Hallo,
seit einiger Zeit erhalte ich in regelmäßigen Abständen anonyme Anrufe.
Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass es möglich wäre, anonyme Anrufer generell sperren zu lassen.
Wäre es auch trotz eine Sperre möglich, noch eine Fangschaltung einrichten zu lassen?
Es gab nämlich vor einiger Zeit bereits ein Strafverfahren gegen eine Person, die mich fortwährend belästigt hat. Dementsprechend wäre ich daran interessiert, den Anrufer auch zu identifizierenden, um dieses Verfahren gegebenenfalls wieder aufnehmen zu lassen.
Wie und zu welchen Konditionen könnte man eine Fangschaltung einrichten lassen?
Viele Grüße!
Lösung von o2_Solveig
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