bin noch alter base-kunde. Habe seinerzeit meinen Vertrag verlängert, nun bekomme ich eine Rechnung, die dreimal so hoch ist wie zuvor.
Ich bin stinkend sauer !.
Vorgehen:
1. Widerruf der Einziehungsermächtigung
2. Erwägung, mich verklagen zu lassen (und sofort zu einem anderen Anbieter wechslen) oder Feststellungsklage, dass die Vertragsverlängerung zu den bisherigen Konditionen gilt, oder außerordetlich kündigen
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bei der Anmeldung zum Forum sollte ein nickname angegeben werden, es erfolgte der Hinweis, dass der Klarname nicht angegeben wird. nun wird er doch angegeben, seltsame praktiken hier !
Vielleicht solltest du dein Problem näher erläutern.
Wenn du bei der letzten VVL Rabatte bekommen hast, waren die auf 24 Monate begrenzt. Es gibt keine Rabatte die unendlich laufen. Wenn sich dein Vertrag passiv um 12 Monate verlängert hat, wird dieser durch den Wegfall der Rabatte teurer. Das ist ganz normal und nicht o2-spezifisch.
Du kannst die Einzugsermächtigung selbstverständlich widerrufen. Das entbindet dich aber nicht von deinen vertraglichen Pflichten.
Im Zuge einer Vertragsverlängerung um 24 Monate kann man aber ggfs. neue Rabatte bekommen.
PS: Den Klarnamen siehst du nur selbst. Andere User sehen nur "Orlando4". Wenn du dich ausloggst sollte es dir genauso ergehen.
Wenn du bei der letzten VVL Rabatte bekommen hast, waren die auf 24 Monate begrenzt. Es gibt keine Rabatte die unendlich laufen. Wenn sich dein Vertrag passiv um 12 Monate verlängert hat, wird dieser durch den Wegfall der Rabatte teurer. Das ist ganz normal und nicht o2-spezifisch.
Du kannst die Einzugsermächtigung selbstverständlich widerrufen. Das entbindet dich aber nicht von deinen vertraglichen Pflichten.
Im Zuge einer Vertragsverlängerung um 24 Monate kann man aber ggfs. neue Rabatte bekommen.
PS: Den Klarnamen siehst du nur selbst. Andere User sehen nur "Orlando4". Wenn du dich ausloggst sollte es dir genauso ergehen.
stefanniehaus schrieb:Einen Hinweis auf die Begrenzung der Rabatte findest du hinter dem jeweiligen Rabatt: gültig bis xx.xx.xxxx
Wenn du bei der letzten VVL Rabatte bekommen hast, waren die auf 24 Monate begrenzt.
Hallo Orlando4,
du schreibst folgendes:
Gruß, Sonic28
du schreibst folgendes:
bei der Anmeldung zum Forum sollte ein nickname angegeben werden, es erfolgte der Hinweis, dass der Klarname nicht angegeben wird. nun wird er doch angegeben, seltsame praktiken hier !Wenn du eingeloggt bist, dann siehst nur du bei deinen eigenen Beiträgen deinen Klarnamen. Alle anderen User / o2 Kunden sehen z. B. folgendes: Somit also deinen Nickname. Schau dir mal deine Beiträge im ausgeloggten Zustand hier im o2 Kundenforum an, dann wirst du es so sehen, wie es alle anderen zu sehen bekommen.
Gruß, Sonic28
Hallo Orlando4,
du schreibst folgendes:
Du schreibst auch folgendes:
Du schreibst noch folgendes:
Willst du aber weiterhin Rabatte und Gutschriften haben, dann musst du deinen Mobilfunkvertrag selber um weitere 24 Monate verlängern. Entweder bleibst du dabei bei deinem vorhandenen Mobilfunktarif oder du wechselst in einen Mobilfunktarif, der dir besser gefällt. Wie gesagt, du bindest dich dann um weitere 24 Monate an den Mobilfunkanbieter, in diesem Falle an o2. Das ganze nennt man auch eine aktive Vertragsverlängerung, weil du selber tätig geworden bist und verlängert hast. Eine aktive Vertragsverlängerung kann man, wenn man bereits in der passiven Vertragsverlängerung ist, jederzeit durchführen. Dazu muss man nicht warten, bis die passive Vertragsverlängerung zu Ende ist und man muss auch nicht kündigen. Kann man trotzdem tun, muss man aber nicht.
Übrigens: So ist das nicht nur bei o2, sondern bei allen Mobilfunkanbietern. Solltest du rechtzeitig fristgerecht kündigen und bist nach diesen passiven 12 Monaten bei o2 aus dem Mobilfunkvertrag raus, dann hast du bei deinem neuen Mobilfunkanbieter auch für maximal 24 Monate Mindestvertragslaufzeit die Rabatte und Gutschriften, welche danach aber dort auch wegfallen. Solltest du dann nicht aktiv verlängern und auch nicht rechtzeitig fristgerecht kündigen, dann zahlst du auch dort jeden weiteren Monat den Vollpreis (ohne irgendwelche Rabatte und Gutschriften).
Gruß, Sonic28
du schreibst folgendes:
bin noch alter base-kunde. Habe seinerzeit meinen Vertrag verlängert, nun bekomme ich eine Rechnung, die dreimal so hoch ist wie zuvor.Rabatte sind (leider) nur auf einen bestimmten Zeitraum von maximal 24 Monaten begrenzt. Schau mal in die Mobilfunkrechnungen, wo dir der Rabatt noch gewährt wurde. Dort wird auf der Seite 2 die komplette Mobilfunkrechnung Punkt für Punkt erklärt. Ganz unten siehst du dann die Gutschriften und Rabatte. Und bei jedem Rabatt steht dahinter, bis zu welchem Datum dieser gegeben wird. Somit weißt du auf einem Blick, ab wann du diesen Rabatt dann nicht mehr hast.
Ich bin stinkend sauer !.
Du schreibst auch folgendes:
1. Widerruf der EinziehungsermächtigungKannst du machen, dann musst du jeden Monat deinen Endbetrag der Mobilfunkrechnung selber überweisen.
Du schreibst noch folgendes:
2. Erwägung, mich verklagen zu lassen (und sofort zu einem anderen Anbieter wechslen) oder Feststellungsklage, dass die Vertragsverlängerung zu den bisherigen Konditionen gilt, oder außerordetlich kündigenDamit kommst du aber nicht durch. Du hast für maximal 24 Monate diese Rabatte bekommen. Damit ist deine Mindestvertragslaufzeit zu Ende. Wer zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit nicht selber rechtzeitig fristgerecht kündigt, um z. B. aus dem Mobilfunkvertrag komplett rauszukommen, der kommt dann in die passive Vertragsverlängerung, d. h. der Mobilfunkvertrag hat sich stillschweigend vollautomatisch von selber um weitere 12 Monate zum Vollpreis (ohne irgendwelche Rabatte und Gutschriften) verlängert. Wenn du aus dem Mobilfunkvertrag komplett raus willst, dann musst du rechtzeitig fristgerecht zum Ende dieser passiven Laufzeit kündigen. Machst du das nicht, dann verlägert sich der Mobilfunkvertrag am Ende der passiven Laufzeit wieder stillschweigend vollautomatisch von selber um weitere 12 Monate und du wärst weiterhin in der passiven Vertragsverlängerung.
Willst du aber weiterhin Rabatte und Gutschriften haben, dann musst du deinen Mobilfunkvertrag selber um weitere 24 Monate verlängern. Entweder bleibst du dabei bei deinem vorhandenen Mobilfunktarif oder du wechselst in einen Mobilfunktarif, der dir besser gefällt. Wie gesagt, du bindest dich dann um weitere 24 Monate an den Mobilfunkanbieter, in diesem Falle an o2. Das ganze nennt man auch eine aktive Vertragsverlängerung, weil du selber tätig geworden bist und verlängert hast. Eine aktive Vertragsverlängerung kann man, wenn man bereits in der passiven Vertragsverlängerung ist, jederzeit durchführen. Dazu muss man nicht warten, bis die passive Vertragsverlängerung zu Ende ist und man muss auch nicht kündigen. Kann man trotzdem tun, muss man aber nicht.
Übrigens: So ist das nicht nur bei o2, sondern bei allen Mobilfunkanbietern. Solltest du rechtzeitig fristgerecht kündigen und bist nach diesen passiven 12 Monaten bei o2 aus dem Mobilfunkvertrag raus, dann hast du bei deinem neuen Mobilfunkanbieter auch für maximal 24 Monate Mindestvertragslaufzeit die Rabatte und Gutschriften, welche danach aber dort auch wegfallen. Solltest du dann nicht aktiv verlängern und auch nicht rechtzeitig fristgerecht kündigen, dann zahlst du auch dort jeden weiteren Monat den Vollpreis (ohne irgendwelche Rabatte und Gutschriften).
Gruß, Sonic28
zunächst mal vielen Dank für die Antworten.
Die Struktur ist mir klar, es stellt sich mir nur die Frage, ob diese Struktur nicht als treuwidriges Verhalten bzw. nach § 242 BGB schlechterdings sittenwidrig ist.
Mit O2 bin ich grds. sehr zufrieden, aber ich liebe keine -bösen.-Überraschungen.
Derzeit prüfe ich folgende Optionen:
1. vlt. sollte dies einmal grundsätzlich gerichtlich geklärt werden (ich mache seit Jahren kein Vertragsrecht mehr, nur noch Insolvenzrecht), Die aufgrund meiner kurzen JURIS - Recherche Ergebnisse geben zu exakt dieser Struktur nichts her. Eine Grundsatzentscheidung täte also not !
2. Ich verlängere; ich kontrahiere allerdings grds. nicht mit Unternehmen, deren Verhalten ich als unredlich empfinde
3. ich kündige (hilfsweise) -> provoziere Gerichsprozess (Struktur: Widerruf der Einziehungsermächtigung, Zahlungsklage abwarten und dann .....) wechsel den Provider mit Rufnummernportierung.
Da es wohl vielen Base-Kunden so geht, wie ich inzwischen weiß, werde ich dies für mich kurzfristig entscheiden.
Erstmal Danke für die Antworten.
Die Struktur ist mir klar, es stellt sich mir nur die Frage, ob diese Struktur nicht als treuwidriges Verhalten bzw. nach § 242 BGB schlechterdings sittenwidrig ist.
Mit O2 bin ich grds. sehr zufrieden, aber ich liebe keine -bösen.-Überraschungen.
Derzeit prüfe ich folgende Optionen:
1. vlt. sollte dies einmal grundsätzlich gerichtlich geklärt werden (ich mache seit Jahren kein Vertragsrecht mehr, nur noch Insolvenzrecht), Die aufgrund meiner kurzen JURIS - Recherche Ergebnisse geben zu exakt dieser Struktur nichts her. Eine Grundsatzentscheidung täte also not !
2. Ich verlängere; ich kontrahiere allerdings grds. nicht mit Unternehmen, deren Verhalten ich als unredlich empfinde
3. ich kündige (hilfsweise) -> provoziere Gerichsprozess (Struktur: Widerruf der Einziehungsermächtigung, Zahlungsklage abwarten und dann .....) wechsel den Provider mit Rufnummernportierung.
Da es wohl vielen Base-Kunden so geht, wie ich inzwischen weiß, werde ich dies für mich kurzfristig entscheiden.
Erstmal Danke für die Antworten.
Halte uns hier im Forum bitte auf dem Laufenden.
Gerade wenn von vornherein klar ist, dass begrenzt ist, sehe ich da keine großen Chance etwas dagegen zu unternehmen.
Dass Rabatte an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden werden und diese (bis auf wenige Fälle) nicht unbegrenzt sind, finde ich vollkommen in Ordnung.
In der Regel ist es auch so, dass man bei einer passiven Verlängerung, egal bei welchem Anbieter, schlechter dasteht.
Mit einer aktiven VVL sollte das Unternehmen und der Kunde besser fahren.
Orlando4 schrieb:In der Rechnung wird man monatlich auf die Begrenzung der Rabatte hingewiesen. Eine böse Überraschung kann ich da nicht sehen.
Mit O2 bin ich grds. sehr zufrieden, aber ich liebe keine -bösen.-Überraschungen.
Gerade wenn von vornherein klar ist, dass begrenzt ist, sehe ich da keine großen Chance etwas dagegen zu unternehmen.
Dass Rabatte an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden werden und diese (bis auf wenige Fälle) nicht unbegrenzt sind, finde ich vollkommen in Ordnung.
In der Regel ist es auch so, dass man bei einer passiven Verlängerung, egal bei welchem Anbieter, schlechter dasteht.
Mit einer aktiven VVL sollte das Unternehmen und der Kunde besser fahren.
Bei der Befristung der Rabatte sehe ich keine großen Chance, dagegen erfolgreich rechtlich vorzugehen, zumal sie sich normalerweise aus den Vertragsunterlagen ergibt und in jeder Rechnung zusätzlich darauf hingewiesen wird.
Wo m.E. grds. eine Chance besteht, wäre ein Vorgehen gegen die Länge der Vertragslaufzeit von insgesamt mehr als 24 Monaten, die bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung (ggfs. inkl. sofortigem Tarifwechsel) durch das Anhängen neuer 24 Monate an das Ende der alten Laufzeit entstanden ist.
Ob sich der Aufwand lohnt, bezüglich der alten (nicht mehr aktuellen) Verfahrensweise rechtlich vorzugehen, bezweifle ich.
Wahrscheinlich ist o2 nicht ohne Grund von der alten Praxis abgekehrt. Verlängert man heutzutage vorzeitig, beginnt die neue Vertragslaufzeit (ggfs. inkl. Tarifwechsel) sofort und der Rest der alten Laufzeit wird sozusagen "erlassen".
Wo m.E. grds. eine Chance besteht, wäre ein Vorgehen gegen die Länge der Vertragslaufzeit von insgesamt mehr als 24 Monaten, die bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung (ggfs. inkl. sofortigem Tarifwechsel) durch das Anhängen neuer 24 Monate an das Ende der alten Laufzeit entstanden ist.
Ob sich der Aufwand lohnt, bezüglich der alten (nicht mehr aktuellen) Verfahrensweise rechtlich vorzugehen, bezweifle ich.
Wahrscheinlich ist o2 nicht ohne Grund von der alten Praxis abgekehrt. Verlängert man heutzutage vorzeitig, beginnt die neue Vertragslaufzeit (ggfs. inkl. Tarifwechsel) sofort und der Rest der alten Laufzeit wird sozusagen "erlassen".
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