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Bitte um Klärung durch O2: Abweichung zwischen telefonischer Zusage und Vertragsinhalt / Kundendienst hilft nicht


Liebe Community,

Vertragsverlängerung für zwei Rufnummern am 12.03.2026:

Mir wurden 2 Samsung A17 als „kostenlos“ zugesichert. Der Mitarbeiter hat dabei mehrfach betont, dass er schon lange bei O2 tätig ist und mir deshalb solche besonderen Angebote machen kann. Auf dieser Grundlage habe ich zugestimmt.

Nachträglich musste ich feststellen:

  • jeweils 5,50 € monatlich pro Gerät
  • 36 Monate Laufzeitverträge für die Geräte

Zusätzlich wurden ohne meine Zustimmung Kostenpflichtige „O2 Schutz“-Dienste für drei Rufnummern aktiviert.

Mir ist bewusst, was in den Unterlagen steht. Entscheidend ist jedoch, dass mir im Beratungsgespräch andere Informationen gegeben wurden, auf deren Grundlage ich zugestimmt habe. Ich habe bereits eine Beschwerde eingereicht, bisher jedoch ohne Lösung.


Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps zum weiteren Vorgehen?

Vielen Dank!

20 Antworten

Bumer
Legende
  • April 19, 2026

Auf dieser Grundlage habe ich zugestimmt.

wie hast du zugestimmt?

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Telefonisch, Alle Gespräche sollen auch aufgezeichnet sein eig.


Bumer
Legende
  • April 19, 2026

Das entspricht nicht der gesetzlichen Regelung. Telefonische Vertragsabschlüsse müssen per Textform bestätigt werden und nicht über eine Sprachaufzeichnung!

Bist du angerufen worden oder hast du selber angerufen?


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Bist du sicher? Ich hab damals selbst angerufen wegen was anderem. Ich hab weder schriftlich noch online bestätigt. Das war alles nur telefonisch


Bumer
Legende
  • April 19, 2026

schluej
Legende
  • April 19, 2026

Moin,

Du glaubst wirklich das O2 Smartphone‘s verschenkt?!

5,5*36=198€… Das Gerät gibt es für ca. 150€ (5G) im Internet.

Ich würde widerrufen wenn es noch möglich ist… 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Ich hab gerade meine Mails gecheckt und eine Vorab-Info bekommen, die ich aber nicht geöffnet hab. Ich bin nämlich wegen der klaren telefonischen Zusage ("kostenlos") davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Ich hab ihn auch mehrmals gefragt.

 

Die tatsächlichen Konditionen sind aber anders. Leider ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Ansonsten hätte ich das gehabt


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Ich habe nicht damit gerechnet, dass mir im Rahmen eines offiziellen Beratungsgesprächs unzutreffende Informationen gegeben werden


schluej
Legende
  • April 19, 2026

Wenn Du dem Vertrag nicht schriftlich zugestimmt hast, siehe Link oben von ​@Bumer, ist dieser nicht wirksam. 

Wann ist die Widerrufsbelehrung eingegangen?


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Ich denke, dass es mit der Vorab-Information per E-Mail grundsätzlich schon möglich ist, einen telefonischen Vertrag wirksam abzuschließen – oder nicht?

Allerdings gehe ich davon aus, dass die Widerrufsfrist dann 14 Tage beträgt, also in meinem Fall bis zum 26.03. Leider habe ich die Abweichung erst mit der ersten Rechnung im April bemerkt :(


schluej
Legende
  • April 19, 2026

Moin,

Ok Du hast also nicht den Beitrag von ​@Bumer gelesen.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung am Telefon?

Verkaufsgespräche können nach wie vor am Telefon stattfinden. Aber am Telefon gilt: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Schauen Sie sich Ihre Vertragsinhalte in Ruhe an, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt.

Ein wirksamer Vertragsschluss wäre etwa dann denkbar, wenn Kund:innen am Telefon eine E-Mail-Adresse angeben, an die noch während des Telefonats die schriftliche Vertragszusammenfassung übermittelt wird. Erst wenn Sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande.

Wichtig: Lassen Sie sich Zeit! Lesen Sie sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszusammenfassung durch. Lesen Sie die Zusammenfassung keinesfalls während des Verkaufsgesprächs am Telefon.

Dann stellt sich noch die Frage, wann sind die Handys gekommen …

Entweder du fechtest den Vertrag mit dem Tipp vom ​@Bumer an oder du lebst damit.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Danke dir @schluej

Und doch habe ich den Beitrag gelesen, aber genau daraus ergibt sich für mich noch eine Unklarheit:

Ich habe während dem Telefonat zwar eine Vorab-Information per E-Mail erhalten, jedoch habe ich diese nicht aktiv bestätigt (kein Klick, keine ausdrückliche Genehmigung).

Daher meine Frage: Reicht allein der Versand der Vertragszusammenfassung aus, oder wäre eine aktive Bestätigung meinerseits notwendig gewesen, damit der Vertrag überhaupt wirksam zustande kommt?

Was wäre in so einem Fall jetzt der richtige nächste Schritt? Besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten bzw. aufzulösen und wie? 


Bumer
Legende
  • April 19, 2026

Du musst die VZ per Textform bestätigen, und eine Sprachaufzeichnung ist *keine* Textform!


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Die Handys habe ich am 23.03 von Packetstation abgeholt, macht es Unterschied? 


Bumer
Legende
  • April 19, 2026

Nein.


o2_Michi
  • Moderator
  • April 19, 2026

Hallo ​@Surfer99,

willkommen in der o2 Community. 🙂

Nach einem Beratungsgespräch oder bei einer Onlinebestellung schicken wir immer die Vertragsinhalte per E-Mail, wo man nochmal nachprüfen kann, ob alles so in Ordnung ist wie besprochen oder wie es im Onlineshop abgeschlossen wurde. Danach greift die 14-tägige Widerrufsfrist, falls die Konditionen abweichen sollte oder zur Kontrolle. Bindend sind dabei die zugesandten Unterlagen. Der Ratenplan für die Hardware läuft immer separat und ohne Rabatte, aber diese sind dann zum Ausgleich auf dem Mobilfunkvertrag, wodurch dann quasi das Smartphone günstiger wird.

Gruß,

Michi


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Danke für die Erklärung ​@o2_Michi 

Mir ist bewusst, dass die Vertragsinhalte per E-Mail zugesendet werden.

In meinem Fall liegt das Problem jedoch darin, dass mir im Beratungsgespräch ausdrücklich zugesichert wurde, dass die Geräte kostenlos sind und ich nur auf dieser Grundlage zugestimmt habe. Ich wollte außerdem, dass die Unterlagen schriftlich zuhause kommen damit ich die überprüfen kann. Was er nicht getan hat. 

Für mich war nicht erkennbar, dass die tatsächlichen Konditionen davon abweichen. Ich habe mich auf die Angaben des Mitarbeiters verlassen.

Soll das normal bei euch sein, dass eure Mitarbeiter was anderes verspricht als was im Verträge steht??? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 19, 2026

Soll das normal sein bei euch, dass kostenpflichtige Zusatzdienste ohne meine Zustimmung meinem Vertrag hinzugefügt werden??? Die sind nicht mal erwähnt in unsere offiziellen Gespräch 


Bollermann
Legende
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  • April 19, 2026

@Surfer99 

Es gilt nicht, was ver- oder gesprochen wurde sondern vor Abschluss in der Vertragszusammenfassung aufgeführt ist. Dieser musst du ausdrücklich zustimmen. 

Früher galt nur die Auftragsbestätigung nach dem Gespräch... Die vorvertragliche Zusammenfassung soll also vor Betrug/Missverständnissen schützen. 

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung hat man noch 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Geräte können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt widerrufen werden. 


o2_Michi
  • Moderator
  • April 19, 2026

@Surfer99 

Ohne Zustimmung sollte es nicht passieren, da gebe ich dir recht. Nur für den Fall, dass sowas passiert, haben wir die schriftlichen Bestätigungen der Vertragskonditionen. So kann man innerhalb der 14 Tage noch reagieren, sollte etwas nicht passen.