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Sehr geehrte Damen und Herren, seit über zwei Jahren bin ich nun Kundin bei Ihnen, habe seit Monaten aber ein immenses Problem mit meiner Internet- und Telefonverbindung.Ich war bereits mehrmals in unterschiedlichen Shops hier in Münster - leider konnte man mir dort nicht weiterhelfen.Ganz im Gegenteil, ich wurde in der ersten Filiale mit einem handgeschriebenen Notizzettel abgespeist, auf der Ihre Hotline mit Kugelschreiber vermerkt wurde. Ihr Shop war leer, außer mir war kein anderer Kunde da, somit erkenne ich auch keinen Grund, mich aus Stress so abzuweisen.Etwas perplex verließ ich den Shop und ging irritiert in den nächsten Ihrer Läden, teilte mein Problem mit und schilderte auch das Vorgehen der Mitarbeiterin im vorigen O2-Shop.Da ich die einzige Kundin war, schien ich die Aufmerksamkeit anderer Mitarbeiter auf mich zu ziehen, keine zwei Minuten später kam nämlich die Dame aus dem anderen Laden in diese Filiale - offensichtlich von jemandem benachrichtigt - und stellte mich äußerst unangenehm zur Rede, indem sie sich vor mir aufbaute und ich mich dadurch wirklich sehr bedrängt fühlte, sie mein Nähe-Distanz-Empfinden definitiv überschritt.Sie sagte, dass es unötig gewesen wäre, mich an eine andere Filiale zu wenden und ich mich auch wieder an sie hätte wenden können, in einer Art, die ich als sehr herablassend empfand. Die Dame lächelte mich demonstrativ an und ging dann in einen Hinterraum. Das nur zu Ihrer Information, in meinen Augen ein unmögliches Verhalten, sowohl von dem Mitarbeiter, der sie über meinen Besuch in Kenntnis setzte, als auch verständlicher Weise von der Frau, die mich unangenehm bloßstellte. Da ich mich in den Händen des damaligen Kundenberaters allerdings wohlfühlte, - wie ich im Voting im Anschluss per SMS auch gerne bestätigte - verlängerte ich meinen Vertrag bei ihm, nachdem er mir eine neue Sim-Karte zur Verfügung stellte und er meinen Vertrag nach meinen Wünschen optimierte.Leider hat sich aber gezeigt, dass die Sim-Karte keine Änderungen bei den Störungen der Verbindung zeigte. Nein, für nicht erbrachte Leistungen muss ich jetzt sogar zusätzlich 14,99 Euro im Monat zahlen, da mir eine weitere SIM-Karte (inkl. Vertrag) aufgeschwatzt wurde, die ich nicht mal nutze.Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen: ich besitze ein Samsung Galaxy Alpha 5, welches ich mir vor zwei Jahren ohne Vertrag gekauft habe - somit ist ein netzfähiges Smartphone vorhanden.Meine Sim habe ich in mehrere andere Smartphones von Freunden/Bekannten/Kollegen gesteckt, hatte dort genauso wenig Empfang und Internetverbindung wie auf meinem eigenen.Dies teilte ich auch auch dem netten Herrn bei MediaMarkt mit, wohin ich dann im Anschluss ging, der mir dann unter den Einstellungen meines Gerätes zeigte, dass ich zwischendurch manuell anstatt automatisch auch von O2 auf O2+ wechseln könne. Damit erreiche ich allerdings bis heute immer noch keine Änderung.Ich wohne recht zentral in Münster - kann aber bei mir in der Wohnung nicht mit stabilem Netz telefonieren oder das Internet zu nutzen, auf dem Gelände meines Arbeitgebers ist es ebenfalls unmöglich, mit dem Internet in Verbindung zu kommen. Dieses Problem haben dort auch andere Kunden von Ihnen.In den letzten Monaten habe ich in regelmäßigen Abständen Screenshots meiner angezeigten Verbindung gemacht und gleichzeitig dokumentiert, wie lange es dauert, um beispielsweise eine Nachricht bei Whatsapp zu verschicken - eine normale Textnachricht wird hier nämlich erst bis zu Stunden später versendet!Ich habe ein neugeborenes Kind von knapp 10 Wochen und kann den Kinderarzt nicht anrufen - das macht mich einfach nur noch wütend.Mittlerweile bin ich ziemlich verärgert und möchte auch keine Kundin mehr bei Ihnen sein - sämtliche, wichtige Anrufe kann ich nicht empfangen und werden auf meine Mailbox weitergeleitet, ich kann zuhause nicht telefonieren und auch nicht in den Pausen bei meiner Arbeit. Nachrichten werden nicht gesendet, kommen erst nach Stunden an und von meiner Verbindung bezüglich des Versendens von Fotos und/oder Videos möchte ich gar nicht erst reden.Zu Ihrer Information: Am letzten Wochenende war ich in Travemünde, hatte dort in einer Parterre-Wohnung konsequent LTE-Zugang. Es kann somit wirklich nicht an meinem Smartphone liegen.Wenn ich Besuch habe und beispielsweise mein Freund hier vor Ort mit einer Prepaid-Karte von AldiTalk besseren Empfang hat als ich, dann enttäuscht mich das doch sehr. Ich komme weder monatlich auf mein gebuchtes Datenvolumen, noch telefoniere ich mittlerweile kaum noch, wie Sie sicherlich meinen Verbindungen entnehmen können - kann meine Vertragsbedingungen somit gar nicht nutzen, weil sie mir nicht zur Verfügung gestellt werden. Ich habe zum 29.Mai 2017 gekündigt, mit rechtlich vorgesehenen 3 Wochen Bearbeitungszeit um die Verbindungsprobleme ihrerseits beheben zu können, habe bisher aber nicht mal eine Eingangsbestätigung erhlaten, um die ich gebeten hatte.  Unter diesen Umständen habe ich nicht vor, meine Rechnung zukünftig zu begleichen.Gerne können Sie auf Wunsch die von mir gemachten Screenshots erhalten. 
Du weist aber schon, dass du nicht einfach außerordentlich kündigen kannst, nur weil du irgendwo in Deutschland kein gutes Netz hast?!?




Ich habe in dem langen Text nun keine Info dazu gefunden, ob du mal eine Störungsmeldung aufgegeben hast.



Netzstörung? Checke das o2 Netz online  genaue Adresse eingeben, Ergebnis abwarten und dann auf "Ich stimme nicht zu" klicken und das Problem genau beschreiben.




MaikePost schrieb:



Unter diesen Umständen habe ich nicht vor, meine Rechnung zukünftig zu begleichen.
Wie stefanniehaus schon andeutete, hast Du bei einem Mobilfunkanschluss keinen Anspruch darauf, an einem bestimmten Ort oder überall in Deutschland ausreichendes Netz zu haben. Insofern dürfte eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert werden und ist es übrigens auch keine gute Idee, seine Rechnungen nicht mehr zu begleichen. Letzteres führt unausweichlich zu Unannehmlichkeiten wie Mahnungen, Inkasso, Schufa-Einträgen, Sperren.



Im Übrigen ist es mir rätselhaft, wieso man seinen Vertrag verlängert und sogar noch einen weiteren Vertrag abschließt, wenn man an den Orten, die einem wichtig sind, über nicht ausreichende Netzqualität klagt.



Die Netzqualität bei jedem Anbieter hängt von diversen Faktoren ab, z.B. vom Standort der Basisstationen, geografischen Gegebenheiten, baulichen und sonstigen Faktoren. Mobilfunk ist halt nicht Festnetz/DSL. Da können viele Störfaktoren dazu führen, dass man an einem Ort Super-Empfang hat, an einem anderen jedoch keinen oder kaum. Das ist nicht nur bei o2 so.



Da Du sicherlich einen Laufzeitvertrag (jetzt sogar zwei?) hast, wirst Du für diese Zeit mit diesen Umständen leben müssen. 




@Atabey‌ Habe heute morgen eine Störmeldung angegeben, so wie Sie beschrieben haben. Danke.



@stefanniehaus‌ Meines Wissens nach sieht das folgendermaßen aus:



 



"Ein Handyvertrag stellt in rechtlicher Hinsicht einen „zweiseitigen“ Vertrag dar, da er von zwei Parteien abgeschlossen wurde, von Ihnen und dem Anbieter. Beide Seiten haben durch das Vertragsverhältnis Rechte und Pflichten angenommen. Sie als Kunde haben beispielsweise die Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Bezahlung der Monatsrechnungen. Ihr Provider hat die Pflicht, Ihnen die vertraglich zugesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen. Kommt Ihr Anbieter dem nicht mehr nach, so haben Sie das Recht zur Beendigung des zweiseitigen Vertrags durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein fehlerhaftes oder gestörtes Vertragsverhältnis bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit fortzuführen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Ihnen das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung"



Die Kündigung des Handyvertrags - Rechtsanwalt Thomas Hollweck



...und ich wohne in einer Großstadt.



@Fuchs In erster Linie hätte ich zumindest eine Eingangsbestätigung meines Briefes erwartet, wie erwünscht. Leider habe ich nur ein Einschreiben per Einwurf versendet.



Weiter wurde mir von besagtem Mitarbeiter eine Besserung versprochen, dieser war wirklich sehr freundlich und hat mir gut zugeredet. Ja, ich war offensichtlich zu naiv und gutgläubig und es ist definitiv mein Verschulden, eine weitere SIM-Karte inkl. Vertrag gekauft zu haben und meinen bestehenden Vertrag auch noch zu verlängern.



Für mich ist es im Nachhinein aber definitiv keine gute Beratung gewesen.



Nach dem beschämenden Auftritt der Verkäuferin war ich auch einfach perplex und wollte dort weg - ich wollte ihr doch nichts Böses und konnte die ganze Situation gar nicht nachvollziehen.



Ich habe jetzt lange Zeit nur über WLAN kommuniziert, damit hatte ich mich irgendwie abgefunden - nur ist das leider nicht immer möglich und durch die Geburt meines Sohnes im April muss ich doch zumindest erreichbar sein oder den Kinderarzt anrufen können. Daher auch meine Wut!



Wie schon gesagt, ich wohne in einer Großstadt, habe weder zuhause, noch bei meiner Mutter, den Schwiegereltern oder bei meinem Arbeitsplatz (das sind vier unterschiedliche Stadtteile), ein funktionierendes Netz - was heißt, dass ich nicht ohne ständige Unterbrechungen telefonieren kann. Dies kann man auch sicherlich an meinen Verbindungen sehen.



Mein Kollege hatte dasselbe Problem und hat bereits den Anbieter gewechselt. Meine Mutter hat vor drei Monaten gekündigt, aus denselben Gründen - ich stehe damit nicht alleine!



An der Hardware liegt es nicht, das habe ich nicht nur einmal überprüft und ich habe die Verbindungsprobleme auch nur vorwiegend hier in Münster, aber hier wohne ich nunmal!



Falls meine außerordentliche Kündigung aus mir unbekannten Gründen nicht rechtsgültig sein sollte, werde ich den Vertrag auslaufen lassen. Ein gutes Wort wird mir in Bezug auf O2 aber sicherlich nicht mehr über die Lippen kommen.



Ich bin schlicht enttäuscht. Von den nicht erfüllten Vertragsbedingungen, von den Mitarbeitern, von O2.




Du hast den wichtigen Punkt ja selbst zitiert:



MaikePost schrieb:



Ihr Provider hat die Pflicht, Ihnen die vertraglich zugesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen. Kommt Ihr Anbieter dem nicht mehr nach, so haben Sie das Recht zur Beendigung des zweiseitigen Vertrags durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung.




Und die vertraglich zugesicherte Leistung ist nicht die Erbringung von Mobilfunkleistungen an einem bestimmten Ort, sondern in der Bundesrepublik Deuschland - mit der Einschränkung dass es nur 97% (oder waren es 99%?) Verfügbarkeit gibt. Und diese Leistung wird i.d.R. erbracht. Du hast ja selbst festgestellt, dass es nur ein örtlich begrenztes Problem gibt. Entsprechend kann man nicht davon sprechen dass ein Recht zur außerordentlichen kündigung besteht.




stefanniehaus schrieb:



Du hast den wichtigen Punkt ja selbst zitiert:



MaikePost schrieb:



Ihr Provider hat die Pflicht, Ihnen die vertraglich zugesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen. Kommt Ihr Anbieter dem nicht mehr nach, so haben Sie das Recht zur Beendigung des zweiseitigen Vertrags durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung.
 



Und die vertraglich zugesicherte Leistung ist nicht die Erbringung von Mobilfunkleistungen an einem bestimmten Ort, sondern in der Bundesrepublik Deuschland - mit der Einschränkung dass es nur 97% (oder waren es 99%?) Verfügbarkeit gibt. Und diese Leistung wird i.d.R. erbracht. Du hast ja selbst festgestellt, dass es nur ein örtlich begrenztes Problem gibt. Entsprechend kann man nicht davon sprechen dass ein Recht zur außerordentlichen kündigung besteht




@MaikePost



Irgendwie hat es in Deinem letzten Beitrag Dein Zitat zerschossen.



Du kannst - wenn Du magst - noch für ein paar Minuten Deinen Beitrag bearbeiten.



Was wolltest Du zum Ausdruck bringen?



Gruß,



Fuchs




O2-Vertrag kündigen: Wann das Sonderkündigungsrecht greift - FOCUS Online



Zweitletzter Absatz. Ich glaube nicht, dass sämtliche Artikel die ich über die Netzstörungen von O2 (und die darauf erfolgten außerordentlichen Kündigungen) falsch sind.



Eine individuelle Betrachtung ist dafür nötig, die fordere ich von O2 ein.



Das ist mein gutes Recht.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.




Ja, das ist dein Recht, und immerhin kennst du wohl im Gegensatz zum Verfasser des zitierten Artikels den Unterschied zwischen der außerordentlichen Kündigung (aus wichtigen Grund) und einem Sonderkündigungsrecht. Dennoch: Ein Forum ist dafür nicht die richtige Stelle.




MaikePost schrieb:



https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Fdigital%2Fexperten%2Fbernd_storm%2Fo2-kein-netz-schlechter-service-der-frust-der-o2-kunden-waechst_id_6287358.html



Zweitletzter Absatz. Ich glaube nicht, dass sämtliche Artikel die ich über die Netzstörungen von O2 (und die darauf erfolgten außerordentlichen Kündigungen) falsch sind.



Eine individuelle Betrachtung ist dafür nötig, die fordere ich von O2 ein.



Das ist mein gutes Recht.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunknetzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Netzstörung

Im Fall einer dauerhaften Störung des Mobilfunkne



tzes oder einem Ausfall des Internets greift unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.



Brechen Gespräche ab, ist der SMS-Versand dauerhaft nicht möglich oder jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar, besteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Allerdings sind Sie zunächst verpflichtet, O2 eine Frist (meist drei Monate) zu setzen, innerhalb dieser Sie zur Beseitigung der Störungen auffordern. Kann der Telekommunikationskonzern die Störungen nicht beseitigen, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Denn in diesem Fall kommt O2 seiner Hauptleistungspflicht, der Bereitstellung von Internet und störungsfreien Mobilfunkverbindungen, nicht nach. Allerdings erfordert hier jeder Fall einer individuellen Betrachtung. Gerichtsurteile gibt es mit unterschiedlichem Ausgang.



Natürlich ist es Dein gutes Recht. Allerdings widerspricht sich Dein Beitrag. Zum einen verweist Du als Beweis auf Berichte anderer, die Probleme hatten, zum Anderen forderst Du eine individuelle Betrachtung Deines Falls ein.



Ob in Deinem konkreten Fall ein Recht auf außerordentliche Kündigung greifen würde, kann und sollte hier keiner von uns beurteilen. Wir können hier nur darstellen, wie es sich grundsätzlich verhält. Letztlich müsste - falls Du und o2 sich nicht einigen können - die Justiz Deinen Einzelfall betrachten und entscheiden.



Darüber hinaus ist dies ein Kunden-helfen-Kunden-Forum, in dem zwar gern über alles Mögliche diskutiert wird, aber es ist kein Jura-Forum. Genauso wenig sind Zeitungsartikel - übrigens auch nicht der von Dir verlinkte (dessen Autor übrigens Mitbegründer von Aboalarm ist, welches o2 aus besonderen Gründen besonders kritisch gegenübersteht) - in irgendeiner Form maßgeblich. 




Ich sehe keinen Widerspruch beim Aufweisen ähnlicher Fälle im Vergleich zu meinem.



Die individuelle Betrachtung ist doch nötig, wenn man meinen Einzelfall prüfen würde?



Beim Eröffnen dieses Threads hatte ich auf Hilfe/Unterstützung oder lösungsorientierte Antworten gehofft, die mir sagen, was ich nun tun soll, weil ich bisher an anderen Stellen gescheitert bin, und keine Antwort auf meinen Brief bekommen habe, @bs0



Wahrscheinlich ist das hier tatsächlich der falsche Ort. Nur weiß ich keine Alternative.



Mich kostest das ständige Überzeugen und gegenreden auch wirklich Nerven und unterstreicht das Ganze nur noch.



Ernst genommen werde ich mit meinem Problem hier ja nicht wirklich.



Weitere Antworten brauche ich dann wohl nicht mehr, trotzdem danke für das kritische Auseinandersetzen mit meiner Not.




MaikePost schrieb:



Ernst genommen werde ich mit meinem Problem hier ja nicht wirklich.



Das finde ich nicht. Eigentlich finde ich das ein wenig ungerecht. Diejenigen, die hier kommentiert haben, haben nichts weiter getan und tun können, als Dir die allgemeine Sachlage zu schildern. Im Grunde genommen wollten wir Dir damit helfen, denn dies ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum, auch wenn die Antworten, die Du hier erhalten hast, ernüchternd wirken dürften.



In solchen Fällen kann man nur so vorgehen, wie Du es getan hast: einen Brief schreiben. Wenn o2 das anders sieht, bliebe Dir am Ende nur der Rechtsweg.



Das ist aber nicht nur im Mobilfunk so, sondern eigentlich immer, wenn zwei Vertragsparteien in welcher Angelegenheit auch immer sich nicht eingen können. Dann muss eben jemand Anderes entscheiden.



MaikePost schrieb:



Mich kostest das ständige Überzeugen und gegenreden auch wirklich Nerven und unterstreicht das Ganze nur noch.



Du musst hier niemanden überzeugen und Gegenreden, genauso wenig, wie Dich hier jemand überzeugen will. Wie gesagt: wir andere Kunden wollten Dich nur über unsere Erfahrungen und unser angesammeltes Wissen informieren, ohne Garantie, ohne Anspruch auf Akzeptanz unserer Meinungen und ohne weitere Absichten.




Hallo @MaikePost,



um dich mal zu beruigen. Mir geht es genauso.



Ich bin seit 2004 Kunde bei O2 und kann wirklich von Verschlechterung des Netzes berichten. Und ich rede nicht davon, dass es irgendein Dorf ist, wo man nicht empfang hat, sondern extremst auch in Ballungszentren.



Seit Zusammenschluss mit E Plus will mein Handy aller x Minuten neu starten, da es angeblich keine Sim Karte findet.

Meine Recherchen haben ergeben, dass es wohl daran liegt, dass die Handys zwischen den Netzen hin und her springen.



Man kann das zwar unterbinden aber wenn man kein natives O2 Netz hat man eben gar keinen Empfang. Oder man hat tatsähclich H+ kann aber niemanden hören. Ich stelle schon immer auf GSM um, damit ich manchmal ordentlich telefonieren kann.



Ich benötige das Telefon nicht viel, aber wenn ich es brauche, dann muss ich mich darauf verlassen können.



O2 hatte mir versprochen, ab Februar 2017 den Empfang zu verbessern. Resultat: ich habe zwar 75% Rabatt auf meine Grundgebühr von 40 Euro aber telefonieren kann ich zu Hause immer noch nicht.



Leider wurde mein Vertrag im Frühjahr natürlich erst wieder verlängert aber ich habe echt die Schnauze voll und will raus aus den Vertrag. Schon dass man keinen Ansprechparntner, nicht mal mehr über die Hotline ans Ohr bekommt spricht doch schon dafür, dass man sich mal umorientieren muss.

Ich war echt von den Preisen begeistert, die O2 anbietet - aber was hilft mir das, wenn ich nicht telefonieren kann.

Bekommt man jemanden von der Hotline ans Ohr, dann schauen Sie nach Gesprächsminuten und verbrauchten Datenvolumen und meinen einen erzählen zu müssen, dass man ja Empfang hat. Ist klar - wie soll man auch nicht genutztes Datenvolumen durch schlechte Netzabdeckung aufzeichnen.



Ich möchte raus aus den Vertrag, das sauber ordentlich und schnell.

Ich mache da keinen mehr verantwortlich für Umstrukturierung und Outsourcing, aber dann bitte nicht mit mir!




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