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Warum O2 Service
Frage

Beschwerde / Keine Möglichkeit O2 schriftlich zu kontaktieren


  • Neuling
  • 1 Antwort

Ich bin seit November 2024 O2-Kunde – die gebuchte Leistung (O2 Home M 100, 5G) wird allerdings sehr oft nicht einmal annähernd geliefert. Ich liege im Optimalfall bei 60 MBit, meistens aber unterhalb von 10 MBit). Gestern und heute bei deutlich unter 5 MBit - obwohl ich in Berlin Prenzlauer Berg vollen 5G-Empfang habe.


Das ist für mich inakzeptabel und ich möchte daher schriftlich von meinem Recht Gebrauch machen, mich bei O2 unter Androhung einer außerordentlichen Kündigung zu beschweren und eine Verbesserung der Leistung zu fordern.

Allerdings kann man O2 ausschließlich per Post oder Fax kontaktieren – weder der Online-Chat, noch der WhatsApp-Service sind nutzbar, da man immer in eine Login-Endlosschleife gerät. Da dieses Problem schon seit Jahren bekannt ist (auch hier im Forum), gehe ich davon aus, dass es Absicht ist und O2 den angeblichen “ausgezeichneten Service” gar nicht ernst meint. Oder O2 ist tatsächlich so inkompetent, auf das Problem noch nicht aufmerksam geworden zu sein.

Ich befürchte allerdings, dass O2 weder auf meine Post noch ein Fax reagieren wird. Hat jemand Erfahrungen oder Tipps?

--

Zur Info an alle Mitlesenden: Gemäß § 323 BGB haben Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (also auch innerhalb der regulären Vertragslaufzeit), wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Als Nachweis reicht es aus, offizielle Breitbandmessung mit der von der Bundesnetzagentur bereitgestellten App vorzunehmen und unter Fristsetzung eine Nachbesserung zu fordern. Ist danach immer noch eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung nachweisbar, kann man den Vertrag außerordentlich kündigen.

Ich habe nun Messungen von 43 Tagen angesammelt und möchte nun eine Verbesserung der Leistung einfordern und im Falle einer Nichterfüllung außerordentlich kündigen. Danach organisiere ich mir einen anderen Vertrag.

5 Antworten

Sandroschubert
Legende

Zur Info an alle Mitlesenden:

Bevor du hier Paragraphen zitierst, wann hast du die Einschränkung gemeldet?

 

 


poales
Profi
  • Profi
  • 11463 Antworten
  • 20. März 2025

bs0
Profi
Forum|alt.badge.img+9
  • Profi
  • 41816 Antworten
  • 20. März 2025

Nichts für ungut, aber Paragrafen sollte man nur zitieren wenn man sie auch versteht und wenn sie auch zum Sachverhalt passen.

Was du suchst ist übrigens § 314 BGB.

Dass man o2 nur per Post oder Fax kontaktieren kann ist nicht richtig.


  • Autor
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 20. März 2025

Ich habe es noch nicht gemeldet, weil ich es wie gesagt schriftlich machen möchte. Daher habe ich hier nachgefragt – das Kontaktformular kannte ich nicht und es ist über den Support-/Service-Bereich in “Mein O2” nicht aufgeführt.

Daher Danke für den Tip.

Was den Paragraphen angeht: Stimmt, § 314 wäre tatsächlich der passendere Paragraph, da Mobilfunkverträge ein Dauerschuldverhältnis darstellen. 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • 35733 Antworten
  • 20. März 2025

Hallo ​@Y81 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Es tut mir leid, dass du aktuell nicht die gewünschte internet-Leistung bekommst. 
Hattest du schon in unserem LiveCheck nachgesehen, was dort angezeigt wird ? 
Wie du mit uns in Kontakt treten kannst, ist auch in diesem Beitrag beschrieben  

Gruß, Solveig 


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