weiter an einen Anwalt.
Ich hab die Schnauze gestrichen voll !!!
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"Bleibt eine Kündigung bei einem Vertragsinhaberwechsel bestehen?
Nein. Eine Kündigung des bisherigen Vertragsinhabers wird unwirksam. Falls eine Kündigung gewünscht ist, ist eine erneute Kündigung durch den neuen Vertragspartner notwendig."
https://www.o2online.de/service/vertrag-tarif/mobilfunk/
Nein. Eine Kündigung des bisherigen Vertragsinhabers wird unwirksam. Falls eine Kündigung gewünscht ist, ist eine erneute Kündigung durch den neuen Vertragspartner notwendig."
https://www.o2online.de/service/vertrag-tarif/mobilfunk/
Ein kleiner Hinweis in den FAQ ist definiti NICHT rechtsgültig!
Und selbst wenn es klar in den AGB oder Vertragsbedingungen geschrieben wäre, so ist nach 21 Tagen immernoch nichts passiert!
Es wurde nichts gemacht, ich habe keine Bestätigung bekommen. Somit ist die Kündigung vom 11.10.18 immernoch gültig!
Und selbst wenn es klar in den AGB oder Vertragsbedingungen geschrieben wäre, so ist nach 21 Tagen immernoch nichts passiert!
Es wurde nichts gemacht, ich habe keine Bestätigung bekommen. Somit ist die Kündigung vom 11.10.18 immernoch gültig!
Was Du schreibst, stimmt einfach nicht. Im Online-Formular der Beauftragung des Vertragsinhaberwechsels steht Folgendes:
Für den Vertragsinhaberwechsel werden dem neuen Vertragsinhaber 29,99 € in Rechnung gestellt. Ausführliche Informationen zu den Vertragsbedingungen finden Sie hier.
Durch Drücken auf "hier" ploppen dann die Bedingungen auf. Dort steht dann u.a. Folgendes:
Kündigung
Der Vertrag ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Eine ausgesprochene Kündigung Ihrerseits wird unwirksam und muss, sofern gewünscht, vom neuen Vertragspartner erneut schriftlich eingereicht werden
Der Widerruf des Vertragsinhaberwelchsels führt natürlich dazu, dass eine vorher frist- und formgerechte Kündigung wieder auflebt.
Für den Vertragsinhaberwechsel werden dem neuen Vertragsinhaber 29,99 € in Rechnung gestellt. Ausführliche Informationen zu den Vertragsbedingungen finden Sie hier.
Durch Drücken auf "hier" ploppen dann die Bedingungen auf. Dort steht dann u.a. Folgendes:
Kündigung
Der Vertrag ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Eine ausgesprochene Kündigung Ihrerseits wird unwirksam und muss, sofern gewünscht, vom neuen Vertragspartner erneut schriftlich eingereicht werden
Der Widerruf des Vertragsinhaberwelchsels führt natürlich dazu, dass eine vorher frist- und formgerechte Kündigung wieder auflebt.
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