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Guten Tag,



ich habe mich mit meinem Anliegen bereits an die Kundenbetreuung in Nürnberg gewandt, allerdings ohne Erfolg. Hier die Zusammenfassung:



1. Abschluss eines o2-Kombivertrags am Telefon inklusive diverser Rabatte (online Vorteil, Rufnummernmitnahme, Kombivorteil, ALLE Rabatte mehrfach bestätigen lassen, dass diese über 24 Monate gelten)



2. Eingebucht wurde nur der Kombivorteil über 24 Monate, die anderen beiden nur über je 12 Monate



3. Erste schriftliche Beschwerde an o2, nachträgliche Buchung des Rabatt für die Rufnummernmitnahme über 24 Monate. Online-Vorteil weiterhin nur 12 Monate gültig.



4. Daraufhin meine Kündigung beider Verträge und erneute Aufforderung, auch den online-Vorteil über 24 Monate einzubuchen. Das Gesetz ist hier eindeutig (Paragraph 312c ff. BGB), der online-Vorteil ist Teil des Vertrages geworden, da mündlich mehrmals bestätigt.



5. Nach Anruf der Hotline heute wurde mir bestätigt, dass die Kündigung eingegangen sei und der Vorgang geschlossen. Ich habe weder die geforderte Kündigungsbestätigung erhalten noch überhaupt eine Aussage, wie es sich mit meinem Rabatt verhält.



Ich hoffe daher, dass mir in diesem Forum weitergeholfen werden kann. Konkret würde ich gerne die Kündigungsbestätigung erhalten sowie den online-Rabatt von 5 Euro über 24 Monate.



Mit freundlichen Grüßen



Wiebke Große



Mir ist nicht ganz klar wie du das mit dem Vorteil über 24 Monate aus § 312c ff BGB herleitest, aber hier darf man natürlich auch keine Rechtsberatung geben. Fakt ist, wenn ein Vertrag telefonisch geschlossen wurde, wird dieser schriftlich (per E-Mail) bestätigt. Wenn diese Bestätigung nicht dem entspricht, was am Telefon besprochen wurde, hat man die Möglichkeit, sofern eine Berichtigung nicht umgehend möglich ist, den Vertrag, bzw, die Verlängerung zu widerrufen. Deswegen gibt es bei Fernabsatzverträgen (da wären wir wieder bei § 312c BGB) das Widerrufsrecht. Das scheinst du leider nicht getan zu haben, oder? Ein weiteres Problem ist die Beweislast. o2 kann nicht beweisen, was dir versprochen wurde, aber du kannst das ebenfalls nicht. Es bleibt also erstmal die Frage, was in der schriftlichen Bestätigung stand und ob du den Vertrag noch anfechten könntest, wenn o2 die Rabatte nicht so gewähren will wie du erwartest.



Eine Frage noch: Warum solltest du eigentlich einen Online-Vorteil bei einem am Telefon geschlossenen Vertrag bekommem?




Hallo kuchensuppe,



ich habe mir das gerne mal genauer angeschaut. Auf deinem Datensatz wurde notiert, dass du den Onlinerabatt in Höhe von 10 % für 24 Monate bekommen sollst. Dieser wurde aber gar nicht aktiviert, auch nicht für 12 Monate, sondern anstatt dessen wurde ein 5 EUR-Rabatt für 12 Monate eingetragen. Dieser wird nun zu morgen gegen die richtige Version, also 24* 10 % ausgetauscht.



Gruß,



Carina




Hallo bs0,



ich habe ähnliche Antworten auf ähnliche Fragen von dir (falls das doch nicht du warst bitte entschuldigen, auf jeden Fall einer der Experten hier im Forum) gesehen und möchte das gerne klarstellen.



Die Lösung den Vertrag "einfach" zu widerrufen ist natürlich möglich und auch die einfachste, aber nicht im Sinne des Verbrauchers. Die Konditionen, die telefonisch (gilt bei Fernansatzverträgen genauso, als wenn ich den Vertrag schriftlich abschließen würde) vereinbart wurden, werden Bestandteil des Vertrages.



Aus diversen Gründen werden Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesondert geschützt, u.a. eben auch mit dem von dir angesprochenen Widerrufsrecht.



Aber eben auch, und genau das ist der Punkt, hat das Unternehmen dem Kunden gegenüber eine umfassende Informationspflicht.



Eine Auflistung der einzelnen Informationspflichten befindet sich in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). Dazu gehört den Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen einschließlich sämtlicher Steuern und Abgaben sowie eventueller Zusatzkosten. Und genau diese erteilten Informationen werden Bestandteil des Vertrages. NICHT das was (entgegen deines Arguments) nachher per Mail kommt, sondern die am Telefon erteilten Informationen. Sehr gut und verständlich erklärt hat das BMJV dies auf ihrer Website: BMJV | Informationspflichten (pdf Dokument unten rechts auf der Seite)



Da du dich ja anscheinend öfters mit diesen Themen auseinander setzt, kann ich dir das nur empfehlen zu lesen.



Und ganz ehrlich, wenn ich jedes Mal nach 10 Jahren Kunde bei o2 den Vertrag widerrufen hätte wenn ein Rabatt nicht eingebucht wurde, hätte ich nur noch widerrufen. Das passiert halt, die Mitarbeiter an der Hotline sind halt auch nur Menschen. Mir wurden schon diverse Rabatte nicht eingebucht, war bis jetzt immer mit einem Anruf erledigt, weil der Mitarbeiter einen Vermerk gemacht hatte und es schlicht verpeilt hat den zu aktivieren. Aber wie bereits oben geschrieben, das ist gar nicht der Punkt, das BGB i.V.m. dem EGBGB regelt das eindeutig. Ich hoffe du verstehst jetzt wieso ich mich auf den § 312 c BGB beziehe (plus diverse andere, hatte ich in meinem ersten Post der Einfachheit halber aber nicht aufgezählt)



Zum Online-Vorteil: Ich denke hier geht es primär darum, dass man nicht persönlich in den Laden geht. Als online-Kunde wird mir ja auch an der Hotline geholfen (im Gegensatz zum Laden, dort wird man als online-Kunde an die Hotline verwiesen). Außerdem hatte ich eigentlich nur wegen einer Information angerufen und die Dame hat mir dann angeboten, den Vertrag direkt am Telefon zu machen, inklusive sämtlicher Rabatte. Sind ja beides Fernabsatzverträge (ob jetzt online oder telefonisch), im Gegensatz zu einem im Laden geschlossenen Vertrag. Hoffe das ist verständlich was ich meine.



Ist jetzt etwas länger geworden, aber ich fand deine Argumentation nicht schlüssig bzw. hoffe, dass du dir die empfohlene Seite mal durchliest.




Hallo Carina,



vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Von einem 10% Onlinerabatt war am Telefon nie die Rede, zumal zu dem Zeitpunkt nirgendwo mit den 10% geworben wurde, sondern nur mit dem 5 Euro online-Vorteil. Ihr habt ja auf der Homepage immer solche Aktionen, zu dem Zeitpunkt im Januar 5 Euro Rabatt für 12 Monate. Und bei der Rufnummernmitnahme ebenfalls 2,50 Euro über 12 Monate, damals mit dem Code MNP-JAN-16.



Die Dame am Telefon versicherte mir allerdings mehrmals auf Nachfrage, dass beide Rabatte über 24 Monate gelten und nannte mir für die Rufnummernmitnahme auch einen anderen Code (MNP-Q-16, also offensichtlich ein länger geltender Code).



Eure Mitarbeiter an der Kundenhotline haben ja des Öfteren die Möglichkeit, andere Rabatte zu gewähren als im Internet angegeben, deshalb musste ich davon ausgehen dass sie genau dies getan hat.



Zumal der Rabatt für die Rufnummernmitnahme ja auch nachträglich dann doch gewährt wurde (nach schriftlicher Beschwerde in Nürnberg).



Ich gehe davon aus, dass der 10% Rabatt auf die Grundgebühr gewährt wird oder? Das wäre aber immer noch nicht der Betrag, den ich mit dem 5 Euro * 24 Monate bekommen würde und telefonisch vereinbart wurde.



Versteh mich bitte nicht falsch, vielen Dank dass du dich um mein Anliegen kümmerst. Aber ich komme damit immer noch schlechter weg als bei dem, was mit der Mitarbeiterin vereinbart wurde. Und kann es sein, dass die 10% * 24 für meinen ersten Vertrag eingetragen sind? Da bekomme ich die nämlich (ist die 0176-**Nummer). Es geht hier aber um die 0177-**Nummer.



Gruß,



Wiebke








Ist jetzt etwas länger geworden, aber ich fand deine Argumentation nicht schlüssig bzw. hoffe, dass du dir die empfohlene Seite mal durchliest.







Vorab: Ich hatte in meinem Beitrag nicht die Absicht, deiner Argumentation ganz zu widersprechen. 



Die Bestimmungen des EGBGB sind mir bekannt, die von dir verlinkte Seite auch, und sie is auch eine sehr empfehlenswerte Informationsquelle für Verbraucher. Meine Argumentation geht aber in eine andere Richtung: Die Gefahr, bzw. die Problematik der Beweispflicht bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen, wenn eben vergessen wird, etwas faslch oder gar nicht zu vermerken. Ich meinte auch nicht, dass (nur) das, was in der schriftlichen Bestätigung steht automatisch zum Bestandteil des Vertrags wird, sondern, dass man anhand dieser Bestätigung sehen kann, ob etwas falsch ist. Nicht ohne Grund ist diese Bestätigung sowie die Widerufsbelehrung verpflichtend.



Was passiert wenn - wie in deinem Fall - der Kunde darauf besteht, dass etwas so nicht abgesprochen wurde, der Verrtagspartner aber sagt, dass nichts anders vermerkt wurde und das kann einfach nicht sein? Antwort: Auch wenn der Kunde im Recht ist, ohne Beweise wird er den Vertragspartner nicht dazu zwingen können, einen am Telefon versprochenen Rabatt einzutragen. Natürlich kann der Vertragspartner den Kunden nicht zwingen, den Vertrag ohne Rabatte zu akzeptieren, und deswegen hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag entweder zu den schriftlich bestätigten Konditionen zu akzeptieren, oder diesen zu widerrufen. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen, und nichts anderes steht in den Infos des BMJV, denn das ist der besondere Schutz bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern. 😉  Aber vielleicht siehst du das tatsächlich anders?




Gut, so betrachtet stimme ich dir zu. Aber wie auch erwähnt, die Erfahrung hat gezeigt dass Rabatte einbuchen öfter mal verpeilt wird und bis jetzt wurden die bei mir auch immer nachträglich gewährt, da immer im System vermerkt gewesen.



Zumal bei mir ja laut Carina ein Vermerk drin stand (anderer Rabatt als zugesagt, aber das ist eine andere Geschichte), was mir gegenüber am Telefon aber nie erwähnt wurde. Also alles etwas eigenartig, jedenfalls aus meiner Sicht grade.




Hallo kuchensuppe,



wir reden über den gleichen Vertrag mit der 0177 ☺️ Bitte habe Verständnis, dass ein Tarif nur bis zu einer gewissen Grenze rabattiert werden kann. Der Onlinerabatt in Höhe von 5 EUR kann hier nur über 12 Monate eingerichtet werden und wurde in dem Angebot auf deinem Datensatz auch nicht erwähnt, sondern nur der Online-Rabatt in Höhe von 10 %. Die 10 % beziehen sich auf die Grundgebühr, so dass sie in deinem Fall 4 EUR ausmachen.



Es tut mir sehr leid, wenn das in dem Gespräch anders dargestellt wurde, aber dein Tarif kann nicht weiter rabattiert werden.



Gruß,



Carina




Vielen Dank für deine Antwort. Ich verstehe dann immer noch nicht - wenn der Rabatt in dieser Art vermerkt war - dies weder am Telefon noch bei meiner schriftlichen Beschwerde mir gegenüber erwähnt wurde. In beiden Fällen wurde mir gesagt, dass es nur den online-Vorteil von 5 Euro * 12 Monate gibt. Ich danke dir für deine Hilfe, aber diese unterschiedlichen Aussagen bestätigen nur, dass die Kündigung richtig war.



Kannst du mir bitte noch sagen, ob ich die Kündigungsbestätigung noch zugeschickt bekomme? Die ist bereits seit dem 23.3. im System, ich habe aber nichts bekommen.



Und kannst du bitte noch die Datenautomatik für beide Verträge deaktivieren?



Vielen Dank und ein schönes Wochenende.




Die Datenautomatik habe ich dir soeben für beide Vertäge deaktiviert. Da erhältst du auch noch jeweils eine Bestätigungs-SMS. Die Deaktivierungen sind, wie du schon schreibst, am 23.03. eingetragen worden. Die Bestätigungen können leider bis zu 6 Wochen dauern.



Gruß,



Carina




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